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DKB DeutscheKreditbank AGAllgemeine Grundsätze der AuftragsausführungWertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträgeihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumentennach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, dasdarauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für den Kundenzu erzielen.Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung deseinzelnen Auftrags tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird.Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweisezum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt.Die Deutsche Kreditbank AG ermöglicht die Ausführung einesKauf- oder Verkaufauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiereund sonstige Finanzinstrumente) nach folgenden Grundsätzen.I. GeltungsbereichDie vorliegenden Ausführungsgrundsätze beschreiben das generelleVorgehen der Deutschen Kreditbank AG für Privatkunden imSinne des WpHG.Diese Grundsätze gelten entsprechend für weisungsfreie Aufträgeprofessioneller Kunden im Sinne des WpHG.II. Vorrang von Kundenweisungen3)4)5)2) Der bestmögliche Ausführungsplatz wird unter Annahmedes für das jeweilige Wertpapier gültigen Standardabwicklungswegesermittelt. Weichen Lagerstelle und/oder Verwahrartdes Depotbestandes von der Lagerstelle und/oderVerwahrart des Ausführungsplatzes ab, so ist die Erteilungeiner entsprechenden Kundenweisung erforderlich.Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Ausgabe undRücknahme von Investmentfondsanteilen nicht Gegenstandder Ausführungsgrundsätze. Die Ausgabe oder Rücknahmeerfolgt über die Kapitalanlagegesellschaft oder die Depotbank.Möchte der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftragan einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multilateralenHandelssystem im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8WpHG tätigen, so erteilt er der Deutschen Kreditbank AG eineentsprechende Weisung.Für Aufträge in Genussscheinen und Genussrechten ist dieErteilung einer Kundenweisung erforderlich.Für Aufträge in Bezugs- und Nebenrechten ist eine Kundenweisunggrundsätzlich erforderlich. Wird keine Weisungerteilt, so erfolgt der automatische Verkauf bestens im Interessedes Kunden am letzten Handelstag gem. Ziffer 15 derSonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.Aufträge über Finanzinstrumente inländischer Emittenten(inländische Finanzinstrumente), die an einem organisiertenMarkt (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystemim Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandeltwerden, werden an einen inländischen Ausführungsplatzweitergeleitet.1)2)Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der Ausführungeines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die DeutscheKreditbank AG einer Weisung des Kunden Folge leisten.Führt die Deutschen Kreditbank AG einen Auftrag gemäßeiner ausdrücklichen Kundenweisung aus, gilt die Pflichtzur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechenddem Umfang der Weisung als erfüllt. Die Grundsätze in derZiffer III Abs. 1 bis 8 finden keine Anwendung.6)7)Soweit Finanzinstrumente ausländischer Emittenten (ausländischeFinanzinstrumente) an einem organisierten Markt(Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem imSinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandelt werden,werden die Aufträge gleichfalls an einen inländischenAusführungsplatz weitergeleitet.Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, bedarfes für die Auswahl eines Ausführungsplatzes einer Einzelweisungdes Kunden.III. Grundsätze zur bestmöglichenAusführung in Wertpapieren1) Die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung gelten abhängigvon den Wertpapiergattungen für unterstellte typischeWertpapierauftragsgrößen eines Privatkunden.8)Die festzustellende Ausführungsqualität richtet sich vorrangignach dem Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis fürdas Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführungverbundenen Kosten zusammensetzt, die durch dieAusführung an einem Ausführungsplatz entstehen.Sofern dieses Kriterium zu keinem eindeutigen Ergebnis führt,werden daneben die Faktoren Ausführungsgeschwindigkeit,Ausführungswahrscheinlichkeit und Abwicklungssicherheitin die Bewertung einbezogen.Bieten mehrere Ausführungsplätze eine gleich gute Aus-Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5Stand: März 2011

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