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DKB DeutscheKreditbank AG© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschützt(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtungder DKB AG oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt derÜberweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung derAusführungsfrist (siehe Nummer II.2.2) erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.I.5 Widerruf des Überweisungsauftrags(1) Nach Zugang des Überweisungsauftrags bei der DKB AG(siehe Nummer I.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesennicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist einWiderruf durch Erklärung gegenüber der DKB AG möglich.Der Widerruf muss der DKB AG schriftlich oder in der mitder DKB AG anderweitig vereinbarten Art und Weise (zumBeispiel per Onlinebanking) zugehen.(2) Haben DKB AG und Kunde einen bestimmten Termin fürdie Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe NummerII.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die Überweisung bzw.den Dauerauftrag (siehe Nummer I.1) bis zum Ende desvor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der DKBAG widerrufen. Der Widerruf muss der DKB AG schriftlichoder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronischeKommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Onlinebanking),auf diesem Wege zugehen. Die Geschäftstageder DKB AG ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.Nach dem recht zeitigen Zugang des Widerrufseines Dauerauftrags bei der DKB AG werden keine weiterenÜberweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftragsausgeführt.(3) Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kannder Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kundeund DKB AG dies vereinbart haben. Die Vereinbarungwird wirksam, wenn es der DKB AG gelingt, die Ausführungzu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurück zu erlangen.Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs durchden Kunden berechnet die DKB AG das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ausgewiesene Entgelt.I.6 Ausführung des Überweisungsauftrags(1) Die DKB AG führt den Überweisungsauftrag des Kundenaus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (sieheNummer II.1 und III.1) in der vereinbarten Art und Weise(siehe Nummer I.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kundenautorisiert ist (siehe Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführungder Überweisung ausreichendes Guthaben in derAuftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Krediteingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).(2) Die DKB AG und die weiteren an der Ausführung der Überweisungbeteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt,die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kundenangegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers(siehe Nummer I.2) auszuführen.(3) Die DKB AG unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlichüber die Ausführung von Überweisungen auf dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keineVerbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitlicheFolge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.I.7 Ablehnung der Ausführung(1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer I.6 Absatz1) nicht erfüllt, kann die DKB AG die Ausführung desÜberweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die DKB AGden Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb derin Nummer II.2.1 bzw. III.2 vereinbarten Frist, unterrichten.Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg geschehen. Dabei wird die DKB AG, soweit möglich,die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben,wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigtwerden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigteAblehnung berechnet die DKB AG das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ausgewiesene Entgelt.(2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für dieDKB AG erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinemZahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerszuzuordnen, wird die DKB AG dem Kundenhierüber unverzüglich eine Information zur Verfügungstellen und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetragwieder herausgeben.I.8 Übermittlung der ÜberweisungsdatenIm Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die DKBAG die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten)unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellenan den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. DerZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfängerdie Überweisungsdaten, zu denen auch die IBANdes Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen.Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungenim Inland können die Überweisungsdaten über dasNachrichtenübermittlungssystem Society for Worldwide InterbankFinancial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an denZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitetwerden. Aus Gründen der System sicherheit speichert SWIFT dieÜberweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen zentren inder Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.I.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführterÜberweisungenDer Kunde hat die DKB AG unverzüglich nach Feststellung einesnicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftragszu unterrichten.Bedingungen für den Überweisungsverkehr 2 von 7Stand: 01. Februar 2014

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