1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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Kaffeeprodukte<br />
Steuerbetrag per Kilogramm des<br />
Nettogewichts (in HRK)<br />
Nicht geröstetet Kaffee 5,00<br />
Gerösteter Kaffee 6,00<br />
Kaffehülsen und -Schalen 15,00<br />
Kaffeeextrakte, -Essenzen und -Konzentrate 20,00<br />
Kaffee in Fertigprodukten 60,00<br />
sOndersteuer auF PersOnenkraFtwagen,<br />
andere kraFtFahrZeuge, wasserFahrZeuge<br />
und FlugZeuge<br />
Besteuert werden bestimmte PKW-s, sonstige Kraftfahrzeuge, Wasser-<br />
und Luftfahrzeuge, die in Kroatien hergestellt bzw. nach Kroatien<br />
eingeführt und in Kroatien verkauft werden. Steuerpflichtig sind der<br />
Käufer und der Erwerber (Rechts- und Privatperson).<br />
Die Steuerbemessungsgrundlage beim Import von PKW-s, Motorrädern,<br />
Wasser- und Luftfahrzeugen ist der Zollwert erhöht um den Zollbetrag,<br />
und beim Inlandsverkauf (vom Hersteller) ist es der Verkaufspreis ohne<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Bei den gebrauchten Fahrzeugen, sonstigen Kraftfahrzeugen, Wasserund<br />
Luftfahrzeugen ist die Steuerbemessungsgrundlage der Marktwert<br />
im Zeitpunkt, wenn die Steuerpflicht entsteht.<br />
Die Sondersteuer für PKWs und Motorräder beträgt:<br />
sOndersteuer FÜr Pkws und MOtOrrÄder<br />
Steuerbemessungsgrundlage<br />
– Verkaufspreis (HRK)<br />
SondeRSteueR<br />
über bis<br />
0 50.000,00 13%<br />
50.000,00 100.000,00 6500,00 + 18% über 50.000,00<br />
100.000,00 150.000,00 15.500,00 + 23% über 100.000,00<br />
150.000,00 200.000,00 27.000,00 + 28% über 150.000,00<br />
200.000,00 250.000,00 41.000,00 + 33% über 200.000,00<br />
250.000,00 300.000,00 57.500,00 + 38% über 250.000,00<br />
300.000,00 350.000,00 76.500,00 + 43% über 300.000,00<br />
350.000,00 400.000,00 98.000,00 + 48% über 350.000,00<br />
400.000,00 450.000,00 122.000,00 + 53% über 400.000,00<br />
450.000,00 500.000,00 148.500,00 + 58% über 450.000,00<br />
500.000,00 177.500,00 + 63% über 500.000,00<br />
Die Sondersteuer für PKWs, für PKWs mit Rotationsbewegung der<br />
Motorkolben und Motorräder, die nicht für neu befundenen werden<br />
wird um 50% erhöht, und für PKWs mit einem Zylindervolumen von<br />
über 1600 cm3 und Motorräder mit einem Zylindervolumen von über<br />
250 cm3 um 100 Prozent. Die Sondersteuer wird nicht für PKWs und<br />
Motorräder bezahlt, die einen elektrischen Antrieb haben.<br />
Die Sondersteuer für Wasser- und Luftfahrzeuge beträgt:<br />
sOndersteuer FÜr wasser- und<br />
luFtFahrZeuge<br />
Steuerbemessungsgrundlage<br />
– Verkaufspreis (HRK)<br />
SondeRSteueR<br />
über bis<br />
0 200.000,00 5%<br />
200.000,00 400.000,00 10.000,00 + 6% über 200.000,00<br />
400,000,00 600.000,00 22.000,00 + 7% über 400.000,00<br />
600.000,00 800.000,00 36.000,00 + 8% über 600.000,00<br />
800.000,00 1000.000,00 52.000,00 + 9% über 800.000,00<br />
1000.000,00 1500.000,00 70.000,00 + 10% über 1.000.000,00<br />
1500.000,00 2000.000,00 120.000,00 + 11% über 1.500.000,00<br />
2000.000,00 2500.000,00 175.000,00 + 12% über 2.000.000,00<br />
2500.000,00 3000.000,00 235.000,00 + 13% über 2.500.000,00<br />
3000.000,00 3500.000,00 300.000,00 + 14% über 3.000.000,00<br />
3500.000,00 4000.000,00 370.000,00 + 15% über 3.500.000,00<br />
4000.000,00 445.000,00 + 16% über 4.000.000,00<br />
sOndersteuer auF luXusPrOdukte<br />
Steuerpflichtig sind Importeure und Hersteller. Es gilt ein Steuersatz<br />
von 30% (Verkaufswert exkl. MwSt.). Schmuck und verwandte Artikel,<br />
Uhren, Bekleidung und Fußbekleidung aus Pelz und Reptilleder, pyrotechnische<br />
Produkte für Feuerwerke, Waffen und andere Luxusprodukte<br />
werden auch besteuert.<br />
steuer auF PrÄMien der<br />
kraFtFahrZeughaFtPFlicht- und<br />
kaskOVersicherung der strassenFahrZeuge<br />
