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Matthias Schai - SCIP - Universität Bern

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Anlässlich dieses Treffens im Dezember 1974 hegten die Staats- und die Regierungschefsder Mitgliedsländer der EG, erstmals die Idee zur Gründung einergemeinsamen Passunion 48 . Das damalige Schlusskommuniqué kündigte eine Arbeitsgruppean, welche die Möglichkeiten zur Schaffung einer solchen gemeinsamenPassunion prüfen sollte. Kurze Zeit später folgte ein Bericht der Kommission, welcherdie Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Vertrages oder die Änderung des bestehendenEWGV als Rechtsinstrument in Betracht zog. Die daraus folgenden Bemühungen derKommission schlugen allerdings fehl. Zu gross waren die Bedenken und derWiderstand gegen ein solches Vorhaben, sodass lediglich ein denKommissionsvorschlag verwässernder Beschluss des Rates und der im Rat vereinigtenVertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten, eine gewisse Bewegung in dieRegelungsmaterie brachte 49 .Bereits Anfang der Achtziger Jahre wurde also deutlich, dass noch nicht alle Staaten derdamaligen EWG bereit waren, die Grenzkontrollen abzubauen 50 . Erst als im Juni 1984der Europäische Rat von Fontainebleau den sog. Adonnino-Ausschuss einsetzte unddieser das angestrebte Ziel der „Abschaffung von innergemeinschaftlichenGrenzkontrollen“ bestätigte, setzten Deutschland und Frankreich einen erstenbilateralen Schritt, in dem sie am 13. Juni 1984 einen völkerrechtlichen Vertrag, dassog. Saarbrückener Abkommen 51 , schlossen. Dieses sah an den gemeinsamen Binnengrenzenein „Kontrollverfahren ohne Wartezeiten“, also den eigentlichen Verzichtsystematischer Kontrollen des ein- und ausreisenden Grenzverkehrs vor, was einerweitgehenden Abschaffung der Grenzkontrollen im Personenverkehr gleichkam.Sinngemäss wurde der ursprüngliche Kommissionsvorschlag somit von diesen beidenLändern bilateral wieder aufgenommen. Bereits fünf Monate später, erklärten die drei48495051könnten. Als besondere Rechte nannte die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht u.a. das Kommunalwahlrecht,das Aufenthaltsrecht für Nichterwerbstätige sowie die Schaffung einer Passunion. Siehehierzu auch HUMMER/OBWEXER, S. 3 ff.Die Schaffung einer gemeinsamen Passunion hatte zum Ziel, die innergemeinschaftlichenGrenzkontrollen im Personenverkehr abzuschaffen. Einen ersten Schritt hierzu unternahmen dieVertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 23. Juni 1981. In einer Entschliessung vereinbartensie Bemühungen um Ausstellung einheitlicher Pässe bis zum 1. Januar 1985. Siehe dazu ausführlicherbei: HUMMER/OBWEXER, S. 4 Rn 3 u. 4.SCHAUER, S. 195.Vgl. hierzu Kap. 2.1.Das Abkommen trat sogleich am Tag der Unterzeichnung in Kraft. Die Vertragsparteien kamenüberein, die Formalitäten im Personenverkehr an der gemeinsamen Grenze für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten aufzuheben. Zudem sah es die Einrichtung einer E(uro)-Spur und die Einrichtunggemeinsamer Kontrollstellen zum Zwecke der rascheren Grenzabfertigung vor. Siehe weiterführendauch: HUMMER/OBWEXER, S. 32.13

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