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Titelseite Katalog Teil 1_2011_5-farbig - Buderus

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AnhangAllgemeine GeschäftsbedingungenSoftware-Überlassungsbedingungen5. Mängelansprüche1. Die gelieferte Software ist frei vonSachmängeln, wenn sie die Funktionen erfüllt,die in der bei Vertragsabschluss gültigen Programmbeschreibungenthalten sind odergesondert vereinbart wurden. Wir übernehmenkeine Gewähr dafür, dass die Funktionendes Programms den Anforderungen desAnwenders entsprechen.2. Voraussetzung der Mängelhaftung istdie Reproduzierbarkeit eines Mangels. DerAnwender hat diesen ausreichend zubeschreiben.3. Ist die Software mangelhaft, werden wirden Mangel nach unserer Wahl innerhalbangemessener Frist kostenlos entwederdurch Nachbesserung oder Lieferung vonmangelfreier Software beheben (Nacherfüllung).4. Mängelrügen gemäß vorstehender Ziffersind unverzüglich zu erheben, spätestensinnerhalb von 2 Wochen nach Lieferung. Mängel,die auch bei sorgfältigster Überprüfunginnerhalb dieser Frist nicht entdeckt werdenkonnten, sind unverzüglich, spätestens aber 2Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.5. Mängelansprüche verjähren innerhalbeiner Frist von 12 Monaten ab Lieferung.Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit und bei einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durchuns sowie bei arglistigem Verschweigen einesMangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantiegelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.6. Für Schadenersatzansprüche gilt imÜbrigen § 6. Weitergehende Ansprüche desAnwenders wegen Mängeln sind ausgeschlossen.6. Haftung1. Für Schäden, die nicht an der Softwareselbst entstanden sind, - insbesondere fürausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzesder Software, entgangenen Gewinn,mittelbare Schäden und Folgeschäden - haftenwir nur• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,• wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit,• wegen arglistigen Verschweigens einesMangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantieoder• nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschädenoder für Sachschäden an privatgenutzten Gegenständen.2. Darüber hinaus haften wir wegen Verletzungwesentlicher Vertragspflichten auch beileichter Fahrlässigkeit. In diesem Fallbeschränkt sich unsere Haftung jedoch aufden im Zeitpunkt des Vertragsabschlussestypischen und vernünftigerweise vorhersehbarenSchaden.3. Falls wir haften, wird die Haftung fürDatenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwandbeschränkt, der bei regelmäßigerund Gefahr entsprechender Anfertigungvon Sicherungskopien durch denAnwender eingetreten wäre.4. Die vorstehenden Regelungen gelten ingleichem Umfang für unsere Erfüllungs- undVerrichtungsgehilfen.5. Eine Änderung der Beweislast zumNachteil des Anwenders ist mit den vorstehendenRegelungen nicht verbunden.7. ObhutspflichtDer Anwender hat durch geeignete VorkehrungenSorge zu tragen, dass ein unbefugterZugriff Dritter auf das Programm sowie dieDokumentation verhindert wird. Die Originaldatenträgersowie die Sicherungskopien sindan einem gegen unberechtigten Zugriff Drittergesicherten Ort aufzubewahren. Der Anwenderhat die Erfüllung seiner Verpflichtungenaus diesem Vertrag sowie der einschlägigenRegelungen des Urheberrechtsgesetzesdurch geeignete Maßnahmen gegenüber seinenMitarbeitern und ggf. anderen Personen,denen Zugang zu den Programmen gestattetist, sicherzustellen.8. Sonderregelungen für Planungssoftware1. Planungssoftware dient der Unterstützungdes Anwenders bei der Planung von Kesselanlagenbei ausschließlicher Verwendungvon Produkten, die von uns geliefert werden.Für die Auswahl des zu verwendenden Materialsin der benötigten Komponente ist allein derAnwender verantwortlich.2. Die Nutzung gemäß § 3 dieser Software-Überlassungsbedingungenist auf einenEinsatzbereich gemäß vorstehender Zifferbeschränkt.3. Der Einsatz der Planungssoftware entbindetden Anwender nicht von seiner Pflicht,die jeweilige Projektaufgabe unter Beachtungder ihm obliegenden Sorgfaltspflicht gemäßseiner Tätigkeit, den anerkannten Regeln derTechnik sowie den gültigen Bestimmungenund DIN-Normen zu prüfen und ggf. zu korrigieren.Für fehlerhafte oder unvollständige Eingabensowie für falsche Material- und Komponentenwahlbei Benutzung der Planungssoftware,sowie für etwaige Folgen, die sich aufgrundder Verwendung der Planungssoftwareauf uns fremden Produkte ergeben, haften wirnicht.9. Sonderregelung für Software für DatenfernübertragungAbweichend von § 4 Ziff. 3 dieser Software-Überlassungsbedingungen ist innerhalb einerNetzwerksnutzung die Zahl der erlaubtenMehrfachnutzung nicht beschränkt.10. Schlussbestimmungen1. Ergänzend zu diesen Software-Überlassungsbedingungengelten die AllgemeinenVerkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen(für den <strong>Buderus</strong>-Vertrieb) in der bei Vertragsabschlussgeltenden Fassung.2. Sollte eine Bestimmung in diesen Software-Überlassungsbedingungenunwirksamsein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeitaller sonstigen Bestimmungen oderVereinbarungen nicht berührt.Bosch Thermotechnik GmbHStand: 02/200810<strong>Katalog</strong> <strong>Teil</strong> 1 – Zentralheizungsanlagen bis 70 kW – <strong>2011</strong> 10041

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