Steuerpflichtig sind Versicherungsgesellschaften, die Verträge mit juristischen<br />
und natürlichen Personen abschließen und Prämien der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung<br />
und Kaskoversicherung für Straßenfahrzeuge<br />
erheben bzw. dies über Vermittler oder Vertreter abwickeln.<br />
Der Steuersatz beträgt 15% der vertraglich vereinbarten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,<br />
bzw. 10% der vertraglich vereinbarten<br />
Kaskoversicherung.<br />
iMMObilienerwerbssteuer<br />
Besteuert wird der Immobilienverkehr, worunter jeder Immobilienerwerb<br />
in der Republik Kroatien verstanden wird (Kauf bzw. Verkauf,<br />
Tausch, Erbschaft, Schenkung, Eintragung bzw. Ausschluss einer Immobilie<br />
aus der Handelsgesellschaft, Immobilienerwerb durch Ersitzung,<br />
Immobilienerwerb im Konkurs-/Liquidationsverfahren bzw. auf Grund<br />
von Gerichtsentscheidungen).<br />
Ihre Bemessungsgrundlage ist der Marktwert der Immobilie im Moment<br />
des Erwerbs. Die Immobilienerwerbssteuer hat einen Satz von 5%.<br />
Der Erwerb von Neubauten, die von Mehrwertsteuerpflichtigen geliefert<br />
werden, wird nach dem Mehrwertsteuergesetz zu einem Satz von 25%<br />
besteuert.<br />
Das Gesetz schreibt zahlreiche Steuerbefreiungen in diesem Bereich vor<br />
(allgemeine Steuerbefreiungen, Steuerbefreiungen bei der Eintragung<br />
von Immobilien in eine Handelsgesellschaft, Vererbung, Schenkung oder<br />
bei anderartigem, unentgeltlichem Immobilienwerwerb).<br />
auslÄnder und iMMObilienerwerb<br />
Natürliche und juristische Personen aus den Mitgliedsstaaten der<br />
Europäischen Union erwerben Immobilien in der Republik Kroatien<br />
unter den gleichen Bedingungen wie kroatische Staatsbürger, unter<br />
Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen, die für die Gültigkeit<br />
eines Rechtsgeschäfts zu erfüllen sind. Für die genannten Personen gilt<br />
jedoch auch weiterhin eine Sperre für den Erwerb von Eigentumsrechten<br />
an landwirtschaftlichem Boden und Naturschutzgebieten. Rechtsgeschäfte<br />
ausländischer Personen und juristischer Personen aus den EU-<br />
Mitgliedsstaaten, die den Erwerb von landwirtschaftlichem Boden und/<br />
oder Naturschutzgebieten zum Gegenstand haben, sind null und nichtig.<br />
Für andere ausländische Personen gelten weiterhin allgemeine (Gültigkeit<br />
der Rechtsgeschäfte) und Sondervoraussetzungen (Gegenseitigkeit<br />
und Zustimmung des Justizministeriums) für den Erwerb von Eigentumsrechten<br />
an Immobilien im Gebiet der Republik Kroatien.<br />
Beim Immobilienerwerb in der Republik Kroatien zahlen ausländische<br />
juristische und natürliche Personen die Immobilienerwerbssteuer nach<br />
einem Satz von 5 Prozent.<br />
Ausländische Personen, die Immobilien in der Republik Kroatien<br />
erwerben tragen den Besitz der Immobilie in die zuständige grundbuchamtliche<br />
Abteilung – das Grundbuch ein. Da es sich um die<br />
Einschreibung des Eigentümerrechtes der Immobilie in die offizielle<br />
Evidenz handelt, muss der ausländischen Person auch die persönliche<br />
Identifikationsnummer (OIB) zugeteilt werden. Zu diesem Zweck reicht<br />
die ausländische Person den Antrag an die Ortszuständige Zweigstelle<br />
der Steuerverwaltung (Zweigstelle der Steuerverwaltung zuständig nach<br />
dem Ort der Immobilie) ein, die ihr die persönliche Identifikationsnummer<br />
bestimmt und zuteilt. Erst nach der Zuteilung der persönlichen<br />
Identifikationsnummer kann das Eigentümerrecht der Immobilie in die<br />
Grundbücher eingetragen werden.<br />
glÜckssPiele<br />
Glücksspiele sind Spiele bei denen gegen Einzahlung eines bestimmten<br />
Betrags den Teilnehmern ermöglicht wird Gewinn in Geld, Sachen,<br />
Dienstleistungen oder Rechten zu erzielen. Das Recht zur Veranstaltung<br />
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