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Ideen in Druck. - Frohburg

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Nr. 8/2009 <strong>Frohburg</strong>er Nachrichten 11<br />

Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

Grundstück des ehemaligen Gasthofs<br />

Frankenha<strong>in</strong> soll versteigert werden<br />

Im Auftrag des Grundstückseigentümers soll das Grundstück des<br />

ehemaligen Gasthofs Frankenha<strong>in</strong> (Flurstück Nr. 118 der Gemarkung<br />

Niederfrankenha<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>er Größe von 2.160 m 2 ) durch die<br />

„Sächsische Grundstücksauktionen AG“ <strong>in</strong> Kürze öffentlich versteigert<br />

werden. Sobald Term<strong>in</strong> und Ort der Versteigerung bekannt<br />

s<strong>in</strong>d, werden diese durch die Stadtverwaltung bekannt gemacht<br />

bzw. können im Bereich Liegenschaften erfragt werden.<br />

Für die Stadt besteht die Hoffnung, dass sich im Zuge dieser Versteigerung<br />

e<strong>in</strong> neuer Eigentümer für das Grundstück f<strong>in</strong>det, der<br />

dafür sorgt, dass baldmöglichst der Schandfleck im Ortsbild von<br />

Frankenha<strong>in</strong> verschw<strong>in</strong>det. Ob sich für e<strong>in</strong>e Neunutzung als Gaststätte<br />

e<strong>in</strong> seriöser Käufer f<strong>in</strong>det, muss anhand der Erfahrungen<br />

anderenorts und des Bauzustandes des Gebäudes wohl stark<br />

bezweifelt werden. Vielleicht gibt es aber Interessenten aus Frankenha<strong>in</strong><br />

oder aus der Region, die das Grundstück für die Nutzung<br />

als Wohn- oder gewerbliche Zwecke als geeignet ansehen und es<br />

ersteigern. Vielleicht kann dieser Beitrag Grundstückssuchende<br />

zur Angebotsabgabe im Rahmen der geplanten Versteigerung anregen,<br />

damit sich das Grundstück <strong>in</strong> absehbarer Zeit vielleicht <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em besseren Zustand präsentieren wird.<br />

Hiensch<br />

Zentralamt<br />

Neue Elternbeiträge ab September 2009<br />

Mit der E<strong>in</strong>gliederung der ehemaligen Geme<strong>in</strong>de Eulatal <strong>in</strong> die Stadt<br />

<strong>Frohburg</strong> wurde e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Satzung über die Erhebung von<br />

Elternbeiträgen <strong>in</strong> allen zehn K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen der Stadt<br />

<strong>Frohburg</strong> notwendig. Seit August gelten bereits e<strong>in</strong>heitliche Betreuungsverträge.<br />

Die Eltern können für ihre K<strong>in</strong>der folgende Betreuungszeiten<br />

wählen:<br />

Hort 2 Stunden, nur für Frühhortbetreuung ab 06.00 Uhr<br />

5 Stunden<br />

6 Stunden.<br />

Der Hort hat ganzjährig geöffnet, ebenso während der Ferien. Dabei<br />

ändern sich auch die Betreuungszeiten von 5 und 6 Stunden nicht.<br />

Krippe und K<strong>in</strong>dergarten 9 Stunden<br />

6 Stunden<br />

4,5 Stunden.<br />

Nach Berechnung der Betriebskosten 2009 für die K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtungen<br />

der Stadt <strong>Frohburg</strong> und der ehemaligen Geme<strong>in</strong>de Eulatal<br />

wurden die neuen Elternbeiträge errechnet. Sie betragen ab September<br />

2009 <strong>in</strong> allen K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen der Stadt <strong>Frohburg</strong><br />

K<strong>in</strong>derkrippe (9 Stunden) 155,00 €<br />

K<strong>in</strong>dergarten (9 Stunden) 91,00 €<br />

Hort (6 Stunden) 50,00 €.<br />

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung<br />

e<strong>in</strong>es Betreuungsplatzes <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen/Horten<br />

der Stadt <strong>Frohburg</strong> wird <strong>in</strong> dieser Ausgabe der „<strong>Frohburg</strong>er<br />

Nachrichten“ veröffentlicht und hängt <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtungen<br />

der Stadt <strong>Frohburg</strong> aus.<br />

Zu den <strong>Frohburg</strong>er K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen gehören:<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „Spatzennest“ <strong>Frohburg</strong><br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „K<strong>in</strong>derland“ Prießnitz<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „Regenbogenland“ Greifenha<strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Eschefeld<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „Conrad Felixmüller“ Tautenha<strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „Zwergenland“ Flößberg<br />

