) Versch. Einnahmengrößen - Vergleiche mit Vorjahren Kommunalsteuer - 2/9200-8330 Ab 1. 1. 1994 wurde die Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch die Kommunalsteuer = erweiterte Lohnsummensteuer, ersetzt. Vergleich: Aufkommen Gewerbesteuer Lohnsummenst. Summe gesamt Kommunalsteuer 1989 890.450,30 824.720,96 1.715.171,26 -- 1990 764.313,68 923.754,80 1.688.068,48 -- 1991 1.400.334,51 947.650,02 2.347.984,53 -- 1992 581.585,95 1.024.984,71 1.606.570,66 -- 1993 503.196,24 1.112.845,56 1.616.041,80 -- 1994 *) 280.944,93 *) 2.876,24 283.821,17 1.990.594,42 1995 *) 302.332,43 -- 302.332,43 2.177.026,68 1996 *) 229.249,41 -- 229.249,41 2.344.100,69 1997 *) 5.642,30 -- 5.642,30 2.278.113,82 1998 *) 37.170,56 -- 37.170,56 2.334.300,00 1999 *) 1.227,55 -- 1.227,55 2.207.000,00 2000 0,00 -- -- 2.234.000,00 2001 0,00 -- -- 2.516.300,00 2002 0,00 -- -- 2.708.300,00 2003 0,00 -- -- 3.161.700,00 2004 0,00 -- -- 3.140.400,00 2005 0,00 -- -- 3.144.000,00 2006 0,00 3.175.400,00 2007 0,00 -- -- 3.279.700,00 2008 0,00 3.725.500,00 *) Restüberweisungen für die Jahre bis einschließlich 1993! Bemerkt wird, dass die Kommunalsteuer eine erweiterte Lohnsummensteuer darstellt, die - mit wenigen Ausnahmen - alle „Unternehmer“ (also nicht nur Gewerbebetriebe) im Ausmaß von 3 v. H. der „Arbeitslöhne“ zu entrichten haben. Um künftig ein weiter steigendes Kommunalsteueraufkommen sicherzustellen, ist die Ansiedlung weiterer personalintensiver Betriebe in den vorhandenen Betriebsbaugebieten dringend notwendig. Durch entsprechende Werbung - ausgezeichnete Infrastruktur, Bundesstraße, Bahnanschluss, Autobahn, Stadtnähe, usw. - müsste dieses Vorhaben verwirklicht werden können. Die Kommunalsteuer für 2008 wurde mit veranschlagt. Seniorenwohn- und Pflegeheim Seite 40 € 3.725.500,00 Der Betrieb des „Seniorenwohn- und Pflegeheimes“ sieht Einnahmen in der Höhe von € 2.575.700,00 und Ausgaben in der Höhe von € 2.757.500,00 vor. Es besteht somit ein Betriebsabgang in der Höhe von € 181.800,00. Die Personalkosten des Seniorenheimes betragen € 1.894.400,00 das sind 68,70 % der gesamten Betriebsausgaben dieser sozialen Einrichtung.
Abgabenertragsanteile 2/9250 Laut Erlass des Amtes OÖ <strong>Land</strong>esregierung Gem-511001/245-2008/Jl/Gt/Pü vom 31.- 2006J/Pü vom 31.10.2007 ist bei den Abgabenertragsanteilen im Jahr 2008 mit einem Aufkommen von € 3.257.100,00 zu rechnen. Die Abgabenertragsanteile betrugen lt. RA: 1992 1.583.159 1993 1.978.622 1994 1.792.354 1995 1.797.311 1996 2.066.860 1997 2.151.601 1998 2.304.200 1999 2.215.600 2000 2.321.500 2001 2.468.300 2002 2.730.700 2003 2.704.800 2004 2.677.434 2005 2.625.300 2006 2.787.500 NVA 2007 3.082.300 VA 2008 3.257.100 Durch die Anhebung des Sockelbetrages kommt es zu einer Verringerung der Ertragsanteile nach den abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Jedoch muss in diesem Zusammenhang bemerkt werden, dass sich die Anhebung des Sockelbetrages für Gemeinden bis 10.000 Einwohner positiv auswirkt. Weiters wurde für den Entfall der Getränkesteuer ein sogenannter Getränkesteuerausgleich durch Abgabenertragsanteile eingeführt. Dabei sollen 80 % des durchschnittlichen Aufkommens der Jahre 1993 – 1997 flüssiggemacht werden. Wesentliche Ausgaben: 3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 Beträge 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Seite 41
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