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UNGARN-JAHRBUCH 1980-1981 - EPA

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2<br />

ANTON RADVANSZKY<br />

treffend den Hort gewisser Juwelen und der Krone (custodiam ipsam,<br />

sicut tui iuris existit...) und er ermächtigt den Propst zur Übertragung<br />

dieses Rechtes. Das merkwürdige an diesem Schreiben ist, daß der Papst<br />

sich anmaßte, das Verfügungsrecht zu besitzen. Der Grund dafür könnte<br />

in der Machtfülle des großen Papstes Innozens III. zu suchen sein, und<br />

daß der Dompropst von Alba deswegen, aber auch wegen der damaligen<br />

inneren Wirren des Königreichs Ungarn, den Papst mehr als den König<br />

von Ungarn fürchtete und deshalb sein Gesuch nicht an den König, dem<br />

doch die Krone damals gehörte, sondern an Innozenz III. richtete. Diese<br />

anmaßende Handlung des Papstes blieb jedoch nur ein Zwischenfall in<br />

der Ausübung des königlichen Rechtes über die Kronhut,<br />

Aus dem Jahre 1254 besitzen wir wieder ein Dokument, in dem König<br />

Béla IV. die Kirche von Alba (Stuhlweißenburg) in ihren althergebrachten<br />

Rechten und Pflichten die Kronhut betreffend bestätigte 3 . Daß die Ausübung<br />

des Rechtes über die Kronhut dem Dompropst zustand, zeigt ein<br />

Dokument des Jahres 1293. In diesem Diplom spendet König Andreas III.<br />

— der letzte König aus dem Hause Árpád — »Magister Theodorus« dem<br />

Dompropst von Alba großes Lob für die Rückgewinnung und Bereitstellung<br />

der Krone zu seiner Krönung, nachdem dieselbe von Verschwörern<br />

entwendet worden war 4 .<br />

Die Ausübung des Rechtes der Kronhut konnte der Dompropst in<br />

eigener Verantwortung weitergeben; meistens vertraute er die tatsächliche<br />

Hut der Krone seinem Canonicus an, der dann den Namen »Gustos Canomcus«<br />

oder einfach »Gustos« führte und für seine Tätigkeit mit Gütern<br />

ausgiebig versorgt wurde; diese Güter nannte man damals »bona custodiatus«.<br />

5<br />

Als das Herrscherhaus Árpád im Mannesstamme erlosch (1301), versuchten<br />

während der nachfolgenden Wirren, die verschiedenen Thronprätendenten<br />

in den Besitz der Krone zu gelangen.<br />

Karl Robert von Anjou, der 1308 zum König gewählt wurde, ließ<br />

sich zunächst 1309 mit einer zu diesem Anlaß verfertigten neuen Krone<br />

krönen, da die heilige Stephanskrone sich noch in den Händen von Ladislaus<br />

Apor, dem mächtigen Woiwoden Siebenbürgens, befand. Diese neue<br />

Krone wurde nach gebührender Einsegnung durch Kardinal Gentilis, den<br />

päpstlichen Legaten, von Erzbischof Thomas von Gran aufs Haupt des<br />

Königs gesetzt.<br />

Als 1310 auf Betreiben des erwähnten Erzbischofs die heilige Krone<br />

zurückerstattet wurde, ließ sich Karl Robert mit derselben durch den<br />

Erzbischof nochmals krönen aus Beweggründen, die man in seinem Donationsschreiben<br />

an Erzbischof Thomas aus dem Jahre 1317 lesen kann 8 .<br />

3 Fejér: Codex Diplomatien Hungáriáé. T. 4. V. 2, S. 230: Béla IV: libertates<br />

et iura Ecclesiae Albe Regalensis roborat.<br />

4 Fejér: Codex Diplomaticus. T. 6. V. 1. S. 237.<br />

6 Siehe: Conspectus iuris publici Regni Hungáriáé per comitem Antonium<br />

M. Cziraky, Viennae 1851. T. 1. S. 99; zitiert nach Pray, Georgius: Annales<br />

Reg. Hung. jP. 1. S. 183.<br />

6 Fejér: Codex Diplomaticus, T. 8. V. 2. S. 63—64; Ann. Chr. 1317 — Carolus<br />

Rex Hungáriáé donationales suas anno 1315 super castra et comitatus Ko-

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