02.12.2012 Aufrufe

Bauvertragliche Regelungswerke - Lehrstuhl für ...

Bauvertragliche Regelungswerke - Lehrstuhl für ...

Bauvertragliche Regelungswerke - Lehrstuhl für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

sationsplanung zu unvermeidbaren Konflikten führen. Dieses wird auch<br />

von Teilnehmern der vom LBI durchgeführten Umfrage bestätigt:<br />

„Bauprozesse werden nur unzureichend logistisch und verfahrens-<br />

technisch vorgeplant. Eine bessere logistische Planung vermeidet<br />

Konflikte und führt zu höherer Qualität, Termintreue und niedrigeren<br />

Kosten.“ 14<br />

Eine unzureichende Organisationsplanung kann dazu führen, dass bei-<br />

spielsweise die <strong>für</strong> das Projekt vorgesehenen Ressourcen (Arbeitskräfte,<br />

Geräte, Projektorganisation) zu gering bemessen wurden, somit eine<br />

dauerhafte Unterbesetzung der Baustelle, d.h. der Projektleitung bzw.<br />

der Projektorganisation, die Folge ist, so dass anstehende Aufgaben<br />

nicht zeitnah erfüllt werden können. Fehlen beispielsweise Mitarbeiter,<br />

die eine aussagekräftige Dokumentation der Ist-Situation erstellen sol-<br />

len, um darauf aufbauend den Soll-Ist-Vergleich und ggf. Steuerungs-<br />

maßnahmen einleiten zu können, so sind fehlende Steuerungsmaßnah-<br />

men die Folge. Um jedoch eine Soll-Ist-Abweichung als Grundlage <strong>für</strong><br />

die Erstellung von Nachtragsangeboten feststellen zu können, ist zuvor<br />

eine entsprechende Planung des Solls zu erstellen, die zwischen den<br />

Vertragsparteien einvernehmlich zu vereinbaren ist. Liegt keine Verein-<br />

barung zu Soll-Fristen vor, können weder eine Abweichung von poten-<br />

tiellen Fristen erkannt, noch die sich daraus ableitenden Ansprüche un-<br />

streitig nachgewiesen werden. Die Organisationsplanung fasst dabei<br />

nach Definition von Zimmermann „alle Aktivitäten zusammen, in denen<br />

die zeitliche und räumliche Anordnung und Aufeinanderfolge von Pro-<br />

zessen (Ablauforganisation) sowie die Zuweisung und gegenseitige Ab-<br />

grenzung von zugehörigen Verantwortlichkeiten (Aufbauorganisation)<br />

geplant werden“ 15 .<br />

14 Diese Aussage stammt von einem Umfrageteilnehmer, dessen Name und Funktion<br />

aufgrund der anonymen Auswertung nicht genannt werden dürfen. Im Rahmen der<br />

Auswertung der Umfrage hat dieser Teilnehmer die Nummer „228“ zugewiesen<br />

bekommen.<br />

15 Zimmermann, Josef: Bauprozessmanagement - Baubetrieb, S. 1-21. In: Bautabellen <strong>für</strong><br />

Ingenieure. Mit Berechnungshinweisen und Beispielen. Hrsg. Alfons Goris, 18. Auflage.<br />

Neuwied 2008.<br />

Streitursachen aus dem Ausschreibungs- und Vergabeprozess<br />

Während der Ausschreibungsprozess die Grundlage <strong>für</strong> die bietersei-<br />

tigen Angebote darstellt, wird im Rahmen des Vergabeprozesses der<br />

Planungs- und Bauauftrag an einen oder mehrere Bieter vergeben.<br />

Träger öffentlicher Verwaltung nach §§ 98 ff. GWB (Gesetz gegen<br />

Wettbewerbsbeschränkungen) - im allgemeinen als Öffentliche Hand<br />

bezeichnet - sind nach § 6 VGV (Vergabeverordnung) zur Anwendung<br />

der Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung Teil A (VOB/A)<br />

gebunden. Treten im Rahmen des Vergabeprozesses Verstöße gegen<br />

das Vergaberecht auf, so kann dieses zu Nachprüfungsverfahren und<br />

Schadensersatzansprüchen führen, die Auswirkungen auf den geplan-<br />

ten Projektablauf nach sich ziehen. Die Folgen <strong>für</strong> die Beteiligten kön-<br />

nen zusätzliche Kosten bzw. ausbleibende Einnahmen aufgrund der<br />

unterbrochenen Projektabwicklung sein.<br />

Grundsätzlich ist bei der Identifikation von Streitursachen zu bedenken,<br />

dass eine falsche, unvollständige oder widersprüchliche Leistungsbe-<br />

schreibung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens dazu führen<br />

kann, dass die Bieter ein Angebot legen, das inhaltlich nicht den Vor-<br />

stellungen der ausschreibenden Stelle entspricht. Durch das Verbot jeg-<br />

licher Unterredungen oder Verhandlungen im Öffentlichen Ausschrei-<br />

bungs- und Vergabeprozess werden die Angebote unverändert zum<br />

Vertragsinhalt, so dass sich unweigerlich im Rahmen der Abwicklung<br />

Konflikte durch nachträgliche Vertragsanpassungen ergeben werden.<br />

Werden im Rahmen der Ausschreibung fehlerhafte Mengenvorgaben<br />

getätigt, haben diese - abhängig von der Art der Vertrags- und Vergü-<br />

tungsgestaltung - Einfluss auf die zu zahlende Vergütung. Diese verän-<br />

dert sich im Fall von Einheitspreisverträgen, sofern die Mengenansätze<br />

zur Bildung von Umlagen zuvor falsch waren. Bei Pauschalpreisverträ-<br />

gen wird das Mengenermittlungsrisiko auf den Auftragnehmer übertra-<br />

gen, so dass in diesem Fall fehlerhafte auftraggeberseitige Mengenan-<br />

gaben nicht per se zu einer Anpassung der vertraglich zu zahlenden<br />

Vergütung führen.<br />

44 45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!