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DKB DeutscheKreditbank AGsicher aufbewahrt hat. Der Kunde haftet für Schäden aufgrundvon nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenzevon 150 Euro nach Sätzen 1 und 2 hinaus, wenn der Teilnehmerfahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- undSorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet,wenn er eine Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil dieBank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeigesichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetretenist.3) Kommt es vor der Verdachts- oder Sperranzeige zu einer nichtautorisierten Verfügung und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichtennach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt,trägt der Kunde den hierdurch entstandenen Schaden in vollemUmfang, sofern nicht die Voraussetzungen des Absatz 4vorliegen. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesonderevorliegen, wenn er--den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstrumentsoder die missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstrumentsoder des personalisierten Sicherheitsmerkmalsder Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervonKenntnis erlangt hat,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal elektronisch gespeicherthat,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb desOnlinebanking-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegebenhat,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Personmitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrumentvermerkt oder zusammen mit diesemverwahrt hat (z. B. im Originalbrief, in dem es dem Teilnehmermitgeteilt wurde),--mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet.12.2.3 Haftung der Bank ab der Verdachts- oder SperranzeigeSobald der Bank--die Kenntniserlangung des personalisierten Sicherheitsmerkmalsoder Besitzerlangung des Authentifizierungsinstrumentsdurch andere Personen oder--der Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstrumentsoder die missbräuchliche Nutzung des personalisierten Sicherheitsmerkmalsoder des Authentifizierungsinstrumentsangezeigt wurde, übernimmt die Bank alle nach dem Zeitpunktdes Zugangs der Verdachts- oder Sperranzeige durch nicht vomTeilnehmer autorisierte Onlinebanking-Verfügungen entstehendenSchäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischerAbsicht gehandelt hat.12.2.4 HaftungsausschlussHaftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen,auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignisberuft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendungder gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werdenkönnen, oder--von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführtwurden.13. Anwendbares RechtAuf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bankfindet deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dieses verweistauf eine ausländische Rechtsordnung.4) Die Bank garantiert hiermit zugunsten des Kunden, der einVerbraucher ist, die Übernahme des vollen Schadens aus vorder Verdachts- oder Sperranzeige erfolgten, nicht autorisiertenZahlungsvorgängen, wenn der Teilnehmer die Pflichtennach Ziffer 8.3) eingehalten, nicht in betrügerischer Absichtgehandelt und den Schaden nicht durch vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzungverursacht hat.12.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionenvor der SperranzeigeBeruht eine nicht autorisierte Wertpapiertransaktion vor derSperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen odergestohlenen Authentifizierungsinstruments oder auf der sonstigenmissbräuchlichen Nutzung des personalisierten Sicherheitsmerkmalsoder des Authentifizierungsinstruments und ist derBank hierdurch ein Schaden entstanden, haften Kunde und Banknach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN 4 von 4Stand: 5. Dezember 2011

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