Hort <strong>Frohburg</strong><br />

Hort Frankenha<strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong>derkrippe „Storchennest“ <strong>Frohburg</strong><br />

Tagespflege Margit He<strong>in</strong>icke OT Schönau<br />

W<strong>in</strong>kler<br />

Soziales<br />

Gratulation zu Ehejubiläen<br />

Es ist nun schon lange Tradition, dass Ehejubilare e<strong>in</strong>en Glückwunsch<br />

durch den Bürgermeister und <strong>in</strong> den „<strong>Frohburg</strong>er Nachrichten“<br />

(natürlich nur mit vorheriger Zustimmung) erhalten.<br />

Leider s<strong>in</strong>d im Melderegister die Angaben von Ehestandsdaten<br />

der E<strong>in</strong>wohner nicht bzw. teilweise unvollständig enthalten. Dies<br />

betrifft <strong>in</strong>sbesondere E<strong>in</strong>wohner, die nicht <strong>in</strong> <strong>Frohburg</strong> geheiratet<br />

haben.<br />

Damit ke<strong>in</strong>e Jubilare mit e<strong>in</strong>er Gratulation „vergessen“ werden,<br />

möchte ich hiermit nochmals alle Verwandten bzw. auch die<br />

Jubilare selbst bitten, mir bevorstehende Ehejubiläen mitzuteilen.<br />

Weiske<br />

Pass- und Meldebehörde<br />

Meldung von Veranstaltungen<br />

für das Jahr 2010<br />

Wir bitten alle Vere<strong>in</strong>e und Interessengeme<strong>in</strong>schaften um Mitteilung<br />

ihrer geplanten Veranstaltungen für 2010 zur Aufnahme <strong>in</strong> den<br />

Veranstaltungskalender, zur Veröffentlichung auf der Homepage<br />

der Stadt und zur Koord<strong>in</strong>ierung mit überregionalen Geschehnissen<br />

des Fremdenverkehrsverbandes Kohrener Land e. V.<br />

Ihre Veranstaltungen melden Sie bitte an: Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong>,<br />

Öffentlichkeitsarbeit - Herr K. Richter, Tel.: 03 43 48/80 5- 30,<br />

Fax: 03 43 48/80 5- 39 oder per E-Mail: K.Richter@frohburg.de<br />

oder an Frau G. Rauschenbach - Mitarbeiter<strong>in</strong> Kultur und Vere<strong>in</strong>sarbeit<br />

- Tel.: 03 43 48/80 5- 30 oder per E-Mail: G.Rauschenbach@frohburg.de<br />

Parallel dazu können Sie uns zur Aktualisierung Veränderungen<br />

Ihrer Vere<strong>in</strong>sdaten melden.<br />

Ordnungsamt<br />

Verunre<strong>in</strong>igung der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche durch Pferde<br />

Im überregionalen und regionalen Reitwegenetz s<strong>in</strong>d für Reiter<br />

entsprechende Reitwegerouten festgelegt und beschildert. E<strong>in</strong>e<br />

der Reitwegerouten führt u. a. durch die Ortslage Nenkersdorf<br />

<strong>in</strong> Richtung Schönau. Viele Reiter nutzen aber auch Straßen und<br />

Wege zum Harthsee. Hier kommt es <strong>in</strong> zunehmendem Maße zu<br />

Anwohnerbeschwerden, weil die H<strong>in</strong>terlassenschaften von den<br />

Pferden auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht beräumt werden.<br />

Die Bußgeldvorschriften des § 61 Abs. 1 Nr. 1 Abfallgesetz (AbfG)<br />

besagen, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder<br />

fahrlässig Abfälle, die nicht verwertet werden können, außerhalb<br />

e<strong>in</strong>er Anlage nach § 27 Abs. 1 Satz 1 behandelt, lagert oder<br />

ablagert. Dies stellt auch e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit gem. § 118<br />

des Ordnungswidrigkeitengesetzes dar und kann mit e<strong>in</strong>em Bußgeld<br />

<strong>in</strong> Höhe von 5,00 € bis höchstens 1.000,00 € geahndet werden.<br />

Da Reiter und Führer von Pferden verpflichtet s<strong>in</strong>d, die Beseitigung<br />

der H<strong>in</strong>terlassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen<br />

und Plätzen vorzunehmen, bitten wir um künftige Beachtung.<br />

Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von<br />

Vieh, die e<strong>in</strong>e öffentliche Verkehrsfläche nutzen, unterliegen den<br />

bestehenden Verkehrsregelungen und Anordnungen s<strong>in</strong>ngemäß<br />

(§ 28 StVO).<br />

Ludwig<br />

Bau- und Ordnungsamt

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