Bauvertragliche Regelungswerke - Lehrstuhl für ...
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übersteigen.<br />
• Zeitfaktor<br />
Der Zeitfaktor kann <strong>für</strong> das Schiedsgerichtsverfahren sprechen,<br />
wenn zu erwarten ist, dass sich der Prozess vor einem ordentli-<br />
chen Zivilgericht durch mehrere Instanzen hinziehen wird, da das<br />
Schiedsgericht abschließend in einer Instanz in der Regel schnel-<br />
ler entscheidet.<br />
• Schiedsrichter<br />
Im Schiedsgerichtsverfahren können die Parteien <strong>für</strong> Streitigkei-<br />
ten, die eine besondere Sachkunde in rechtlicher, technischer<br />
oder kaufmännischer Hinsicht verlangen, da<strong>für</strong> besonders geeig-<br />
nete Schiedsrichter aussuchen. Hierdurch kann sich im Einzelfall<br />
die Einschaltung von Sachverständigen durch das Schiedsge-<br />
richt erübrigen, was auch Kosten- und Zeitersparnisse bewirken<br />
kann.<br />
• Nichtöffentlichkeit der Verhandlung<br />
Ein Vorzug des Schiedsgerichtsverfahrens kann es auch sein, dass<br />
die Verhandlung vor dem Schiedsgericht nicht wie beim staatli-<br />
chen Zivilgericht öffentlich erfolgt und damit auch das Ergebnis<br />
der Verhandlung Dritten nicht bekannt wird.<br />
• Gütliche Erledigung von Rechtsstreitigkeiten<br />
Das Schiedsgerichtsverfahren erscheint wegen der Bestellung<br />
der Schiedsrichter durch die Parteien <strong>für</strong> eine gütliche Erledigung<br />
von Rechtsstreitigkeiten zur Erzielung wirtschaftlich vernünftiger<br />
Ergebnisse besser geeignet zu sein als das Verfahren vor dem<br />
staatlichen Zivilgericht.<br />
• Unbestrittene Forderungen, Urkundenprozess und geringer<br />
Streitwert<br />
Kaum <strong>für</strong> das Schiedsgerichtsverfahren eignen sich zum einen<br />
die Fälle unbestrittener Forderungen. Hier kann der Gläubiger im<br />
Wege des Mahnverfahrens oder durch Erlass eines Versäumnis-<br />
urteils schneller und billiger zum Ziel kommen. Auch in den Fällen,<br />
in denen der schnelle Urkundenprozess vor dem staatlichen Zivil-<br />
gericht in Anspruch genommen werden kann, ist das Schiedsge-<br />
richtsverfahren weniger geeignet. Schließlich eignen sich auch<br />
Fälle mit geringen Streitwerten wegen der relativ hohen Kosten<br />
nicht <strong>für</strong> die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens.<br />
Die dargelegten Vor- und Nachteile des Schiedsgerichtsverfahrens<br />
machen deutlich, dass nur im Einzelfall bei Kenntnis des dem Rechts-<br />
streit zugrunde liegenden Sachverhalts beurteilt werden kann, welches<br />
Verfahren sich konkret <strong>für</strong> die Durchführung eines Schiedsgerichtsver-<br />
fahrens eignet.<br />
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass auch <strong>für</strong> die öffent-<br />
lichen Bauauftraggeber die Möglichkeit besteht, mit dem privaten<br />
Bauauftragnehmer eine Schiedsgerichtsvereinbarung zu schließen.<br />
Sollen Streitigkeiten aus dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen<br />
Rechtswegs im schiedsrichterlichen Verfahren ausgetragen werden, so<br />
ist dies nach § 10 Abs. 6 VOB/A in besonderer, nur das Schiedsverfah-<br />
ren betreffender Urkunde zu vereinbaren, soweit nicht § 1031 Abs. 2 der<br />
Zivilprozessordnung auch eine andere Form der Vereinbarung zulässt.<br />
Schiedsgutachtenvereinbarung<br />
Während das Schiedsgericht an Stelle des staatlichen Gerichts endgül-<br />
tig entscheidet, also eine Rechtsfolge auszusprechen hat, vereinbaren<br />
die Parteien in einem Schiedsgutachtenvertrag, dass ein Schiedsgut-<br />
achter Tatsachen festzustellen hat. Hierbei kann es sich z.B. um die Fest-<br />
stellung von Werkmängeln, deren Ursachen, deren Umfang und die<br />
Kosten einer Mängelbeseitigung handeln.<br />
Während die berechtigte Berufung auf eine Schiedsklausel zur Unzuläs-<br />
sigkeit der Klage vor dem staatlichen Zivilgericht führt (§ 1032 ZPO), hat<br />
die Berufung auf einen Schiedsgutachtenvertrag, ohne den Zivilrechts-<br />
weg auszuschließen, nur die Wirkung, dass das Gericht die vom Gut-<br />
achter festzustellenden Tatsachen nicht selbst oder in anderer Weise<br />
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