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allfälliges - Gunskirchen - Land Oberösterreich

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Allgemeine Beschreibung des Vorhabens<br />

Die Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> beabsichtigt, einen weiteren Kindergartenstandort zu realisieren.<br />

Die bestehende Kinderbetreuungseinrichtung ist vollkommen ausgelastet. Zusätzlich<br />

soll aus pädagogischen Gründen eine Reduktion von 7 Gruppen durchgeführt werden. Die<br />

Aufgabe Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Kindergärten wurde an die<br />

VFI & CO KG ausgelagert. Dies bedeutet, dass bei einer eventuellen Realisierung das Gebäude<br />

nach den Vorstellungen der Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> durch die VFI & CO KG<br />

umgesetzt wird. Bevor jedoch das Vorhaben realisiert wird, sind weitere Erhebungen wie zB<br />

Entwicklung der Kinderzahlen etc. durchzuführen.<br />

Bausumme € 2.200.000,--<br />

Einrichtungskosten nicht bekannt<br />

Realisierungszeitraum: 2007 – 2012<br />

Finanzierungszeitraum: 2007 - 2015<br />

Finanzierungsplan: liegt derzeit noch nicht vor<br />

Finanzierung: nicht gesichert<br />

Kosten<br />

Grunderwerb u. Erschließung<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Planung u. Bauleitung 25.000,00 175.000,00 200.000,00<br />

Bauarbeiten Gebäude<br />

Sonst. Kosten<br />

Einrichtung<br />

2.000.000,00 2.000.000,00<br />

Summe 25.000,00 2.175.000,00 2.200.000,00<br />

Finanzierungsvorschlag<br />

Rücklagen<br />

Anteilsbeitrag o.H.<br />

Interessentenbeiträge – Vereine<br />

25.000,00 175.000,00 200.000,00<br />

Darlehen - Bank 1.000.000,00<br />

Bedarfszuweisung 500.000,00 500.000,00<br />

<strong>Land</strong>eszuschuss 500.000,00 500.000,00<br />

Summe 25.000,00 2.175.000,00 2.200.000,00<br />

Überschuss/Abgang 0 0 0<br />

Stellungnahme der Finanzabeilung:<br />

Zur Erstellung von Finanzierungsplänen wäre es unbedingt erforderlich, dass grundlegende<br />

Daten und Beschlüsse des Gemeinderates vorliegen sollten. Nachdem derartige Grunddaten<br />

nur sehr spärlich vorhanden sind, ist die Gestaltung von Finanzierungsplänen außerordentlich<br />

schwierig. Bei der Umsetzung der einzelnen Vorhaben sind bereites jetzt entsprechende<br />

Anpassungen der Finanzierungspläne vorhersehbar.<br />

Die Beschlussfassung des Gemeinderates hinsichtlich Annahme der vorliegenden Finanzierungspläne<br />

darf nicht als genereller Beschluss über die Inangriffnahme der Vorhaben gewertet<br />

werden. Die Beschlussfassung über die Finanzierungspläne dient lediglich dazu, dass<br />

Seite 109

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