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impuls - Departement Wirtschaft, Gesundheit, Soziale Arbeit - Berner ...

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Kurse OpferhilfeFachkurs OpferhilfeDer 15-tägige Fachkurs bietet eine umfassende Einführung in das<strong>Arbeit</strong>sgebiet der Opferhilfe. Ausgehend vom Auftrag und denMitteln des Opferhilfegesetzes werden Themen wie die Erschliessungfinanzieller Ansprüche von Opfern, Gewalterfahrung undbiopsychosoziale Auswirkungen, Opferhilfe als interdisziplinäreAufgabenstellung und Case Management in der Opferhilfe mit -ei nander verbunden. Nach Absprache mit der Kursleitung könnendie Kurseinheiten einzeln besucht werden.LeitungSusanne Nielen Gangwisch, dipl. Sozialarbeiterin,Stellenleiterin Opferhilfe AG/SODurchführung15 Kurstage, 2011 ist ausgebucht. Nächste Durchführung 2012KostenCHF 3550.–Code: K-SPE-1Die neue Straf- und Jugendstrafprozessordnungin der OpferhilfeAm 1. Januar 2011 sind die eidgenössischen Strafprozessordnung(StPO) und die neue Jugendstrafprozessordnung (JStPO) inKraft getreten. Damit werden Straftaten in der ganzen Schweizkünftig nach den gleichen prozessualen Regeln verfolgt undbe urteilt. Die Gerichtsorganisation bleibt grundsätzlich wie bisherden Kantonen überlassen. Das einheitliche Prozessrecht bedingtein einheitliches Strafverfolgungsmodell. Die Beratung undInformation von Opfern und deren Angehörigen muss an die neueStPO und JStPO angepasst werden. Die strafprozessualen Rechteder Opfer werden neu in der eidgenössischen StPO geregelt.Der Kurs bietet eine Einführung in die neue StPO und JStPO undgibt einen Überblick über wichtige Änderungen und neue Abläufe.Dozierende− Esther Wyss Sisti, lic.iur., Advokatin, Mediatorin SAV,Erarbeitung von Vernehmlassungen zu Gesetzesvorhaben imBereich des Strafprozessrechts und des Opferhilferechts, Basel− Dieter Hebeisen, Rechtsanwalt, seit 1991 Jugendgerichtspräsident<strong>Berner</strong> Oberland, Präsident der SchweizerischenVereinigung für Jugendstrafrechtspflege (SVJ)Durchführung4. April 2011, 8.45–18.00 Uhr (bitte beachten Siedie verlängerte Kurszeit)Anmeldeschluss: 4. März 2011 (später auf Anfrage)KostenCHF 320.–Code: K-REC-6Haftpflichtrecht in der OpferhilfeIn der Beratung von Verkehrsunfallopfern wie auch von anderenOpfern sind Kenntnisse des Haftpflichtrechts unerlässlich: Esbraucht einen Überblick über die Versicherungs- und Schadenssituation,damit entschieden werden kann, wann die Vertretungdurch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nötig ist.Wo dies nicht nötig oder möglich ist, müssen die Beraterinnenund Berater selber den Schadensausgleich berechnen können.Auch die kantonalen Entschädigungsbehörden benötigenGrundkenntnisse zu Themen wie Schadensausgleich, HaushaltsundBetreuungsschaden, Lohnausfallberechnung, Genugtuung,um Gesuche für finanzielle Leistungen der Opferhilfe zu bearbeiten.DozentEric Blindenbacher, Fürsprecher, Fachanwalt SAV HaftpflichtundVersicherungsrecht, Mediator SAV, SDM-FSM, Bern,nebenamtlicher Dozent am Fachbereich <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong>der <strong>Berner</strong> FachhochschuleDurchführung5. April 2011, 8.45–17.15 UhrAnmeldeschluss: 5. März 2011 (später auf Anfrage)KostenCHF 320.–Code: K-REC-5Gesprächsführung mit traumatisiertenMenschen für Rechtsanwältinnenund Rechtsanwälte [neu]In der Opferhilfe werden Menschen beraten, deren Lebensbalanceinfolge traumatischer Erlebnisse tief greifend erschüttert ist. Insbesonderedurch andere Menschen verursachte Traumata werdenals extrem bedrohlich empfunden. Daraus resultierende Gefühleder Ohnmacht und Hilflosigkeit zählen zu den schlimmsten Erfahrungen,die man machen kann. Dieses extreme Erleben kann inder Folge die Beziehung zu anderen Menschen beeinflussen.Eine hilfreiche Beratung geht auf die spezifischen Bedürfnisse ein,die traumatisierte Menschen gegenüber ihren Gesprächspartnerinnenund -partnern haben. Erst die bedingungslos respektvolleHaltung der Beraterin und des Beraters sowie deren spezielle Artder Gesprächsführung ermöglichen den traumatisierten Mandantinnenund Mandanten, sich überhaupt auf eine konst ruktive Beratungsbeziehungeinlassen zu können. So unterstützen Sie alsBeraterin, als Berater Ihre Klientin und Ihren Klienten dabei, daserlittene Geschehen gesund zu verarbeiten.Die Weiterbildung wird durchgeführt in Zusammenarbeit mit demBernischen Anwaltsverband, den demokratischen Juristinnenund Juristen des Kantons Bern und der <strong>Gesundheit</strong>s- und Fürsorgedirektiondes Kantons Bern.DozentinDr. Petra Schwarz, Personal- und Organisationsberaterin,zertifizierte Trainerin für Motivational InterviewingDurchführung3. November 2011, 8.45–17.15 UhrAnmeldeschluss: 3. September 2011KostenCHF 320.–Code: K-SPE-33<strong>impuls</strong> März 201143

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