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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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in den Mitgliedsstaaten ansässige Verwaltungsgesellschaften mit<br />

Geschäftseinheiten im Staatsgebiet der Republik Kroatien, und<br />

Drittpersonen, denen die Abwicklung bestimmter Geschäfte der<br />

Verwaltungsgesellschaften laut des die Geschäftstätigkeit der<br />

Fonds regelnden Gesetzes anvertraut werden darf; Rentengesellschaften;<br />

zur Abwicklung der Geschäfte mit Finanzinstrumenten<br />

berechtigte Gesellschaften, und Zweigniederlassungen ausländischer<br />

Gesellschaften, die zur Abwicklung der Geschäfte mit<br />

Finanzinstrumenten in der Republik Kroatien dienen; Versicherungsgesellschaften,<br />

die über die entsprechende Genehmigung<br />

zur Abwicklung von Lebensversicherungsgeschäften verfügen,<br />

Zweigniederlassungen der Versicherungsgesellschaften aus<br />

Drittländern, die über die Genehmigung zur Abwicklung der<br />

Lebensversicherungsgeschäfte verfügen, sowie jene Versicherungsgesellschaften<br />

aus den Mitgliedsstaaten, die Lebensversicherungsgeschäfte<br />

in der Republik Kroatien direkt oder über<br />

eine Zweigniederlassung abwickeln; Gesellschaften für die<br />

Ausgabe von E-Geld, Zweigniederlassungen der Gesellschaften<br />

für die Ausgabe von E-Geld mit Sitz in einem Mitgliedsstaat,<br />

Zweigniederlassungen der Gesellschaften für die Ausgabe von<br />

E-Geld aus Drittländern, sowie in den Mitgliedsstaaten ansässige<br />

Gesellschaften für die Ausgabe von E-Geld, die befugt sind, in<br />

der Republik Kroatien die Dienstleistungen der Ausgabe von<br />

E-Geld direkt zu erbringen; eingetragene Wechsler; Veranstalter<br />

von Glücksspielen (für Lotteriespiele, Casinospiele, Wettspiele,<br />

Glücksspiele an Spielautomaten, Glücksspiele im Internet<br />

und über andere Telekommunikationsmittel bzw. elektronische<br />

Kommunikationen); Pfandleihhäuser; juristische und natürliche<br />

Personen, die Geschäfte im Bereich Kredit-/Darlehensvergabe<br />

abwickeln (einschließlich der Konsumkredite, Hypotekarkredite,<br />

Factoring-Geschäfte und Finanzierung von kommerziellen<br />

Geschäften, einschließlich der Forfaitierung); Leasing, Ausgabe<br />

und Verwaltung der Zahlungsinstrumente (z.B. Kreditkarten und<br />

Reiseschecks); Gewährung von Garantien und Sicherheiten;<br />

Investmentverwaltung für Drittpersonen und entsprechende Beratung;<br />

Vermietung von Tresorfächern; Vermittlung beim Abschluss<br />

von Kreditgeschäften; Versicherungsvertretung beim Abschluss<br />

von Lebensversicherungsverträgen; Versicherungsvermittlung<br />

beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen; Unternehmerdienstleistungen<br />

oder Treuhänderdienstleistungen; Edelmetall-<br />

und Edelsteinverkehr sowie der Verkehr von Produkten aus<br />

Edelmetallen und Edelsteinen; Handel mit Kunststücken und<br />

Antiquitäten; Veranstaltung oder Durchführung von Versteigerungen;<br />

Vermittlung im Immobilienverkehr; juristische und natürliche<br />

Personen, die ihre Geschäfte im Rahmen ihrer Berufstätigkeit<br />

abwickeln (Rechtsanwälte, Anwaltskanzleien und öffentliche<br />

Notare; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und selbstständige<br />

Wirtschaftsprüfer; natürliche und juristische Personen, welche die<br />

Dienstleistungen der Büchführung und Steuerberatung erbringen).<br />

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken und<br />

zu verhindern, haben die verpflichteten Subjekte entsprechende<br />

Aufgaben auszuführen. Dies umfasst unter anderem: Einschätzung<br />

des Risikos eines Missbrauchs zum Zweck der Geldwäsche<br />

und Terrorismusfinanzierung bei dem jeweiligen Kunden, der<br />

jeweiligen Geschäftsbeziehung, Transaktion oder dem jeweiligen<br />

Produkt; Durchführung einer tiefgreifenden Analyse des<br />

Kunden; Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung bzw.<br />

Aufdeckung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den<br />

Geschäftseinheiten und Gesellschaften, in denen das verpflichtete<br />

Subjekt über Mehrheitsanteile oder Mehrheitsrechte beim Treffen<br />

von Entscheidungen verfügt, wobei diese Geschäftseinheiten und<br />

Gesellschaften ihren Sitz in einem Drittstaat haben; Erstellung<br />

und regelmäßige Aktualisierung einer Liste von Indikatoren,<br />

welche die Erkennung von verdächtigen Klienten und Transaktionen<br />

(d.h. von solchen, bei denen ein Begründeter Verdacht auf<br />

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht) ermöglichen;<br />

5<br />

Benachrichtigung und Übergabe der rechtlich vorgeschriebenen<br />

bzw. geforderten transaktionsbezogenen Daten, Informationen und<br />

Dokumente, sowie die Übemittlung von personenbezogenen Informationen<br />

an das Büro, und die Erfüllung von anderen Aufgaben<br />

und Verpflichtungen, die durch das Gesetz über die Verhinderung<br />

der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgelegt sind.<br />

Das verpflichtete Subjekt hat das Büro für die Verhinderung der<br />

Geldwäsche über jede Bargeldtransaktion, die den Wert von<br />

200.000,00 HRK übersteigt, spätestens innerhalb von 3 Tagen ab<br />

dem Tag der Transaktion zu benachrichtigen.<br />

Das verpflichtete Subjekt hat von jeder Transaktion, die offensichtlich<br />

mit der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verbunden<br />

oder darauf verdächtig ist, abzusehen. Über ein solches Geschäft<br />

hat es das Büro vor der Transaktion unverzüglich zu benachrichtigen,<br />

und dabei die Gründe für seinen Verdacht auf Geldwäsche<br />

bzw. Terrorismusfinanzierung sowie die Frist, innerhalb welcher<br />

die Transaktion durchzuführen ist, zu nennen.<br />

Einlösungen, welche 105.000,00 HRK bzw. 15.000,00 EUR bei<br />

Geschäften mit Gebietsfremden übersteigen, können lediglich<br />

als bargeldlose Zahlungen über ein Konto in einer Kreditanstalt,<br />

sofern durch ein anderes Gesetz nicht anders geregelt, abgewickelt<br />

werden und zwar in folgenden Fällen: Warenverkauf und Erbringung<br />

von Dienstleistungen, Verkauf von Immobilien, Aufnahme<br />

von Darlehen und Verkauf von übertragbaren Wertpapieren oder<br />

Anteilen. Die genannte Beschränkung gilt auch wenn die Zahlung<br />

im Rahmen der einschlägigen Transaktion in Form von mehreren<br />

miteinander verbundenen Bartransaktionen, die gesamt den<br />

Betrag von 105.000,00 HRK, bzw. 15.000,00 EUR übersteigen,<br />

erfolgt. Die Beschränkung für Barzahlungen bezieht sich auf<br />

alle juristischen und natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer<br />

eingetragenen Geschäftstätigkeit bei den genannten Transaktionen<br />

Bargeld in Empfang nehmen.

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