Bauvertragliche Regelungswerke - Lehrstuhl für ...
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• Vertragsabschluss<br />
• Grundprinzipien des Verfahrens<br />
• Persönliche Voraussetzungen des Mediators<br />
• Dauer der Ernennung<br />
• Rechte und Pflichten des Mediators<br />
• Verfahrensbeendigung<br />
• Verjährung<br />
• Verfolgung von Rechtsansprüchen.<br />
Verbandspolitische bzw. rechtspolitische Initiativen<br />
<strong>für</strong> neue Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung<br />
Vorschlag des Bayerischen Bauindustrieverbandes <strong>für</strong> eine<br />
Baubegleitende Einigungsstelle (BEST)<br />
Seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Bayerische Bauindustriever-<br />
band im Rahmen eines interdisziplinären mit Juristen, Ingenieuren und<br />
Kaufleuten besetzen Arbeitskreises mit Fragen der Konfliktvermeidung<br />
bzw. besseren Konfliktbewältigung im Baubereich. Als erstes Arbeitser-<br />
gebnis hat dieser Arbeitskreis im Februar 2003 den Vorschlag <strong>für</strong> eine<br />
Baubegleitende Einigungsstelle (BEST) vorgestellt und der Baupraxis zur<br />
Anwendung empfohlen. Mit dieser Konzeption einer Baubegleitenden<br />
Einigungsstelle soll den Bauvertragsparteien ein Hilfsmittel angeboten<br />
werden, bei der Bauabwicklung auftretende Meinungsverschieden-<br />
heiten bzw. Konfliktfälle möglichst zeitnah, vor allem unter Einbindung<br />
technischen und juristischen Sachverstands, aber ohne große rechtli-<br />
che Formalien, einer Lösung zuführen zu können.<br />
Ein wichtiges Anliegen war, eine solche Baubegleitende Einigungsstelle<br />
so zu konzipieren, dass sie bei den Vertragsparteien auf größt mögliche<br />
Akzeptanz stößt. Aus diesem Grund ist die Baubegleitende Einigungs-<br />
stelle so angelegt worden, dass sie den Bauvertragsparteien – nach<br />
7 Deutsche Gesellschaft <strong>für</strong> Baurecht e.V. a.a.O., Mediationsordnung S. 18 ff<br />
7<br />
zeitnaher und sorgfältiger Sachverhaltsaufklärung – einen Einigungs-<br />
vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag ist zwar trotz vertraglicher<br />
Vereinbarung rechtlich nicht bindend, soll aber von fachlicher und<br />
rechtlicher Kompetenz getragen sein und durch die damit gegebe-<br />
ne Autorität überzeugen. Der ggf. schriftlich abzufassende Einigungs-<br />
vorschlag soll beiden Seiten ihre Chancen und Aussichten <strong>für</strong> eine<br />
eventuelle (schieds-)gerichtliche Auseinandersetzung so deutlich und<br />
überzeugend vor Augen führen, dass die Basis <strong>für</strong> eine pragmatische,<br />
vor allem wirtschaftlich geprägte Lösung bei grundsätzlich gegebener<br />
Einigungsbereitschaft der Parteien zur Verfügung steht.<br />
Die Regelung zur Vereinbarung einer Baubegleitenden Einigungsstelle<br />
ist als Ergänzung <strong>für</strong> den abzuschließenden Bauvertrag konzipiert, d.h.<br />
sie muss im Zuge der Auftragsverhandlung in den Bauvertrag „hinein<br />
verhandelt“ werden.<br />
Der nachfolgende Vorschlag <strong>für</strong> eine Baubegleitende Einigungsstelle<br />
ist lediglich ein Formulierungsvorschlag, der jederzeit nach den spezi-<br />
ellen Bedürfnissen der Bauvertragsparteien ergänzt bzw. abgeändert<br />
werden kann.<br />
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