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Matthias Schai - SCIP - Universität Bern

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zugegriffen werden. Einer Information des Deutschen Innenministeriums 134 zufolge,umfasste das SIS per Ende 2006 ein Volumen von gegen 17,4 MillionenFahndungsdatensätzen. Diese teilen sich in rund 16,2 Millionen Sachfahndungen undungefähr 1,2 Millionen Personenfahndungen auf. Angesichts der bereits erfolgtenTeilnahme der neuen EU-Staaten 135 sowie der baldigen Anbindung Grossbritanniens,Irland und der Schweiz an das SIS, wird sich der ganze Fahndungsbereich auf etwa 450Millionen Einwohner erstrecken. Das sind mehr Einwohner als in den USA undRussischen Förderation zusammen.3.5.1 Technischer Aufbau des SISTechnisch gliedert sich das sog. SIS I in einen Zentralrechner (C-SIS) mit Standort imfranzösischen Strassburg und in derzeit noch 15 nationale Schengen-InformationsSysteme (N-SIS). Bei der Einleitung von Fahndungsmassnahmen werden Daten vonden N-SIS an das C-SIS übermittelt. Durch die Steuerung der Abfrage- undEingabedialoge sowie durch das Betreiben einer Referenzdatenbank sorgt das Systemselbstständig für die notwendige Synchronität aller Daten, die anschliessend an alle N-SIS verteilt werden. Dadurch stehen sie innerhalb kürzester Zeit gleichzeitig für alleSchengen-Vertragsstaaten zur Verfügung. Es handelt sich hier also um eineDatenspeicherung und Datennutzung. Die Befugnis zur Nutzung der Daten (d.h. zumAbruf) ist in Art. 101 Abs. 3 SDÜ normiert. Hiernach dürfen die in Art. 101 Abs. 1SDÜ genannten Berechtigten 136 die Daten abrufen, wenn dies zur Erfüllung ihrerAufgaben erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sowohl dieöffentliche Sicherheit und Ordnung, einschliesslich die Sicherheit des Staates als auchdie Anwendung der SDÜ-Bestimmungen im Bereich des Personenverkehrs,gewährleistet sind.134 INNENMINISTERIUM Informationswesen, S. 2.135 Siehe dazu auch Kap. 2.5.2.136 In der Schweiz werden u.a. das Bundesamt für Polizei (fedpol), die für das nationale FahndungssystemRIPOL zuständige Dienststelle, die Sektion Ausweisschriften, die Meldestelle Geldwäscherei(MROS), die Bundesanwaltschaft (BA), das Bundesamt für Migration (BfM), die EidgenössischeZollverwaltung (EZV), das Grenzwachtkorps (GWK) sowie diverse kantonale Amtsstellen Zugriff aufdas SIS haben.35

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