Ideen in Druck. - Frohburg
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8<br />
Lfd. Familienname und Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift Partei,<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Nr. - Hauptwohnung - Wählervere<strong>in</strong>igung Stimmen<br />
28 Reiß, Diana, Disponent<strong>in</strong> SPD 35<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
04654 <strong>Frohburg</strong>, Am Kaplanberg 2<br />
29 Görnitz, Steve, Student FDP 185<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________<br />
04654 <strong>Frohburg</strong> OT Greifenha<strong>in</strong>, Gottfried-Eißner-Str. 27<br />
30 Lohse, Mart<strong>in</strong>, BMSR-Mechaniker<br />
04654 <strong>Frohburg</strong> OT Greifenha<strong>in</strong>, Prießnitzer Str. 18<br />
FDP 107<br />
<strong>Frohburg</strong>, den 25.07.2009<br />
Hiensch<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Satzung<br />
<strong>Frohburg</strong>er Nachrichten Nr. 8/2009<br />
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung e<strong>in</strong>es Betreuungsplatzes<br />
<strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dertagesstätten/Horten der Stadt <strong>Frohburg</strong><br />
Auf der Grundlage des § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO); der §§ 1, 2 und 9 des Sächsischen<br />
Kommunalabgabegesetzes (SächsKAG), des Sächsischen Gesetzes<br />
zur Förderung von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen (Gesetz über<br />
K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen - SächsKitaG) und des Betreuungsvertrages<br />
für die Aufnahme e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des zur Betreuung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
K<strong>in</strong>dertagesstätte/Hort der Stadt <strong>Frohburg</strong>, hat der Stadtrat der<br />
Stadt <strong>Frohburg</strong> am 23.07.2009 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Die Satzung bezieht sich auf alle K<strong>in</strong>dertagesstätten/Horte der<br />
Stadt <strong>Frohburg</strong>. Die Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong> erhebt für die<br />
Benutzung der K<strong>in</strong>dertagesstätten/Horte e<strong>in</strong>en monatlichen Elternbeitrag.<br />
§ 2<br />
Beitragsschuldner<br />
Beitragsschuldig s<strong>in</strong>d die Erziehungsberechtigen (Eltern oder<br />
sonstige Sorgeberechtigte nach KJHG) des K<strong>in</strong>des, das die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung<br />
besucht.<br />
§ 3<br />
Entstehung und Fälligkeit<br />
der Beitragsschuld<br />
(1) Die Beitragsschuld besteht ab dem Monat der Aufnahme des<br />
K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung und endet mit der ordnungsgemäßen<br />
Abmeldung des K<strong>in</strong>des laut Betreuungsvertrag.<br />
Der Elternbeitrag wird 12 Monate entrichtet, auch <strong>in</strong> den Ferien.<br />
Vorübergehende Abwesenheit durch Krankheit, Kur, Urlaub oder<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gte vorübergehende Schließung der E<strong>in</strong>richtung<br />
lässt die Beitragspflicht unberührt.<br />
(2) Der Beitrag ist grundsätzlich am Anfang e<strong>in</strong>es Monats im Voraus<br />
fällig. Die Zahlung erfolgt im E<strong>in</strong>zugsverfahren.<br />
(3) Die Zahlungspflicht beg<strong>in</strong>nt mit dem Tag der Aufnahme. Für<br />
K<strong>in</strong>der, die bis zum 15. e<strong>in</strong>es Monats aufgenommen werden, ist<br />
der volle Monatsbeitrag zu entrichten und für K<strong>in</strong>der, die nach diesem<br />
Zeitpunkt aufgenommen werden, wird der halbe Monatsbeitrag<br />
berechnet.<br />
(4) Wird e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mehr als 3-mal im Monat länger als 9 Stunden<br />
(Krippe und K<strong>in</strong>dergarten) bzw. 6 Stunden Hort betreut, so ist e<strong>in</strong>e<br />
Überbetreuungszeit zu vere<strong>in</strong>baren. Pro angefangene halbe Stunde<br />
Überbetreuungszeit erhöht sich der monatliche Elternbeitrag<br />
für<br />
- Krippe, K<strong>in</strong>dergarten 6,00 €<br />
- Hort 3,00 €<br />
(5) Kommt der Beitragsschuldner trotz Mahnung mit mehr als zwei<br />
Monatsbeiträgen <strong>in</strong> Verzug, erfolgt die fristlose Kündigung des<br />
Betreuungsvertrages durch die Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong>.<br />
(6) Die Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong> behält sich das Recht vor, rückständige<br />
Beträge zwangsweise e<strong>in</strong>zuziehen und unberechtigt<br />
gewährte Ermäßigungen nachzufordern.<br />
§ 4<br />
Höhe des Elternbeitrages<br />
(1) Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages wird <strong>in</strong> der Anlage<br />
(auf Grundlage des § 15 SächsKitaG) festgesetzt. Die Erziehungsberechtigten<br />
erhalten über die Festsetzung des Elternbeitrages<br />
e<strong>in</strong>en Bescheid.<br />
(2) Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, beim örtlichen<br />
Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landratsamt) e<strong>in</strong>en<br />
Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages zu stellen. Wenn ihnen<br />
die Belastung gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht zugemutet<br />
werden kann, ist der Elternbeitrag vom örtlichen Träger zu<br />
übernehmen.<br />
§ 5<br />
Auskunftspflicht<br />
Ergeben sich zur Person des Beitragsschuldners maßgebliche<br />
Veränderungen, welche E<strong>in</strong>fluss auf den zu entrichtenden Elternbeitrag<br />
haben können, so s<strong>in</strong>d diese unverzüglich der Stadtverwaltung<br />
<strong>Frohburg</strong> mitzuteilen.<br />
§ 6<br />
Zusätzliche Kosten<br />
(1) Verpflegungskosten werden zusätzlich zu den Elternbeiträgen<br />
von dem Essenbetreiber erhoben.<br />
(2) Kosten, die durch zusätzliche Angebote der K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
bed<strong>in</strong>gt s<strong>in</strong>d, können den Erziehungsberechtigten im E<strong>in</strong>vernehmen<br />
mit dem Elternrat <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden (z. B. musikalische<br />
Früherziehung, Erlernen e<strong>in</strong>er Fremdsprache, Exkursionen,<br />
Ferienfahrten).