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DKB DeutscheKreditbank AGleister das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nutzenund--muss der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfängereine Einzugsermächtigung (siehe Nummer 2.2.1)erteilen.Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des Kundengegenüber der DKB AG, die vom Zahlungsempfänger aufdas Konto des Kunden gezogenen Lastschriften einzulösen. DerZahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus,indem er über seinen Zahlungsdienstleister der DKB AG die Lastschriftenvorlegt.Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerEinzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist von achtWochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinemKonto von der DKB AG die Erstattung des belasteten Lastschriftbetragesverlangen.2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kontonummerund die Bankleitzahl der DKB AG als seine Kundenkennunggegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die DKBAG berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Einzugsermächtigungslastschriftausschließlich auf Grundlage der ihr übermitteltenKundenkennung auszuführen. Die DKB AG und die weiterenbeteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfängeranhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger alsseine Kundenkennung angegebenen Kontonummer und Bankleitzahlaus.2.2 Einzugsermächtigung2.2.1 Erteilung der Einzugsermächtigung, Weisung an dieDKB AG sowie Regelung für bisher erteilte EinzugsermächtigungenDer Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung.Mit dieser--ermächtigt er den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinemKonto mittels Lastschrift einzuziehen, und--weist er zugleich die DKB AG an, die vom Zahlungsempfängerauf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüberder DKB AG die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers.Sätze 2 und 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttretendieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.Die Einzugsermächtigung muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten)enthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--Bezeichnung des Kunden und--seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigungzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Widerruf der EinzugsermächtigungDie Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüberdem Zahlungsempfänger oder der DKB AG – möglichstschriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgendeZahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind.Erfolgt der Widerruf gegenüber der DKB AG, wird dieser ab demauf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäßPreis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sollte derWiderruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden,damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.2.3 Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift aufGrundlage der Einzugsermächtigung durch denZahlungsempfänger(1) Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beimZahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdatenund setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatzzur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften.Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfängerangegeben.(2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatzzur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschriftunter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die DKBAG als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit derEinzugsermächtigung erteilte Weisung an die DKB AG dar,die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen(siehe Nummer 2.2.1).2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag(1) Eingehende Einzugsermächtigungslastschriften des Zahlungsempfängerswerden mit dem vom Zahlungsempfängerangegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet.(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens amzweiten Bankarbeitstag 2 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn--der DKB AG ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangenist,--die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummerdes Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Kontodes Kunden bei der DKB AG zuzuordnen sindoder--der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendesGuthaben auf seinem Konto oder über keinenausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung);Teileinlösungen nimmt die DKB AG nicht vor.2Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende 24. und 31. Dezember.Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 2 von 4 Stand: 01.Februar 2014

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