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allfälliges - Gunskirchen - Land Oberösterreich

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Bauvorhaben aus Sicht des Orts- u. <strong>Land</strong>schaftsbildes zwar einen Grenzfall darstellt, jedoch<br />

die Lärmproblematik beherrschbar erscheint. Hiezu wurden auch seitens des Regionsbeauftragten<br />

für Natur- u. <strong>Land</strong>schaftsschutz diverse Maßnahmen zur Entschärfung der Situation<br />

bekannt gegeben, welche sich beispielsweise durch Bepflanzungsmaßnahmen umsetzen<br />

lassen.<br />

Des weiteren wurde seitens der Abt. Strategische Straßenplanung und Netzausbau des Amtes<br />

der Oö. <strong>Land</strong>esregierung eine Stellungnahme gemäß Anlage, mit Datum vom 17.07.2007<br />

eingebracht, welche keine grundsätzlichen Einwände gegen die beabsichtigte Bebauungsplanänderung<br />

erhebt. Jedoch wird bis spätestens bei Inbetriebnahme der Vollausbaustufe<br />

der geplanten Betriebserweiterung der Fa. Formatwerk GmbH. ein Linksabbiegestreifen auf<br />

der B1 Wiener Straße gefordert. Seitens der do. Straßenverwaltung werden keine diesbezüglichen<br />

Kosten übernommen.<br />

Im Sinne der Bestimmungen des § 33 Abs. 3 Oö.ROG 1994 idgF. ist der Änderungsplan Nr.<br />

24.1 „Kreuzpoint 2“ durch 4 Wochen am ho. Amte zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen<br />

und wurden die von der Änderung betroffenen Grundeigentümer nachweislich verständigt.<br />

Zusätzlich wurde in einer Sonder-UG auf die öffentliche Planauflage hingewiesen.<br />

Im Zuge der öffentlichen Planauflage wurden mit Schreiben vom 22.10.2007 – gemäß Anlage<br />

und beiliegender Unterschriftenliste - seitens der „Bürgerinitiative Format Werk“, vertreten<br />

durch<br />

Friedrich Lehner, Sauerbruchstraße 2, <strong>Gunskirchen</strong><br />

Alfred Niederschick, Schillerstraße 12, <strong>Gunskirchen</strong><br />

Gerald Sageder, Schillerstraße 8, <strong>Gunskirchen</strong><br />

Wolfgang Schrack, Schillerstraße 3, <strong>Gunskirchen</strong><br />

im Wesentlichen nachstehende Einwendungen eingebracht:<br />

Auf Grundlage dieses Bebauungsplanes sei einem Anrainer der Schillerstraße die Beseitigung<br />

einer Gartenhütte aufgetragen worden, weil diese wenige Zentimeter zu groß gewesen<br />

sei. Es sei daher nicht einzusehen, dass der Bebauungsplan von derzeit 14,0 m auf 25,0 m<br />

abgeändert werde. Es wird daher gefordert dass eine maximale Bauhöhe von 14,0 m und in<br />

Richtung Schillerstraße eine Abstufung auf 9,0 m eingehalten wird.<br />

Hinsichtlich der künftig geänderten Verkehrssituation wurde ausgeführt, dass nach der vorgestellten<br />

Planung die Wohnstraße in der Wallacksiedlung zur Durchzugsstraße werde und<br />

das Chaos auf der B1 vorprogrammiert sei. Es werde daher ein Gesamtkonzept der Verkehrslösung,<br />

welches nicht getrennt vom Bauvorhaben behandelt werden darf und bereits<br />

vor dem Baubeginn festzustehen hat, gefordert.<br />

Des weiteren sei für die zukünftige Abgasemission im Bereich CO² und Feinstaub durch die<br />

erhöhte LKW-Frequenz keine Studie vorgelegt worden. Die Lärmstudie weise zudem zu hohe<br />

durchschnittliche Dezibel-Werte für eine Wohnsiedlung aus. Es werden daher die fehlenden<br />

Gutachten sowie eine Lärmreduzierung auf die für Wohnsiedlungen gültigen Maximalwerte<br />

gefordert. Weiters werde von Seiten der Fa Formatwerk die grundbücherliche Festlegung<br />

der künftigen LKW-Frequenz gefordert.<br />

Abschließend wurde ausgeführt, dass die Anrainer zum Zeitpunkt des Kaufes Ihrer<br />

Grundstücke von Seiten der Gemeinde falsch informiert worden seien. Insbesondere sei<br />

nicht darauf hingewiesen worden, dass die Baugrundstücke im Mischbaugebiet gelegen seien<br />

und welche künftige Nutzung der Nachbargrundstücke beabsichtigt sei. Es würde somit<br />

den Anrainern im Falle einer Bebauungsplanänderung ein enormer Schaden an deren Liegenschaften<br />

entstehen.<br />

Ebenso wurde von Josef Lindinger, Schillerstraße 6, <strong>Gunskirchen</strong> ein Schreiben – gemäß<br />

Anlage - mit Datum vom 22.10.2007 – eingegangen beim ho. Amte am 24.10.2007 - eingebracht.<br />

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