UNGARN-JAHRBUCH 1980-1981 - EPA
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ANTON RADVANSZKY<br />
(1606) wieder zum siegreichen Durchbruch kam 18 . Ergebnisse des Wiener<br />
Friedens waren die darauffolgenden wichtigen Gesetzte des Jahres 1608<br />
betreffend die Kronhut.<br />
G. A. IV vom Jahre 1608 (ante coronationem) verfügt die unverzügliche<br />
Zurücksendung der Krone und der Krönungsinsignien nach Ungarn<br />
in die damalige Hauptstadt Preßburg (lateinisch: Posonium, ungarisch:<br />
Pozsony, slowakisch: Presporok, seit 1919, in der Tschechoslowakei: Bratislava)<br />
und die Überantwortung derselben an die zu wählenden Kronhüter.<br />
Der zehnte Artikel des Wiener Friedens erklärt, daß der König<br />
sowohl die höheren wie auch die niedrigeren Ämter des Königreiches<br />
ohne Religionsunterschied vergeben müsse, (»item tarn majores quam<br />
minores officia regni«... »nulla interposito religionis discrimine conferet.«)<br />
Daraus folgte, daß von nun an auch ein Protestant Kronhüter<br />
der Heiligen Krone werden konnte 19 . Die protestantischen Stände waren<br />
zur Zeit des Wiener Friedens auch zahlenmäßig so einflußreich, daß sie<br />
den allgemeinen Ausdruck »nullo interposito religionis discrimine« so<br />
interpretierten, daß der eine Kronhüter ein Protestant sein müsse. So<br />
wurden in Jahr 1608 zu Kronhütern gewählt: Peter Révay (Petrus de<br />
Rewa) ein Protestant Augsburger Bekenntnisses, Obergespan des Turoczer<br />
Komitats, und Stephan Pálffy, ein Katholik, Obergespan des Preßburger<br />
Komitats. (GA XVI vom Jahr 1608, post coronationem.)<br />
Der Gesetzartikel »Post coronationem« (G. A. XVI vom Jahre 1608)<br />
bestimmt ebenfalls, daß ihnen die Krone und die Krönungsinsignien in<br />
der Preßburger Burg im Beisein des Reichsflpalatkis von drei Kirohenfürsten<br />
und von drei weltlichen Würdenträgern (barones) übergeben und in<br />
eine Truhe gelegt werden müssen, und daß die Kronhüter in Ausübung<br />
ihrer Rechte betreffend die Schließung der Burgtore, die Befestigungen,<br />
und die Soldaten der Burg, gleichberechtigt seien (»utriusque conservatorum<br />
in arcis portas, munitiones, milites, aequales authoritas sit et<br />
potestas«).<br />
B. Über das Leben und Wirken des Kronhüters Petrus de Rewa<br />
Petrus de Rewa, wurde einer der hervorragendsten Inhaber des<br />
Kronhüteramtes; er verwaltete es unter schwierigen Verhältnissen nicht<br />
nur mit größter Opferbereitschaft von 1608 an bis zu seinem im Jahre<br />
1622 im Alter von nur 54 Jahren erfolgten Tode, sondern er betätigte<br />
sich auch literarisch und schrieb zwei Abhandlungen über die Geschichte<br />
der Heiligen Krone. Er stammte aus einer uralten, vornehmen Familie,<br />
deren erster Stammsitz sich auf der Burg Rewa im Süden Ungarns im<br />
18 Friedensschluß zwischen Stephan Bocskai, Fürst von Siebenbürgen und dem<br />
Bevollmächtigten König Rudolfs, Erzherzog Matthias; Abdankung König<br />
Rudolfs und Wahl seines Bruders zum König (1608).<br />
19 Das Prinzip der obligatorischen Parität im Kronhüteramt zwischen einem<br />
katholischen und einem protestantischen. Kronhüter würde erst später im<br />
G. A. II vom Jahre 1622 gesetzlich verankert. Dieses Gesetz inartikulierte<br />
das Krönungsdiplom von Ferdinand II., indem die obligatorische Parität zu<br />
erst erwähnt wird. . .