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UNGARN-JAHRBUCH 1980-1981 - EPA

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KRONHÜTER 43<br />

und der Räterepublik von Béla Kun (21. März bis 1. August 1919) befürchtete<br />

Ambróczy das Schlimmste für die Krone und die Krönungsinsignien.<br />

Er dankte nicht ab, sondern versuchte unter dem Károlyi-<br />

Régime durch persönliche Vorstellungen seinen Einfluß auf die Bewachung<br />

der Krone aufrechtzuerhalten und unter der Räterepublik, sich im Geheimen<br />

über die Sicherheit der Krone zu informieren 91 .<br />

Unter dem Károlyi-Régime, wurde das Kronhüteramt, durch eine<br />

»Volksgesetz-« genannte Verordnung abgeschafft, und die Krone samt<br />

Krönungsinsignien dem Ministerpräsidenten bzw. dem Innenminister<br />

überantwortet. Glücklicherweise haben Krone und Krönungsinsignien die<br />

Revolutionsperiode überlebt und blieben unversehrt.<br />

5. Die Zeit des Reichsverwesers (1919—1944)<br />

Während der Regentschaft des Reichsverwesers Horthy übernahm<br />

dann Graf Ambróczy durch seine mit dem Ministerpräsidenten Graf<br />

Stephan Bethlen im voraus abgesprochene Interpellation im Oberhaus<br />

(27. Mai 1927) die Initiative zu einer neuen gesetzlichen Regelung der<br />

Kronhut 92 . Graf Bethlen vertrat den Standpunkt, daß es angebracht wäre,<br />

die verfassungsrechtliche Stellung der Kronhüter mit dem seit 1848 gesetzlich<br />

eingeführten System der ministeriellen Verantwortung in Einklang<br />

zu bringen. Formell war noch G. A. XXXVIII vom Jahre 1715 in<br />

Kraft, wonach die Krone bei drohender Gefahr und in einer Notlage von<br />

ihrem gesetzlich bestimmten Aufbewahrungsort mit vorherigem Wissen<br />

des Reichspalatins entfernt werden konnte. Das Amt des Reichspalatins<br />

blieb jedoch laut Parlamentsbeschluß vom Jahre 1867 bis auf weiteres<br />

unbesetzt, weil es nicht gelang, dieses Amt mit der ministeriellen Verantwortung<br />

in Einklang zu bringen. Es war nun unter den Verfassungsrechtlern<br />

strittig, ob die ehemaligen Befugnisse des Reichspalatins, welche<br />

die Kronhut betrafen, per analogiam auf den Ministerpräsidenten übertragen<br />

werden könnten. Graf Bethlen bejahte grundsätzlich die Lösung,<br />

per analogiam und neigte zur Auffassung, daß die durch den Ministerpräsidenten<br />

ausgeübte Amtsgewalt des Gesamtministeriums auch gegenüber<br />

den Krmhüitern selbstverständlich unter Wahrung ihrer hohen<br />

öffentlichen-rechtlichen Stellung, geltend gemacht werden sollte. Bei der<br />

Verteilung der Schlüssel zur Panzerkammer wollte Graf Bethlen den<br />

durch den Kronhüter Graf Ambrozy ausgesprochenen Wünschen weitgehend<br />

entgegenkommen. So kam es zum G. A. XXV vom Jahre 1928<br />

über »-den Hort der Heiligen Krone und der dazugehörenden Kronjuwelen«<br />

(A Szent Korona és a hozzátartozó drágaságok őrizetéről) 93 .<br />

01 Siehe bei Ambrózy. Seine kurze Broschüre (26 Seiten) enthält die interessante<br />

Geschichte der Kronhut, während der Revolutions jähre 1918—1919 und die<br />

Erlebnisse des Kronhüters, der infolge der Krankheit und schließlich nach<br />

dem Tod seines Amtskollegen, Graf Béla Széchényi, sich allein in dieser<br />

schweren Periode als Kronhüter betätigen mußte.<br />

92 Felsőházi Napló, 1927. május 27.<br />

93 Laut § 7 des Gesetzes gehören folgende Kronjuewelen (Krönungsinsignien)<br />

zur Heiligen Krone: Zepter, Reichsapfel, Krönungsmantel und Krönungsschwert.

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