UNGARN-JAHRBUCH 1980-1981 - EPA
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KRONHÜTER 43<br />
und der Räterepublik von Béla Kun (21. März bis 1. August 1919) befürchtete<br />
Ambróczy das Schlimmste für die Krone und die Krönungsinsignien.<br />
Er dankte nicht ab, sondern versuchte unter dem Károlyi-<br />
Régime durch persönliche Vorstellungen seinen Einfluß auf die Bewachung<br />
der Krone aufrechtzuerhalten und unter der Räterepublik, sich im Geheimen<br />
über die Sicherheit der Krone zu informieren 91 .<br />
Unter dem Károlyi-Régime, wurde das Kronhüteramt, durch eine<br />
»Volksgesetz-« genannte Verordnung abgeschafft, und die Krone samt<br />
Krönungsinsignien dem Ministerpräsidenten bzw. dem Innenminister<br />
überantwortet. Glücklicherweise haben Krone und Krönungsinsignien die<br />
Revolutionsperiode überlebt und blieben unversehrt.<br />
5. Die Zeit des Reichsverwesers (1919—1944)<br />
Während der Regentschaft des Reichsverwesers Horthy übernahm<br />
dann Graf Ambróczy durch seine mit dem Ministerpräsidenten Graf<br />
Stephan Bethlen im voraus abgesprochene Interpellation im Oberhaus<br />
(27. Mai 1927) die Initiative zu einer neuen gesetzlichen Regelung der<br />
Kronhut 92 . Graf Bethlen vertrat den Standpunkt, daß es angebracht wäre,<br />
die verfassungsrechtliche Stellung der Kronhüter mit dem seit 1848 gesetzlich<br />
eingeführten System der ministeriellen Verantwortung in Einklang<br />
zu bringen. Formell war noch G. A. XXXVIII vom Jahre 1715 in<br />
Kraft, wonach die Krone bei drohender Gefahr und in einer Notlage von<br />
ihrem gesetzlich bestimmten Aufbewahrungsort mit vorherigem Wissen<br />
des Reichspalatins entfernt werden konnte. Das Amt des Reichspalatins<br />
blieb jedoch laut Parlamentsbeschluß vom Jahre 1867 bis auf weiteres<br />
unbesetzt, weil es nicht gelang, dieses Amt mit der ministeriellen Verantwortung<br />
in Einklang zu bringen. Es war nun unter den Verfassungsrechtlern<br />
strittig, ob die ehemaligen Befugnisse des Reichspalatins, welche<br />
die Kronhut betrafen, per analogiam auf den Ministerpräsidenten übertragen<br />
werden könnten. Graf Bethlen bejahte grundsätzlich die Lösung,<br />
per analogiam und neigte zur Auffassung, daß die durch den Ministerpräsidenten<br />
ausgeübte Amtsgewalt des Gesamtministeriums auch gegenüber<br />
den Krmhüitern selbstverständlich unter Wahrung ihrer hohen<br />
öffentlichen-rechtlichen Stellung, geltend gemacht werden sollte. Bei der<br />
Verteilung der Schlüssel zur Panzerkammer wollte Graf Bethlen den<br />
durch den Kronhüter Graf Ambrozy ausgesprochenen Wünschen weitgehend<br />
entgegenkommen. So kam es zum G. A. XXV vom Jahre 1928<br />
über »-den Hort der Heiligen Krone und der dazugehörenden Kronjuwelen«<br />
(A Szent Korona és a hozzátartozó drágaságok őrizetéről) 93 .<br />
01 Siehe bei Ambrózy. Seine kurze Broschüre (26 Seiten) enthält die interessante<br />
Geschichte der Kronhut, während der Revolutions jähre 1918—1919 und die<br />
Erlebnisse des Kronhüters, der infolge der Krankheit und schließlich nach<br />
dem Tod seines Amtskollegen, Graf Béla Széchényi, sich allein in dieser<br />
schweren Periode als Kronhüter betätigen mußte.<br />
92 Felsőházi Napló, 1927. május 27.<br />
93 Laut § 7 des Gesetzes gehören folgende Kronjuewelen (Krönungsinsignien)<br />
zur Heiligen Krone: Zepter, Reichsapfel, Krönungsmantel und Krönungsschwert.