03.12.2012 Aufrufe

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

dass die Einfuhrbedingungen für das ganze bevorstehende<br />

Jahr bekannt sind. Bei bestimmten landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen und Lebensmitteln sind Präferenzzollsätze<br />

nur für beschränkte Mengen (Zollkontingente) festgelegt.<br />

Im Beiblatt zum Zolltariff sind die Sätze für einzelne Länder<br />

und die Kontingente für die Einfuhr von Waren aus den<br />

Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation aufgeführt.<br />

Gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen<br />

zwischen Kroatien und der EU aus dem Jahr 2001, und zwar<br />

in dem Teil, der sich auf den freien Warenverkehr bezieht,<br />

hat die EU Zollabgaben und andere Beschränkungen für fast<br />

alle in die EU eingeführten Waren kroatischen Ursprungs<br />

ohne eine Übergangsphase aufgehoben. Beschränkungen<br />

gelten lediglich noch für die Ausfuhr von bestimmten Fischprodukten,<br />

Jungrindfleisch und Wein.<br />

Seit Beginn 2002 sind für die meisten Industrieerzeugnisse<br />

EU-Ursprungs alle Zollabgaben und Mengenbeschränkungen<br />

aufgehoben. Für sog. empfindliche Erzeugnisse war<br />

eine allmähliche Anpassung vorgesehen - Zollabgaben<br />

wurden im Laufe von 2 bzw. 5 Jahren aufgehoben. Zollabgaben<br />

für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel<br />

und Fischerzeugnisse EU-Ursprungs wurden sukzessiv im<br />

Laufe einer 6-jährigen Übergangsperiode aufgehoben, wobei<br />

Schutzzölle für bestimmte Erzeugnisse auch nach Ablauf<br />

dieser Frist in Kraft bleiben. Aufgrund des Stabilisierungs-<br />

und Assoziierungdsbkommen wurde der Warenaustausch<br />

zwischen Kroatien und anderen EU-Mitgliedern allmählich<br />

libearisiert, der heutzutage 60% des gesamten Handelaustausches<br />

Republik Kroatiens beträgt.<br />

Bei der Einfuhr von Ausrüstung, Vorrichtungen, Geräten,<br />

Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, welche eingebaute Teile<br />

kroatischen Ursprungs enthalten, kann die kroatische<br />

Regierung einen niedrigeren Zollsatz festlegen oder den<br />

Zoll ganz aufheben (gekennzeichnet als slobodno) . Den<br />

gleichen Status haben die Einfuhr von Waren aus den unterentwickeltsten<br />

Ländern (in Einklang mit den Kriterien<br />

der UNCTAD - Handels- und Entwicklungskonferenz der<br />

Vereinten Nationen) und die Einfuhr von Maschinen, Geräten<br />

und Ausrüstung für die Minenräumung.<br />

4<br />

VORÜBERGEHENDE EINFUHR<br />

UND AUSFUHR<br />

Laut dem Zollgesetz und der<br />

Istanbuler Konvention zur vorübergehenden<br />

Einfuhr von Waren<br />

können die Waren, die nach<br />

Kroatien vorübergehend eingeführt<br />

werden, vollkommen oder teilweise von Zollgebühren<br />

und Steuern befreit werden. Solche Waren dürfen nicht für<br />

den Verbrauch, sondern müssen für den vorübergehenden<br />

Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen nur für einen begrenzten<br />

Zeitraum im Lande bleiben und müssen in unverändertem<br />

Zustand wiederausgeführt werden. Republik Kroatien ist<br />

ein Mitglied des ATA-Systems. Bei der vorübergehenden<br />

Ausfuhr ins Ausland (Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen<br />

u.s.w.) kann die Ware von ATA-Carnet bezahlt<br />

werden, was das Zollverfahren einfacher und günstiger<br />

macht. Die Zollverwaltung des kroatischen Finanzministeriums<br />

hat die Kroatische Wirtschaftskammer zur Ausgabe<br />

von ATA-Carnet und zur Bürgschaft ermächtigt.<br />

ÜBERSIEDLUNGSGUT DER RÜCKKEHRER UND<br />

EINWANDERER<br />

Personen, die mindestens 12 Monate im Ausland ununterbrochen<br />

verbracht haben und zwecks Daueraufenthaltes<br />

nach Kroatien zurückkehren/einwandern, sind vom Zoll auf<br />

Haushaltsgegenstände befreit, sofern sie diese Gegenstände<br />

mindestens 6 Monate lang besessen und benutzt haben.<br />

Solche Gegenstände können binnen 12 Monaten ab dem Tag<br />

der Rückkehr bzw. Einwanderung nach Kroatien eingeführt<br />

werden. Gleiches gilt für das Geschäfts- bzw. Industrieinventar,<br />

sofern es im Ausland mindestens 12 Monate lang<br />

zum gleichen Zweck wie in Kroatien genutzt worden ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!