1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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dass die Einfuhrbedingungen für das ganze bevorstehende<br />
Jahr bekannt sind. Bei bestimmten landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnissen und Lebensmitteln sind Präferenzzollsätze<br />
nur für beschränkte Mengen (Zollkontingente) festgelegt.<br />
Im Beiblatt zum Zolltariff sind die Sätze für einzelne Länder<br />
und die Kontingente für die Einfuhr von Waren aus den<br />
Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation aufgeführt.<br />
Gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen<br />
zwischen Kroatien und der EU aus dem Jahr 2001, und zwar<br />
in dem Teil, der sich auf den freien Warenverkehr bezieht,<br />
hat die EU Zollabgaben und andere Beschränkungen für fast<br />
alle in die EU eingeführten Waren kroatischen Ursprungs<br />
ohne eine Übergangsphase aufgehoben. Beschränkungen<br />
gelten lediglich noch für die Ausfuhr von bestimmten Fischprodukten,<br />
Jungrindfleisch und Wein.<br />
Seit Beginn 2002 sind für die meisten Industrieerzeugnisse<br />
EU-Ursprungs alle Zollabgaben und Mengenbeschränkungen<br />
aufgehoben. Für sog. empfindliche Erzeugnisse war<br />
eine allmähliche Anpassung vorgesehen - Zollabgaben<br />
wurden im Laufe von 2 bzw. 5 Jahren aufgehoben. Zollabgaben<br />
für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel<br />
und Fischerzeugnisse EU-Ursprungs wurden sukzessiv im<br />
Laufe einer 6-jährigen Übergangsperiode aufgehoben, wobei<br />
Schutzzölle für bestimmte Erzeugnisse auch nach Ablauf<br />
dieser Frist in Kraft bleiben. Aufgrund des Stabilisierungs-<br />
und Assoziierungdsbkommen wurde der Warenaustausch<br />
zwischen Kroatien und anderen EU-Mitgliedern allmählich<br />
libearisiert, der heutzutage 60% des gesamten Handelaustausches<br />
Republik Kroatiens beträgt.<br />
Bei der Einfuhr von Ausrüstung, Vorrichtungen, Geräten,<br />
Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, welche eingebaute Teile<br />
kroatischen Ursprungs enthalten, kann die kroatische<br />
Regierung einen niedrigeren Zollsatz festlegen oder den<br />
Zoll ganz aufheben (gekennzeichnet als slobodno) . Den<br />
gleichen Status haben die Einfuhr von Waren aus den unterentwickeltsten<br />
Ländern (in Einklang mit den Kriterien<br />
der UNCTAD - Handels- und Entwicklungskonferenz der<br />
Vereinten Nationen) und die Einfuhr von Maschinen, Geräten<br />
und Ausrüstung für die Minenräumung.<br />
4<br />
VORÜBERGEHENDE EINFUHR<br />
UND AUSFUHR<br />
Laut dem Zollgesetz und der<br />
Istanbuler Konvention zur vorübergehenden<br />
Einfuhr von Waren<br />
können die Waren, die nach<br />
Kroatien vorübergehend eingeführt<br />
werden, vollkommen oder teilweise von Zollgebühren<br />
und Steuern befreit werden. Solche Waren dürfen nicht für<br />
den Verbrauch, sondern müssen für den vorübergehenden<br />
Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen nur für einen begrenzten<br />
Zeitraum im Lande bleiben und müssen in unverändertem<br />
Zustand wiederausgeführt werden. Republik Kroatien ist<br />
ein Mitglied des ATA-Systems. Bei der vorübergehenden<br />
Ausfuhr ins Ausland (Messen, Ausstellungen, Sportveranstaltungen<br />
u.s.w.) kann die Ware von ATA-Carnet bezahlt<br />
werden, was das Zollverfahren einfacher und günstiger<br />
macht. Die Zollverwaltung des kroatischen Finanzministeriums<br />
hat die Kroatische Wirtschaftskammer zur Ausgabe<br />
von ATA-Carnet und zur Bürgschaft ermächtigt.<br />
ÜBERSIEDLUNGSGUT DER RÜCKKEHRER UND<br />
EINWANDERER<br />
Personen, die mindestens 12 Monate im Ausland ununterbrochen<br />
verbracht haben und zwecks Daueraufenthaltes<br />
nach Kroatien zurückkehren/einwandern, sind vom Zoll auf<br />
Haushaltsgegenstände befreit, sofern sie diese Gegenstände<br />
mindestens 6 Monate lang besessen und benutzt haben.<br />
Solche Gegenstände können binnen 12 Monaten ab dem Tag<br />
der Rückkehr bzw. Einwanderung nach Kroatien eingeführt<br />
werden. Gleiches gilt für das Geschäfts- bzw. Industrieinventar,<br />
sofern es im Ausland mindestens 12 Monate lang<br />
zum gleichen Zweck wie in Kroatien genutzt worden ist.