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DKB DeutscheKreditbank AGDer Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerSEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen abdem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von derDKB AG die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN 1 undbei grenzüberschreitenden Zahlungen (innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumes 2 bis 31. Januar 2016) zusätzlich denBIC 3 der DKB AG als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfängerzu verwenden, da die DKB AG berechtigt ist,die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlichauf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen.Die DKB AG und die weiteren beteiligten Stellen führen dieZahlung an den Zahlungsempfänger an Hand der im Lastschriftdatensatzvom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennungangegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungenzusätzlich angegebenen BIC aus.2.1.3 Übermittlung von LastschriftdatenBei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten überdas Nachrichtenübermittlungssystem der Society for WorldwideInterbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz inBelgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in derSchweiz und in den USA von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersan die DKB AG weitergeleitet werden.2.2 SEPA-Lastschriftmandat2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA DirectDebit Mandate)Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat.Damit autorisiert er gegenüber der DKB AG die Einlösungvon SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers.Das Mandat ist schriftlich oder in der mit der DKB AG vereinbartenArt und Weise zu erteilen.In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungendes Kunden enthalten sein:--Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Kontodes Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehenund--Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf seinKonto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdatenenthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--eine Gläubigeridentifikationsnummer,--Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung,--Name des Kunden (sofern verfügbar),--Bezeichnung der Bank des Kundenund--seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandatzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-LastschriftmandatHat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigungerteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungenvon seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weister zugleich damit die DKB AG an, die vom Zahlungsempfängerauf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigungautorisiert der Kunde gegenüber der DKB AGdie Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. DieseEinzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieserBedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdatenenthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--Name des Kunden,--Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer undBankleitzahl des Kunden.Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigungzusätzliche Angaben enthalten.2.2.3 Widerruf des SEPA-LastschriftmandatsDas SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärunggegenüber dem Zahlungsempfänger oder der DKB AG mit derFolge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgängenicht mehr autorisiert sind. Der Widerruf muss der DKB AGschriftlich oder in der mit der DKB AG anderweitig vereinbarten Artund Weise (zum Beispiel per Onlinebanking) zugehen.Erfolgt der Widerruf gegenüber der DKB AG, wird dieser ab demauf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäßPreis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Der Widerruf musszusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden,damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basis-LastschriftenDer Kunde kann der DKB AG gesondert die Weisung erteilen,Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder zuzulassen.Diese Weisung muss der DKB AG bis spätestens zumEnde des Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungsverzeichnisvor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstagschriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehungder elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B.Onlinebanking), auf diesem Wege zugehen. Diese Weisungmuss zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärtwerden.1International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).2Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe,Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code).Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 2 von 6Stand 01. Februar 2014

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