DKB DeutscheKreditbank AGb)wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens-verhältnisse gemacht hat;c)wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oderzur Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nachAufforderung durch die Bank nicht innerhalb angemessenerFrist nachkommt;Nr. 27 – Weitergeltung der Allgemeinen GeschäftsbedingungenAuch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung odereinzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in demAbwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die AllgemeinenGeschäftsbedingungen weiter.wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung einge-leitet wird;wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichte-ten oder des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlichverschlechtert haben oder erheblich gefährdet sind,sowie bei Tod oder Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters.d)e)Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht ausdem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einerzur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnungzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die Leistungernsthaft und endgültig verweigert, er die Leistung zu einemim Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmtenFrist nicht bewirkt, obwohl die Bank den Fortbestand ihres Leistungsinteressesvertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistunggebunden hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, dieunter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigungrechtfertigen.(3) Kündigung bei VerbraucherdarlehensverträgenSoweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderregelungenfür die Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgenvorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieserRegelungen kündigen.Nr. 28 – Schutz der EinlagenDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des BundesverbandesÖffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“genannt) und der Entschädigungseinrichtungdes Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH(im Folgenden „Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen.Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten.Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nichtgeschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiereausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen undInhabereinlagenzertifikate. Soweit der Einlagensicherungsfondsoder die Entschädigungseinrichtung an einen Kunden leistet,gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechenderHöhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds oder dieEntschädigungseinrichtung über. Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfondsoder der Entschädigungseinrichtung alle indiesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen undUnterlagen zur Verfügung zu stellen.(4) Rechtsfolgen bei KündigungMit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung odereinzelner Geschäftszweige werden die auf den betroffenenKonten geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Kunde istaußerdem verpflichtet, die Bank insoweit von allen für ihnoder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zubefreien.Nachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!Deutscher Sparkassen Verlag – 0540 300.21Die Bank ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinemAuftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen undsonstige Verpflichtungen, insbesondere solche in fremderWährung, mit Wirkung gegen den Kunden auszugleichensowie hereingenommene Wechsel und Schecks sofortzurückzubelasten; die wechsel- oder scheckrechtlichenAnsprüche gegen den Kunden und jeden aus dem PapierVerpflichteten auf Zahlung des vollen Betrages der Wechselund Schecks mit Nebenforderungen verbleiben der Bank jedochbis zur Abdeckung eines etwaigen Schuldsaldos.DKB 182 104.000 SO 8 von 8Stand: Oktober 2013
DKB DeutscheKreditbank AGBedingungen für den ÜberweisungsverkehrFür die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden geltendie folgenden Bedingungen:I. AllgemeinI.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlichdes DauerauftragsDer Kunde kann die DKB AG beauftragen, durch eine ÜberweisungGeldbeträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängersan den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerszu übermitteln. Der Kunde kann die DKB AG auch beauftragen,jeweils zu einem bestimmten wiederkehrenden Termin einengleichbleibenden Geldbetrag an das gleiche Konto des Zahlungsempfängerszu überweisen (Dauerauftrag).I.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde folgende Kundenkennung desZahlungsempfängers zu verwenden:Zielgebiet Währung Kundenkennung desZahlungsempfängersInland Euro IBAN 1Grenzüberschreitend innerhalb Euro IBAN und bis 31. Januarraums 2des Europäischen Wirtschafts-2016 BIC 3Inland oder innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumsAußerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumsAndere Währungals EuroEuro oder andereWährung--IBAN und BIC oder--Kontonummer und BIC--IBAN und BIC oder--Kontonummer und BICDie für die Ausführung der Überweisung erforderlichen Angabenbestimmen sich nach den Nummern II.1 bzw. III.1.I.3 Erteilung des Überweisungsauftrags und Autorisierung(1) Der Kunde erteilt der DKB AG einen Überweisungsauftragmittels eines von der DKB AG zugelassenen Vordrucksoder in der mit der DKB AG anderweitig vereinbarten Artund Weise (z. B. per Onlinebanking) mit den erforderlichenAngaben gemäß Nummer II.1 bzw. Nummer III.1.Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeitder Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständigeoder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungenund zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; darauskönnen Schäden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen,unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann dieDKB AG die Ausführung ablehnen (siehe Nummer I.7).Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondereEile für nötig, hat er dies der DKB AG gesondertmitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungenmuss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls dasFormular selbst keine entsprechende Angabe vorsieht.(2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unterschriftoder in der anderweitig mit der DKB AG vereinbartenArt und Weise (z. B. PIN/ TAN).(3) Auf Verlangen des Kunden teilt die DKB AG vor Ausführungeines einzelnen Überweisungsauftrags die maximaleAusführungsfrist für diesen Zahlungsvorgang sowie die inRechnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls derenAufschlüsselung mit.I.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der DKBAG© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschütztIst der Kunde Verbraucher und beauftragt er eine Inlandsüberweisungin Euro, kann er bis zum 31. Januar 2016 statt derIBAN des Zahlungsempfängers dessen Kontonummer und dieBankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängersangeben, die die DKB AG zum Zweck der Ausführung desÜberweisungsauftrags in die entsprechende IBAN des Zahlungsempfängerskonvertiert. Ist die Konvertierung nicht möglich, wirdder Überweisungsauftrag von der DKB AG nicht ausgeführt. Hierüberunterrichtet sie den Kunden gemäß Nummer I.7.(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der DKBAG zugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftragsin den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen derDKB AG (z. B. mit Abgabe in den Geschäftsräumen oderEingang auf Onlinebanking-Server).(2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftragsnach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der DKBAG gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt derÜberweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstagals zugegangen.1International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)2Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)Bedingungen für den Überweisungsverkehr 1 von 7Stand: 01. Februar 2014