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Bauvertragliche Regelungswerke - Lehrstuhl für ...

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• Vertragsabschluss<br />

• Grundprinzipien des Verfahrens<br />

• Persönliche Voraussetzungen des Mediators<br />

• Dauer der Ernennung<br />

• Rechte und Pflichten des Mediators<br />

• Verfahrensbeendigung<br />

• Verjährung<br />

• Verfolgung von Rechtsansprüchen.<br />

Verbandspolitische bzw. rechtspolitische Initiativen<br />

<strong>für</strong> neue Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung<br />

Vorschlag des Bayerischen Bauindustrieverbandes <strong>für</strong> eine<br />

Baubegleitende Einigungsstelle (BEST)<br />

Seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Bayerische Bauindustriever-<br />

band im Rahmen eines interdisziplinären mit Juristen, Ingenieuren und<br />

Kaufleuten besetzen Arbeitskreises mit Fragen der Konfliktvermeidung<br />

bzw. besseren Konfliktbewältigung im Baubereich. Als erstes Arbeitser-<br />

gebnis hat dieser Arbeitskreis im Februar 2003 den Vorschlag <strong>für</strong> eine<br />

Baubegleitende Einigungsstelle (BEST) vorgestellt und der Baupraxis zur<br />

Anwendung empfohlen. Mit dieser Konzeption einer Baubegleitenden<br />

Einigungsstelle soll den Bauvertragsparteien ein Hilfsmittel angeboten<br />

werden, bei der Bauabwicklung auftretende Meinungsverschieden-<br />

heiten bzw. Konfliktfälle möglichst zeitnah, vor allem unter Einbindung<br />

technischen und juristischen Sachverstands, aber ohne große rechtli-<br />

che Formalien, einer Lösung zuführen zu können.<br />

Ein wichtiges Anliegen war, eine solche Baubegleitende Einigungsstelle<br />

so zu konzipieren, dass sie bei den Vertragsparteien auf größt mögliche<br />

Akzeptanz stößt. Aus diesem Grund ist die Baubegleitende Einigungs-<br />

stelle so angelegt worden, dass sie den Bauvertragsparteien – nach<br />

7 Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Baurecht e.V. a.a.O., Mediationsordnung S. 18 ff<br />

7<br />

zeitnaher und sorgfältiger Sachverhaltsaufklärung – einen Einigungs-<br />

vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag ist zwar trotz vertraglicher<br />

Vereinbarung rechtlich nicht bindend, soll aber von fachlicher und<br />

rechtlicher Kompetenz getragen sein und durch die damit gegebe-<br />

ne Autorität überzeugen. Der ggf. schriftlich abzufassende Einigungs-<br />

vorschlag soll beiden Seiten ihre Chancen und Aussichten <strong>für</strong> eine<br />

eventuelle (schieds-)gerichtliche Auseinandersetzung so deutlich und<br />

überzeugend vor Augen führen, dass die Basis <strong>für</strong> eine pragmatische,<br />

vor allem wirtschaftlich geprägte Lösung bei grundsätzlich gegebener<br />

Einigungsbereitschaft der Parteien zur Verfügung steht.<br />

Die Regelung zur Vereinbarung einer Baubegleitenden Einigungsstelle<br />

ist als Ergänzung <strong>für</strong> den abzuschließenden Bauvertrag konzipiert, d.h.<br />

sie muss im Zuge der Auftragsverhandlung in den Bauvertrag „hinein<br />

verhandelt“ werden.<br />

Der nachfolgende Vorschlag <strong>für</strong> eine Baubegleitende Einigungsstelle<br />

ist lediglich ein Formulierungsvorschlag, der jederzeit nach den spezi-<br />

ellen Bedürfnissen der Bauvertragsparteien ergänzt bzw. abgeändert<br />

werden kann.<br />

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