12.07.2015 Aufrufe

DKBDeutsche

DKBDeutsche

DKBDeutsche

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DKB DeutscheKreditbank AG127 150 000SoAG im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischenKommunikationsweg vereinbart (z. B. das Onlinebanking),können die Änderungen auch auf diesem Wegeangeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers giltals erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenangezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn dieDKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.(3) Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte angeboten,kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenauch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrechtwird ihn die DKB AG in ihrem Angebot besondershinweisen.(4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Karteninhabern,die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei denRegelungen in Nummer 17 Abs. 1 bis 6 der AllgemeinenGeschäftsbedingungen der DKB AG.11. Information des Karteninhabers über den KartenzahlungsvorgangDie DKB AG unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmalmonatlich über die mit der Girokarte getätigten Zahlungsvorgängeauf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Karteninhabern,die nicht Verbraucher sind, kann die Art und Weisesowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbartwerden. Über die mit der GeldKarte getätigten einzelnen Bezahlvorgängeund den Zahlungsempfänger unterrichtet die DKB AGden Karteninhaber nicht. Die mit der GeldKarte getätigten Bezahlvorgängekann der Karteninhaber mit Hilfe eines Chipkartenlesersnachvollziehen.12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers12.1 Erstattung bei nicht autorisierter KartenverfügungIm Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die DKB AGgegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Die DKB AG ist verpflichtet, dem Karteninhaberden Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde derBetrag seinem Konto belastet, bringt die DKB AG dieses wiederauf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügungbefunden hätte.12.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungeiner autorisierten Kartenverfügung(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhabervon der DKB AG die unverzügliche und ungekürzte Erstattungdes Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als dieKartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurdeder Betrag dem Konto belastet, bringt die DKB AG dieseswieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgteoder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte.4Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.5Z.B. Schweizer Franken, US-Dollar(2) Der Karteninhaber kann über den Absatz 1 hinaus von derDKB AG die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen,als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgtenoder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügungin Rechnung gestellt oder seinem Konto belastetwurden.(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Kartenverfügungbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerserst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer II.9 eingeht(Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers nachden Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kundendurch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet dieDKB AG nach Nummer II.12.3.(4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaftausgeführt, wird die DKB AG die Kartenverfügung auf Verlangendes Karteninhabers nachvollziehen und ihn über dasErgebnis unterrichten.12.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers(1) Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder imFalle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einerautorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhabervon der DKB AG einen Schaden, der nicht bereits von NummerII.12.1 oder II.12.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Diesgilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zuvertreten hat. Die DKB AG hat hierbei ein Verschulden, daseiner zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenesVerschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentlicheUrsache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die derKarteninhaber vorgegeben hat.(2) Handelt es sich bei dem Karteninhaber nicht um einen Verbraucheroder erfolgt der Einsatz der Girokarte in einem Landaußerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes(EWR) (Drittstaat 4 ) oder in der Währung eines Staatesaußerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 5 ), beschränktsich die Haftung der DKB AG für das Verschulden einer ander Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle aufdie sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchenStelle.(3) Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zurEntstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem UmfangDKB AG und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben.Die Haftung nach Nummer II.12.3 ist auf 12.500 Euro jeKartenverfügung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkunggilt nicht--für nicht autorisierte Kartenverfügungen,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DKB AG,--für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hatund--für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweitder Karteninhaber Verbraucher ist.Girokartenbedingungen 3 von 5Stand: Dezember 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!