allfälliges - Gunskirchen - Land Oberösterreich
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Allgemeine Beschreibung des Vorhabens<br />
Die Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> beabsichtigt, einen weiteren Kindergartenstandort zu realisieren.<br />
Die bestehende Kinderbetreuungseinrichtung ist vollkommen ausgelastet. Zusätzlich<br />
soll aus pädagogischen Gründen eine Reduktion von 7 Gruppen durchgeführt werden. Die<br />
Aufgabe Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Kindergärten wurde an die<br />
VFI & CO KG ausgelagert. Dies bedeutet, dass bei einer eventuellen Realisierung das Gebäude<br />
nach den Vorstellungen der Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> durch die VFI & CO KG<br />
umgesetzt wird. Bevor jedoch das Vorhaben realisiert wird, sind weitere Erhebungen wie zB<br />
Entwicklung der Kinderzahlen etc. durchzuführen.<br />
Bausumme € 2.200.000,--<br />
Einrichtungskosten nicht bekannt<br />
Realisierungszeitraum: 2007 – 2012<br />
Finanzierungszeitraum: 2007 - 2015<br />
Finanzierungsplan: liegt derzeit noch nicht vor<br />
Finanzierung: nicht gesichert<br />
Kosten<br />
Grunderwerb u. Erschließung<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Planung u. Bauleitung 25.000,00 175.000,00 200.000,00<br />
Bauarbeiten Gebäude<br />
Sonst. Kosten<br />
Einrichtung<br />
2.000.000,00 2.000.000,00<br />
Summe 25.000,00 2.175.000,00 2.200.000,00<br />
Finanzierungsvorschlag<br />
Rücklagen<br />
Anteilsbeitrag o.H.<br />
Interessentenbeiträge – Vereine<br />
25.000,00 175.000,00 200.000,00<br />
Darlehen - Bank 1.000.000,00<br />
Bedarfszuweisung 500.000,00 500.000,00<br />
<strong>Land</strong>eszuschuss 500.000,00 500.000,00<br />
Summe 25.000,00 2.175.000,00 2.200.000,00<br />
Überschuss/Abgang 0 0 0<br />
Stellungnahme der Finanzabeilung:<br />
Zur Erstellung von Finanzierungsplänen wäre es unbedingt erforderlich, dass grundlegende<br />
Daten und Beschlüsse des Gemeinderates vorliegen sollten. Nachdem derartige Grunddaten<br />
nur sehr spärlich vorhanden sind, ist die Gestaltung von Finanzierungsplänen außerordentlich<br />
schwierig. Bei der Umsetzung der einzelnen Vorhaben sind bereites jetzt entsprechende<br />
Anpassungen der Finanzierungspläne vorhersehbar.<br />
Die Beschlussfassung des Gemeinderates hinsichtlich Annahme der vorliegenden Finanzierungspläne<br />
darf nicht als genereller Beschluss über die Inangriffnahme der Vorhaben gewertet<br />
werden. Die Beschlussfassung über die Finanzierungspläne dient lediglich dazu, dass<br />
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