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Ideen in Druck. - Frohburg

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8<br />

Lfd. Familienname und Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift Partei,<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Nr. - Hauptwohnung - Wählervere<strong>in</strong>igung Stimmen<br />

28 Reiß, Diana, Disponent<strong>in</strong> SPD 35<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

04654 <strong>Frohburg</strong>, Am Kaplanberg 2<br />

29 Görnitz, Steve, Student FDP 185<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________<br />

04654 <strong>Frohburg</strong> OT Greifenha<strong>in</strong>, Gottfried-Eißner-Str. 27<br />

30 Lohse, Mart<strong>in</strong>, BMSR-Mechaniker<br />

04654 <strong>Frohburg</strong> OT Greifenha<strong>in</strong>, Prießnitzer Str. 18<br />

FDP 107<br />

<strong>Frohburg</strong>, den 25.07.2009<br />

Hiensch<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Satzung<br />

<strong>Frohburg</strong>er Nachrichten Nr. 8/2009<br />

über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung e<strong>in</strong>es Betreuungsplatzes<br />

<strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dertagesstätten/Horten der Stadt <strong>Frohburg</strong><br />

Auf der Grundlage des § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO); der §§ 1, 2 und 9 des Sächsischen<br />

Kommunalabgabegesetzes (SächsKAG), des Sächsischen Gesetzes<br />

zur Förderung von K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen (Gesetz über<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen - SächsKitaG) und des Betreuungsvertrages<br />

für die Aufnahme e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des zur Betreuung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte/Hort der Stadt <strong>Frohburg</strong>, hat der Stadtrat der<br />

Stadt <strong>Frohburg</strong> am 23.07.2009 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Die Satzung bezieht sich auf alle K<strong>in</strong>dertagesstätten/Horte der<br />

Stadt <strong>Frohburg</strong>. Die Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong> erhebt für die<br />

Benutzung der K<strong>in</strong>dertagesstätten/Horte e<strong>in</strong>en monatlichen Elternbeitrag.<br />

§ 2<br />

Beitragsschuldner<br />

Beitragsschuldig s<strong>in</strong>d die Erziehungsberechtigen (Eltern oder<br />

sonstige Sorgeberechtigte nach KJHG) des K<strong>in</strong>des, das die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung<br />

besucht.<br />

§ 3<br />

Entstehung und Fälligkeit<br />

der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld besteht ab dem Monat der Aufnahme des<br />

K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung und endet mit der ordnungsgemäßen<br />

Abmeldung des K<strong>in</strong>des laut Betreuungsvertrag.<br />

Der Elternbeitrag wird 12 Monate entrichtet, auch <strong>in</strong> den Ferien.<br />

Vorübergehende Abwesenheit durch Krankheit, Kur, Urlaub oder<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gte vorübergehende Schließung der E<strong>in</strong>richtung<br />

lässt die Beitragspflicht unberührt.<br />

(2) Der Beitrag ist grundsätzlich am Anfang e<strong>in</strong>es Monats im Voraus<br />

fällig. Die Zahlung erfolgt im E<strong>in</strong>zugsverfahren.<br />

(3) Die Zahlungspflicht beg<strong>in</strong>nt mit dem Tag der Aufnahme. Für<br />

K<strong>in</strong>der, die bis zum 15. e<strong>in</strong>es Monats aufgenommen werden, ist<br />

der volle Monatsbeitrag zu entrichten und für K<strong>in</strong>der, die nach diesem<br />

Zeitpunkt aufgenommen werden, wird der halbe Monatsbeitrag<br />

berechnet.<br />

(4) Wird e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mehr als 3-mal im Monat länger als 9 Stunden<br />

(Krippe und K<strong>in</strong>dergarten) bzw. 6 Stunden Hort betreut, so ist e<strong>in</strong>e<br />

Überbetreuungszeit zu vere<strong>in</strong>baren. Pro angefangene halbe Stunde<br />

Überbetreuungszeit erhöht sich der monatliche Elternbeitrag<br />

für<br />

- Krippe, K<strong>in</strong>dergarten 6,00 €<br />

- Hort 3,00 €<br />

(5) Kommt der Beitragsschuldner trotz Mahnung mit mehr als zwei<br />

Monatsbeiträgen <strong>in</strong> Verzug, erfolgt die fristlose Kündigung des<br />

Betreuungsvertrages durch die Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong>.<br />

(6) Die Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong> behält sich das Recht vor, rückständige<br />

Beträge zwangsweise e<strong>in</strong>zuziehen und unberechtigt<br />

gewährte Ermäßigungen nachzufordern.<br />

§ 4<br />

Höhe des Elternbeitrages<br />

(1) Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages wird <strong>in</strong> der Anlage<br />

(auf Grundlage des § 15 SächsKitaG) festgesetzt. Die Erziehungsberechtigten<br />

erhalten über die Festsetzung des Elternbeitrages<br />

e<strong>in</strong>en Bescheid.<br />

(2) Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, beim örtlichen<br />

Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landratsamt) e<strong>in</strong>en<br />

Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages zu stellen. Wenn ihnen<br />

die Belastung gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII nicht zugemutet<br />

werden kann, ist der Elternbeitrag vom örtlichen Träger zu<br />

übernehmen.<br />

§ 5<br />

Auskunftspflicht<br />

Ergeben sich zur Person des Beitragsschuldners maßgebliche<br />

Veränderungen, welche E<strong>in</strong>fluss auf den zu entrichtenden Elternbeitrag<br />

haben können, so s<strong>in</strong>d diese unverzüglich der Stadtverwaltung<br />

<strong>Frohburg</strong> mitzuteilen.<br />

§ 6<br />

Zusätzliche Kosten<br />

(1) Verpflegungskosten werden zusätzlich zu den Elternbeiträgen<br />

von dem Essenbetreiber erhoben.<br />

(2) Kosten, die durch zusätzliche Angebote der K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />

bed<strong>in</strong>gt s<strong>in</strong>d, können den Erziehungsberechtigten im E<strong>in</strong>vernehmen<br />

mit dem Elternrat <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden (z. B. musikalische<br />

Früherziehung, Erlernen e<strong>in</strong>er Fremdsprache, Exkursionen,<br />

Ferienfahrten).

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