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Titelseite Katalog Teil 1_2011_5-farbig - Buderus

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AnhangAllgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen(z. B. Verbindung, Verarbeitung, Einbau in einGebäude) entstehen.4.7 Erfolgt die Veräußerung oder sonstigeVerwendung unserer Vorbehaltsware - gleichin welchem Zustand - zusammen mit der Veräußerungoder sonstigen Verwendung vonGegenständen, an denen Rechte Dritterbestehen und/oder im Zusammenhang mit derErbringung von Leistungen durch Dritte, sobeschränkt sich die Vorausabtretung auf denFakturenwert unserer Rechnungen.4.8 Der Kunde ist zur Einziehung der an unsabgetretenen Forderungen berechtigt. BeiZahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragungoder Eröffnung des Insolvenz- oderaußergerichtlichen Vergleichsverfahrens odersonstigem Vermögensverfall des Kunden könnenwir die Einziehungsermächtigung widerrufen.Auf Verlangen hat der Kunde uns dieabgetretenen Forderungen und deren Schuldnerbekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichenAngaben zu machen, die dazugehörigenUnterlagen auszuhändigen und denSchuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sindauch berechtigt, den Schuldnern des Kundendie Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlungan uns aufzufordern.4.9 Übersteigt der realisierbare Wert deruns nach den vorstehenden Bestimmungenzustehenden Sicherungen den Wert unsererForderungen um mehr als 10 %, so sind wirauf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigenderSicherungen nach unserer Wahlverpflichtet.5. Lieferung5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. abLager für Rechnung des Kunden unfrei, undzwar bei Bahnversand bis zu der der Verwendungsstellenächstgelegenen Bahnstation, beiLastwagenversand bis zur Verwendungsstelle,nicht abgeladen, vorausgesetzt, die Verwendungsstelleist auf für Lastkraftfahrzeuge witterungsunabhängigbefahrbaren Straßenzugänglich. <strong>Buderus</strong>-Erzeugnisse - ausgenommenErsatzteile - werden von uns innerhalbder Bundesrepublik Deutschland frachtfreigeliefert.5.2 Versandweg, Beförderung und Verpackungbzw. sonstige Sicherungen sind unsererWahl überlassen. Die Transportgefahr trägt inallen Fällen der Kunde. Wir sind berechtigt,aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namenund für Rechnung des Kunden zu versichern.5.3 Etwaige Beschädigungen und Verlustesind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachungder Ansprüche vom Frachtführerauf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.6. Lieferzeit und Lieferungshindernisse6.1 Lieferzeitangaben gelten nur annähernd.Lieferfristen beginnen mit dem Datumunserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vorKlärung aller Ausführungseinzelheiten undaller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäßeAbwicklung des Vertrages zu schaffendenVoraussetzungen. Entsprechendes giltfür Liefertermine. Vorzeitige Lieferungen und<strong>Teil</strong>lieferungen sind zulässig. Als Liefertag giltder Tag der Absendung ab Werk bzw. Lager.6.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten(z. B. durch nicht rechtzeitigen Abrufoder Verweigerung der Annahme), so sind wirnach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt,die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffenund die Ware zu liefern oder von dem nochnicht erfüllten <strong>Teil</strong> des Liefervertrages zurückzutreten.Unberührt hiervon bleibt unserRecht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzungbzw. Schadenersatz statt der Leistung zuverlangen.6.3 Bei Liefergegenständen, die wir nichtselbst herstellen, ist rechtzeitige und richtigeSelbstbelieferung vorbehalten, es sei denn,die verspätete bzw. Falsch- oder Nichtbelieferungist durch uns zu vertreten.6.4 Ereignisse höherer Gewalt verlängerndie Lieferzeit angemessen und berechtigenuns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.Der höheren Gewalt stehen Streik,Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstigevon uns nicht zu vertretende unvorhergeseheneUmstände gleich, die uns die Lieferungwesentlich erschweren oder unmöglichmachen. Dies gilt auch, wenn die genanntenUmstände während Verzuges oder bei einemUnterlieferanten eintreten.6.5 Die Überschreitung der Frist oder einesvereinbarten Termins gibt dem Kunden dasRecht, uns zur Erklärung binnen zwei Wochenaufzufordern, ob wir zurücktreten oder innerhalbeiner angemessenen Nachfrist liefernwollen. Geben wir keine Erklärung ab, kannder Kunde von dem Vertrag zurücktreten,soweit die Erfüllung für ihn ohne Interesse ist.6.6 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitigoder nicht vollständig, sind wir berechtigt,die Ware auf Kosten und Gefahr des Kundenzu lagern oder zu versenden; damit gilt dieWare als abgenommen.7. RücknahmeDie Rücknahme von Material aus unseren Lieferungenist grundsätzlich ausgeschlossen.8. Mängelansprüche8.1 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln,wenn er der Produktbeschreibungoder - soweit keine Produktbeschreibung vorliegt- dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeitnoch den Wert des Liefergegenstandesbeeinträchtigen, bleiben vorbehaltenund berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.Bei Mängeln, die den Wert und/oder dieGebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandesnicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen,bestehen keine Mängelansprüche.8.2 Garantien für die Beschaffenheit undHaltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nurinsoweit als übernommen, als wir die Garantieausdrücklich und schriftlich als solche erklärthaben.Für öffentliche Aussagen, insbesondere in derWerbung, haben wir nur einzustehen, wennwir sie veranlasst haben. Mängelansprüchekönnen aufgrund einer solchen Aussage nurdann geltend gemacht werden, wenn die Aussagedie Kaufentscheidung des Kunden tatsächlichbeeinflusst hat.Garantien, die unsere Lieferanten in Garantieerklärungen,der einschlägigen Werbung oderin sonstigen Produktunterlagen übernehmen,sind nicht durch uns veranlasst. Sie verpflichtenausschließlich den Lieferanten, der dieseGarantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieserZiffer bleibt unberührt.8.3 Mängelrügen sind unverzüglich zu erhebenund sind ausgeschlossen, wenn sie unsnicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfangder Lieferung zugegangen sind. Mängel, dieauch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalbdieser Frist nicht entdeckt werden konnten,sind uns unverzüglich, spätestens aber 2Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.8.4 Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängelnbehaftet oder entspricht er nicht einergarantierten Beschaffenheit, werden wir denMangel nach unserer Wahl innerhalb angemessenerFrist kostenlos entweder durchNachbesserung oder Lieferung einer mangelfreienSache beheben (Nacherfüllung). DerKunde hat uns oder unseren Bevollmächtigtendazu Zeit und Gelegenheit zu geben.Geschieht dies nicht oder werden Veränderungenoder Reparaturen an dem bemängeltenGegenstand vorgenommen, so sind wirvon der Mängelhaftung befreit.10<strong>Katalog</strong> <strong>Teil</strong> 1 – Zentralheizungsanlagen bis 70 kW – <strong>2011</strong> 10035

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