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DKBDeutsche

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DKB DeutscheKreditbank AG(2) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisiertenÜberweisung resultieren, haftet die DKB AG für eigenes Verschulden.Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhaltenzu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmtsich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchemUmfang DKB AG und Kunde den Schaden zu tragenhaben.III.3.2 Haftung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungeiner Überweisung(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat, und dessenFolgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nichthätten vermieden werden können, oder--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.Bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungenhat der Kunde, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrechtnach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherungnach §§ 812 ff. BGB, Schadensersatzansprüche nach Maßgabeder folgenden Regelungen:--Die DKB AG haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kundedurch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung einesSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang DKB AG und Kundeden Schaden zu tragen haben.--Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet dieDKB AG nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftungder DKB AG auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung derersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).--Die Haftung der DKB AG ist auf höchstens 12.500 Euro jeÜberweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nichtfür Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der DKB AG und für Gefahren,die die DKB AG besonders übernommen hat.III.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Ansprüche des Kunden wegen der fehlerhaften Ausführungeiner Überweisung nach Nummer III.3.2 bestehen nicht,wenn--die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kundenfehlerhaft angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers(siehe Nummer I.2) ausgeführt wurde, oder--die DKB AG gegenüber dem Kunden nachweist, dass derÜberweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangen ist.© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschützt(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern III.3.1 undIII.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die DKB AGaufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungenoder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen,wenn der Kunde die DKB AG nicht spätestens13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisiertenoder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervonschriftlich unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur,wenn die DKB AG den Kunden über die Belastungsbuchungder Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nachder Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls istfür den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.Schadensersatzansprüche kann der Kunde auch nach Ablaufder Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschuldenan der Einhaltung dieser Frist verhindert war.Bedingungen für den Überweisungsverkehr 6 von 7Stand: 01. Februar 2014

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