02.12.2012 Aufrufe

Ideen in Druck. - Frohburg

Ideen in Druck. - Frohburg

Ideen in Druck. - Frohburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 8/2009 <strong>Frohburg</strong>er Nachrichten 5<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 27. September 2009 f<strong>in</strong>det die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die Geme<strong>in</strong>de/Stadt <strong>Frohburg</strong> ist <strong>in</strong> folgende 19 Wahlbezirke e<strong>in</strong>geteilt:<br />

001 Mittelschule <strong>Frohburg</strong> <strong>Frohburg</strong>, August-Bebel-Str. 32<br />

002 Bürgerzentrum am Markt <strong>Frohburg</strong>, Markt 13 - 15 (barrierefrei)<br />

003 WSF Wohn- u. Seniorenzentrum <strong>Frohburg</strong>, Am Harzberg 29 (barrierefrei)<br />

004 Geme<strong>in</strong>dezentrum Greifenha<strong>in</strong> OT Greifenha<strong>in</strong>, Schulstr. 11<br />

005 Gaststätte „Jägerhaus“ OT Streitwald, Kohrener Str. 28<br />

006 Geme<strong>in</strong>dezentrum Benndorf OT Benndorf, Bubendorfer Str. 1<br />

007 Geme<strong>in</strong>dezentrum Bubendorf OT Bubendorf, Am R<strong>in</strong>g 3<br />

008 Geme<strong>in</strong>dezentrum Eschefeld OT Eschefeld, Eschefelder Hauptstr. 27<br />

009 Geme<strong>in</strong>dezentrum Frauendorf OT Frauendorf, Frauendorfer Hauptstr. 35<br />

010 Geme<strong>in</strong>dehaus Nenkersdorf OT Nenkersdorf, Nenkersdorfer Hauptstr. 10<br />

011 Geme<strong>in</strong>dezentrum Schönau OT Schönau, Schönauer Hauptstr. 9<br />

012 Vere<strong>in</strong>shaus Roda OT Roda, Rodaer Dorfstr. 61<br />

013 Schulungsraum der FFW OT Flößberg, <strong>Frohburg</strong>er Str. 1b<br />

014 Grundschule Frankenha<strong>in</strong> OT Frankenha<strong>in</strong>, Hauptstr. 29<br />

015 Geme<strong>in</strong>dezentrum Hopfgarten/Elbisbach OT Hopfgarten, Birkenweg 8<br />

016 Bauernrathaus Prießnitz/Trebisha<strong>in</strong> OT Prießnitz, <strong>Frohburg</strong>er Str. 20<br />

017 ehem. K<strong>in</strong>dergarten OT Elbisbach, Tongrubenweg 11<br />

018 Geme<strong>in</strong>de- u. Vere<strong>in</strong>szentrum OT Tautenha<strong>in</strong>, Rosa-Luxemburg-Str. 39<br />

01 Briefwahlbezirk Stadtverwaltung <strong>Frohburg</strong>, Markt 13 - 15<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 06.09.2009 übersandt worden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d der Wahlbezirk und der<br />

Wahlraum angegeben, <strong>in</strong> dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr im Bürgerzentrum am Markt/Veranstaltungsraum<br />

2 zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur <strong>in</strong> dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, <strong>in</strong> dessen Wählerverzeichnis er e<strong>in</strong>getragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes e<strong>in</strong>en Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat e<strong>in</strong>e Erststimme und e<strong>in</strong>e Zweitstimme. Der<br />

Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis <strong>in</strong> schwarzem <strong>Druck</strong> die Namen<br />

der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter<br />

Angabe der Partei, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen<br />

außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes<br />

Bewerbers e<strong>in</strong>en Kreis für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten <strong>in</strong> blauem <strong>Druck</strong> die Bezeichnung<br />

der Parteien, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung verwenden,<br />

auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf<br />

Bewerber der zugelassenen Landeslisten und l<strong>in</strong>ks von der<br />

Parteibezeichnung e<strong>in</strong>en Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

se<strong>in</strong>e Erststimme <strong>in</strong> der Weise ab,<br />

dass er auf dem l<strong>in</strong>ken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />

durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />

andere Weise e<strong>in</strong>deutig kenntlich macht, welchem Bewerber<br />

sie gelten soll,<br />

und se<strong>in</strong>e Zweitstimme <strong>in</strong> der Weise ab,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />

durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise e<strong>in</strong>deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie<br />

gelten soll,<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wahlzelle des Wahlraumes<br />

oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

und <strong>in</strong> der Weise gefaltet werden, dass se<strong>in</strong>e Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

im Wahlbezirk s<strong>in</strong>d öffentlich. Jedermann hat Zutritt,<br />

soweit das ohne Bee<strong>in</strong>trächtigung des Wahlgeschäfts möglich<br />

ist.<br />

5. Wähler, die e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, <strong>in</strong> dem der Wahlsche<strong>in</strong> ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Geme<strong>in</strong>debehörde<br />

e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettel, e<strong>in</strong>en amtlichen<br />

Stimmzettelumschlag sowie e<strong>in</strong>en amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und se<strong>in</strong>en Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlsche<strong>in</strong> so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />

am Wahltage bis 18.00 Uhr e<strong>in</strong>geht. Der Wahlbrief<br />

kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann se<strong>in</strong> Wahlrecht nur e<strong>in</strong>mal und<br />

nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst e<strong>in</strong> unrichtiges Ergebnis e<strong>in</strong>er<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der<br />

Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

<strong>Frohburg</strong>, den 29.08.2009<br />

(Die Geme<strong>in</strong>debehörde)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!