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Konzepte, Wettbewerbe und Projekte - Haufe.de

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MARKT UND MANAGEMENTBilanz- <strong>und</strong> Steuerwissen –Aktuelles aus <strong>de</strong>n Prüfungsorganisationen <strong>de</strong>s GdWDRS 20 verabschie<strong>de</strong>t – Handlungsbedarf beim Lageberichtim Einzelabschluss?Das B<strong>und</strong>esjustizministerium (BMJ) hat am 3. Dezember 2012 <strong>de</strong>n vom „Deutsches Rechnungslegungs StandardsCommittee“ (DRSC) veröffentlichten Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) „Konzernlagebericht“bekannt gemacht. Mit <strong>de</strong>r Bekanntmachung im B<strong>und</strong>esanzeiger gehört dieser Standard zu<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>sätzen ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung. Die Anwendung auf <strong>de</strong>n Lagebericht gemäߧ 289 HGB im Einzelabschluss wird laut Standard empfohlen. Ein Blick auf die wesentlichen Neuerungen <strong>und</strong>eine Antwort auf die Frage, inwieweit eine Pflicht zur Anwendung auf <strong>de</strong>n Lagebericht im Einzelabschlussabzuleiten ist.WP/StB Hans-Jörg SonnhoffVdW Rheinland WestfalenDüsseldorf• Vermittlung <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r Konzernleitung,• Wesentlichkeit,• Informationsabstufung.Größe <strong>de</strong>s Unternehmens, <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeito<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Kapitalmarktsab.Der Konzernlagebericht nach § 315 HGB hat dieAufgabe, über <strong>de</strong>n Geschäftsverlauf, die Lage <strong>und</strong>die voraussichtliche Entwicklung <strong>de</strong>s Konzerns zuinformieren. Eine entsprechen<strong>de</strong> Aufgabe bestehtfür <strong>de</strong>n Lagebericht <strong>de</strong>s Einzelabschlusses nach§ 289 HGB für das Unternehmen selbst (siehe Kasten). Aus diesen sich entsprechen<strong>de</strong>n Zielsetzungenheraus ist die Empfehlung <strong>de</strong>s DRSC (sieheKasten ) zu verstehen, die Regelungen <strong>de</strong>s DRS20 auch auf <strong>de</strong>n Lagebericht im Einzelabschlussanzuwen<strong>de</strong>n.Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>rKonzernlageberichterstattungDen Erläuterungen im Standard vorangestelltsind die nachstehend angeführten Gr<strong>und</strong>sätzeordnungsmäßiger Konzernlageberichterstattung(DRS 20.12 ff.), die im Schrifttum aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>runbestimmten Rechtsbegriffe <strong>de</strong>r Gesetzesvorschriftenentwickelt wor<strong>de</strong>n sind:• Vollständigkeit,• Verlässlichkeit <strong>und</strong> Ausgewogenheit,• Klarheit <strong>und</strong> Übersichtlichkeit,Der Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Vollständigkeit verlangt, dass<strong>de</strong>r Lagebericht alle Angaben zu enthalten hat, diefür die Gesamtbeurteilung <strong>de</strong>s Geschäftsverlaufs,<strong>de</strong>s Geschäftsergebnisses <strong>und</strong> <strong>de</strong>r wirtschaftlichenLage erfor<strong>de</strong>rlich sind, einschließlich <strong>de</strong>rkünftigen Entwicklung <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Chancen <strong>und</strong>Risiken. Nach <strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Verlässlichkeitmüssen sowohl die Einzelangaben zutreffend,nachvollziehbar <strong>und</strong> plausibel sein als auch <strong>de</strong>rgesamte Lagebericht mit <strong>de</strong>r Realität übereinstimmen.Des Weiteren sind alle Angaben im Lageberichtein<strong>de</strong>utig sowie in inhaltlich abgegrenzteAbschnitte unterglie<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> für die Berichtsadressatenverständlich zu formulieren (Gr<strong>und</strong>satz<strong>de</strong>r Klarheit <strong>und</strong> Übersichtlichkeit). Der Gr<strong>und</strong>satz„Vermittlung <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r Unternehmensleitung“ist Ausdruck einer wertorientierten Unternehmensberichterstattung;<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>satz „Wesentlichkeit“besagt, dass Informationen nur in <strong>de</strong>mMaße in <strong>de</strong>n Lagebericht aufzunehmen sind, wiedies zum Verständnis <strong>de</strong>s Geschäftsverlaufs, <strong>de</strong>rLage <strong>und</strong> <strong>de</strong>r voraussichtlichen Entwicklung <strong>de</strong>sUnternehmens erfor<strong>de</strong>rlich ist. Nach <strong>de</strong>m neu in<strong>de</strong>n Standard aufgenommenen Gr<strong>und</strong>satz „Informationsabstufung“hängen Ausführlichkeit <strong>und</strong>Detaillierungsgrad <strong>de</strong>r Berichterstattung von <strong>de</strong>rDer Konzernlagebericht nach DRS 20Der DRS 20 glie<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Konzernlagebericht ininhaltlich voneinan<strong>de</strong>r abgegrenzte, mit Überschriftenversehene Abschnitte (Berichtselemente).Dadurch wird u. a. <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Klarheit<strong>und</strong> Übersichtlichkeit umgesetzt. Der Standardsieht für <strong>de</strong>n Konzernlagebericht folgen<strong>de</strong> Glie<strong>de</strong>rungvor:• Gr<strong>und</strong>lagen,• Wirtschaftsbericht,• Nachtragsbericht,• Prognose-, Chancen- <strong>und</strong> Risikobericht,• internes Kontrollsystem <strong>und</strong> Risikomanagementsystembezogen auf <strong>de</strong>n Konzernrechnungslegungsprozess,• Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendungvon Finanzinstrumenten,• übernahmerelevante Angaben,• Erklärung <strong>de</strong>r Unternehmensführung nach§ 289 a HGB.Die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>de</strong>s Konzerns stellen <strong>de</strong>n Ausgangspunktfür die Darstellung, Analyse <strong>und</strong>Beurteilung <strong>de</strong>s Geschäftsverlaufs <strong>und</strong> <strong>de</strong>r wirtschaftlichenLage dar (vgl. DRS 20.36 ff.). Insbeson<strong>de</strong>reist auf das Geschäftsmo<strong>de</strong>ll <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen56 4 | 2013

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