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UNGARN-JAHRBUCH 1980-1981 - EPA

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ANTON RADVANSZKY<br />

Veress, Endre: Izabella királyné [Königin Isabella], in: Magyar Történeti<br />

Életrajzok. Bd. (1901).<br />

Virozsil, Anton: Das Staatsrecht des Königreiches Ungarn. Bd. 1—4.<br />

Pest 1865.<br />

Abschrift einer Denkschrift der Szálasi Regierung<br />

Kgl. Ung. Ministerium des Äußeren<br />

Im Auftrage des Kgl. Ung. Regierung erlaubt sich der Kgl, Ung. Minister<br />

des Äußeren der Britischen und Amerikanischen Regierung folgendes zu unterbreiten:<br />

1. Wie bekannt, wird die neue Weltordnung auf drei Pfeiler sich stützen:<br />

Gerechtigkeit, Freiheit und eine wirkliche Lebenssicherheit.<br />

Aus dem Gesichtspunkt der Europäischen Kultur und Geschichte, wie es<br />

die Nachzeit des ersten Weltkrieges bewiesen hat, spielt die südosteuropäische,<br />

da in erster Linie das ungarische Problem, eine wichtige Rolle. Ungarn in<br />

Erwartung des neuen Lebens, wäre glücklich zum sittlichen geistigen und<br />

materiellen Neuaufbau mit allen seinen kulturellen zivilisatorischen und<br />

wirtschaftlichen Kräften beitragen zu dürfen.<br />

2. Der einzige Träger der Souveränität des Königreiches Ungarn ist der<br />

geschichtlichen ungarischen Verfassung gemäß die Ungarische Nation deren<br />

Staatsoberhaupt in gemeinsamer Sitzung beider Häuser des Ungarischen Parlaments<br />

vor der Heiligen Krone auf die Ungarische Verfassung am 4.-ten<br />

November 1944 Eid geleistet hat und deren Regierung vor dem verfassungsmäßigen<br />

Landesrat unter Vorsitz des ungarischen Fürstprimas ihren Eid<br />

leistete.<br />

Der Besitz der Heiligen Stefanskrone, als Symbol der souveränen Nation<br />

kennzeichnet unmißverständlich die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen<br />

Ordnung.<br />

3. Auf Grund der Kriegsgeschehnisse befinden sich das Ungarische Staatsoberhaupt,<br />

beide Häuser des Ungarischen Parlamentes, die kgl. Ungarische<br />

Regierung samt allen Regierungsorganen und Regierungsmitteln und die Kgl.<br />

Ungarische Honvédarmee außerhalb des Ungarischen Gebietes, aus dem<br />

Grund, die Ungarische Nation vor ihrem Untergang zu beschützen und durch<br />

die jetzigen tragischen Zeiten zu retten.<br />

Die Kgl. Ung. Regierung fühlt sich in erster Linie verpflichtet, das Staatsgebäude<br />

und die unabhängige freie und selbständige Zukunft Ungarns zu<br />

sichern und die Kontinuität des ungarischen Lebens wiederherzustellen.<br />

Der Kgl. Ung. Minister des Äußeren würde es für seine Pflicht halten,<br />

m allen Fragen, welche die ungarischen Probleme betreffen, nach Anweisung<br />

seiner Regierung sich zur Verfügung zu stellen.<br />

Der Kgl. Ung. Minister des Äußeren beehrt sich, die Aufmerksamkeit<br />

hinwenden zu dürfen, daß die jetzigen politischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />

Umstände die Existenz aller Ungarn und die Substanz des Ungarischen<br />

Staates drohend gefährden und eine baldmöglichste Lösung dieser Probleme<br />

im Interesse einer gemeinsamen Zielsetzung steht.<br />

Meran, den 4. Mai 1945.<br />

(gez.) KgL Ung. Minister des Äußeren

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