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UNGARN-JAHRBUCH 1980-1981 - EPA

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ANTON RADVANSZKY<br />

19. Ebenfalls sollen sie die bisherigen und zukünftigen Angestellten<br />

der Burg in Zucht und Ordnung halten, daß dieselben nicht nachlässig<br />

ihres Amtes walten.<br />

20. Außerdem wenn irgendwie eine plötzliche Notsituation entsteht,<br />

sollen die Burgwarte nach bestem Wissen und Gewissen abhelfen und uns<br />

entsprechend benachrichtigen. Sollte es sich jedoch um eine gewichtigere<br />

Sache handeln, so werden sie dieselbe uns einfach melden. Das Übrige<br />

überantworten wir ihrer Treue, ihrer Menschlichkeit, ihrer Vernunft und<br />

eifrigen Sorgfalt.<br />

21. Das Gehalt des Burgwarts wird monatlich 12 ungarische Gulden<br />

betragen, die ihm vom Steuereintreiber ausgezahlt werden. Der Beginn<br />

des Jahres (für die Berechnung des Gehaltes Anm. des Übersetzers) wird<br />

mit dem 15. Dezember 1608 angesetzt.<br />

Peter Révay verfaßte auch seine beiden Werke »De Sacrae Goroaiae<br />

Regni Hungáriáé, virtute, victoria et fortuna Commentarius und: »De<br />

Monarchia et Sacra Corona Regni Hungáriáé Centuriae Septem« in dieser<br />

Zeitperiode. Er gibt in der letzteren Abhandlung ein gutes Beispiel über<br />

die eventuell nötige Standhaftigkeit eines Kronhüters selbst seinem König<br />

gegenüber: er erzählt, wie König Matthias II. mehrere Jahre nach seiner<br />

Krönung ihm den Beiehil gab, den Krönungsmantel nach Wien zu (bringen,<br />

da der König denselben für den Papst abmalen lassen wollte. Petrus de<br />

Rewa widersetzte sich der Ausführung dieses Befehls, da er die Meinung<br />

vertrat, daß er dazu die vorhergehende Zustimmung des Reichstages benötige.<br />

König Matthias gab nach und Révay, nachdem er die Zustimmung<br />

der Stände eingeholt hatte, brachte höchst persönlich den Krönungsmantal<br />

nach Wien und auch zurück nach Preßburg 38 .<br />

In dieser ruhigeren Periode seines Lebens nahm Révay neben der<br />

Ausübung seines Amtes, regen Anteil an wichtigen Kundgebungen des<br />

öffentlichen Lebens: er war z.B. Mitglied der Ungarischen Abordnung,<br />

die König Matthias IL im Jahre 1612, anläßlich seiner Wahl zum Römischen<br />

Kaiser beglückwünschte 39 .<br />

Er spielte eine noch wichtigere Rolle als Mitglied der Ungarischen<br />

Abordnung, die 1615 die Aufgabe erhielt, auf der Versammlung der<br />

Deutschen Reichsstände in Linz zu erscheinen, um über die traurige Lage<br />

Ungarns zu berichten und um deren Mitwirkung für eine gemeinsame<br />

Politik gegenüber dem türkischen Sultan zu bitten 40 .<br />

Die Organisierung der Krönungszeremonie von Ferdinand IL ist, wie<br />

bereits erwähnt, Révay s Verdienst. Er kann meines Erachtens als der<br />

Verfasser des Textes über das Kronhüteramt im Krönungsdiplom (§ 16)<br />

betrachtet werden, obzwar er es vielleicht aus Bescheidenheit nicht<br />

erwähnt 41 .<br />

38 Siehe P. de Rewa: De Monarchia, S. 139—140, ed. F. Nádasdy.<br />

M Siehe P. de Rewa: De Monarchia, S. 801, ed. Schwandtner.<br />

* b Siehe P. de Rewa: De Monarchia, S. 803—805, ed. Schwandtner.<br />

41 Das Krönungsdiplom vom Jahr 1618 wurde erst durch den G. A. II. vom<br />

Jahre 1622 inartikuliert. Nach meiner Überzeugung formulierte Révay im<br />

§ 16 des Krönungsdiploms die paritätische Besetzung des Kronhüteramtes<br />

durch einen Katholiken und einen Protestanten.

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