1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
in den Mitgliedsstaaten ansässige Verwaltungsgesellschaften mit<br />
Geschäftseinheiten im Staatsgebiet der Republik Kroatien, und<br />
Drittpersonen, denen die Abwicklung bestimmter Geschäfte der<br />
Verwaltungsgesellschaften laut des die Geschäftstätigkeit der<br />
Fonds regelnden Gesetzes anvertraut werden darf; Rentengesellschaften;<br />
zur Abwicklung der Geschäfte mit Finanzinstrumenten<br />
berechtigte Gesellschaften, und Zweigniederlassungen ausländischer<br />
Gesellschaften, die zur Abwicklung der Geschäfte mit<br />
Finanzinstrumenten in der Republik Kroatien dienen; Versicherungsgesellschaften,<br />
die über die entsprechende Genehmigung<br />
zur Abwicklung von Lebensversicherungsgeschäften verfügen,<br />
Zweigniederlassungen der Versicherungsgesellschaften aus<br />
Drittländern, die über die Genehmigung zur Abwicklung der<br />
Lebensversicherungsgeschäfte verfügen, sowie jene Versicherungsgesellschaften<br />
aus den Mitgliedsstaaten, die Lebensversicherungsgeschäfte<br />
in der Republik Kroatien direkt oder über<br />
eine Zweigniederlassung abwickeln; Gesellschaften für die<br />
Ausgabe von E-Geld, Zweigniederlassungen der Gesellschaften<br />
für die Ausgabe von E-Geld mit Sitz in einem Mitgliedsstaat,<br />
Zweigniederlassungen der Gesellschaften für die Ausgabe von<br />
E-Geld aus Drittländern, sowie in den Mitgliedsstaaten ansässige<br />
Gesellschaften für die Ausgabe von E-Geld, die befugt sind, in<br />
der Republik Kroatien die Dienstleistungen der Ausgabe von<br />
E-Geld direkt zu erbringen; eingetragene Wechsler; Veranstalter<br />
von Glücksspielen (für Lotteriespiele, Casinospiele, Wettspiele,<br />
Glücksspiele an Spielautomaten, Glücksspiele im Internet<br />
und über andere Telekommunikationsmittel bzw. elektronische<br />
Kommunikationen); Pfandleihhäuser; juristische und natürliche<br />
Personen, die Geschäfte im Bereich Kredit-/Darlehensvergabe<br />
abwickeln (einschließlich der Konsumkredite, Hypotekarkredite,<br />
Factoring-Geschäfte und Finanzierung von kommerziellen<br />
Geschäften, einschließlich der Forfaitierung); Leasing, Ausgabe<br />
und Verwaltung der Zahlungsinstrumente (z.B. Kreditkarten und<br />
Reiseschecks); Gewährung von Garantien und Sicherheiten;<br />
Investmentverwaltung für Drittpersonen und entsprechende Beratung;<br />
Vermietung von Tresorfächern; Vermittlung beim Abschluss<br />
von Kreditgeschäften; Versicherungsvertretung beim Abschluss<br />
von Lebensversicherungsverträgen; Versicherungsvermittlung<br />
beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen; Unternehmerdienstleistungen<br />
oder Treuhänderdienstleistungen; Edelmetall-<br />
und Edelsteinverkehr sowie der Verkehr von Produkten aus<br />
Edelmetallen und Edelsteinen; Handel mit Kunststücken und<br />
Antiquitäten; Veranstaltung oder Durchführung von Versteigerungen;<br />
Vermittlung im Immobilienverkehr; juristische und natürliche<br />
Personen, die ihre Geschäfte im Rahmen ihrer Berufstätigkeit<br />
abwickeln (Rechtsanwälte, Anwaltskanzleien und öffentliche<br />
Notare; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und selbstständige<br />
Wirtschaftsprüfer; natürliche und juristische Personen, welche die<br />
Dienstleistungen der Büchführung und Steuerberatung erbringen).<br />
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken und<br />
zu verhindern, haben die verpflichteten Subjekte entsprechende<br />
Aufgaben auszuführen. Dies umfasst unter anderem: Einschätzung<br />
des Risikos eines Missbrauchs zum Zweck der Geldwäsche<br />
und Terrorismusfinanzierung bei dem jeweiligen Kunden, der<br />
jeweiligen Geschäftsbeziehung, Transaktion oder dem jeweiligen<br />
Produkt; Durchführung einer tiefgreifenden Analyse des<br />
Kunden; Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung bzw.<br />
Aufdeckung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den<br />
Geschäftseinheiten und Gesellschaften, in denen das verpflichtete<br />
Subjekt über Mehrheitsanteile oder Mehrheitsrechte beim Treffen<br />
von Entscheidungen verfügt, wobei diese Geschäftseinheiten und<br />
Gesellschaften ihren Sitz in einem Drittstaat haben; Erstellung<br />
und regelmäßige Aktualisierung einer Liste von Indikatoren,<br />
welche die Erkennung von verdächtigen Klienten und Transaktionen<br />
(d.h. von solchen, bei denen ein Begründeter Verdacht auf<br />
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht) ermöglichen;<br />
5<br />
Benachrichtigung und Übergabe der rechtlich vorgeschriebenen<br />
bzw. geforderten transaktionsbezogenen Daten, Informationen und<br />
Dokumente, sowie die Übemittlung von personenbezogenen Informationen<br />
an das Büro, und die Erfüllung von anderen Aufgaben<br />
und Verpflichtungen, die durch das Gesetz über die Verhinderung<br />
der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgelegt sind.<br />
Das verpflichtete Subjekt hat das Büro für die Verhinderung der<br />
Geldwäsche über jede Bargeldtransaktion, die den Wert von<br />
200.000,00 HRK übersteigt, spätestens innerhalb von 3 Tagen ab<br />
dem Tag der Transaktion zu benachrichtigen.<br />
Das verpflichtete Subjekt hat von jeder Transaktion, die offensichtlich<br />
mit der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verbunden<br />
oder darauf verdächtig ist, abzusehen. Über ein solches Geschäft<br />
hat es das Büro vor der Transaktion unverzüglich zu benachrichtigen,<br />
und dabei die Gründe für seinen Verdacht auf Geldwäsche<br />
bzw. Terrorismusfinanzierung sowie die Frist, innerhalb welcher<br />
die Transaktion durchzuführen ist, zu nennen.<br />
Einlösungen, welche 105.000,00 HRK bzw. 15.000,00 EUR bei<br />
Geschäften mit Gebietsfremden übersteigen, können lediglich<br />
als bargeldlose Zahlungen über ein Konto in einer Kreditanstalt,<br />
sofern durch ein anderes Gesetz nicht anders geregelt, abgewickelt<br />
werden und zwar in folgenden Fällen: Warenverkauf und Erbringung<br />
von Dienstleistungen, Verkauf von Immobilien, Aufnahme<br />
von Darlehen und Verkauf von übertragbaren Wertpapieren oder<br />
Anteilen. Die genannte Beschränkung gilt auch wenn die Zahlung<br />
im Rahmen der einschlägigen Transaktion in Form von mehreren<br />
miteinander verbundenen Bartransaktionen, die gesamt den<br />
Betrag von 105.000,00 HRK, bzw. 15.000,00 EUR übersteigen,<br />
erfolgt. Die Beschränkung für Barzahlungen bezieht sich auf<br />
alle juristischen und natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer<br />
eingetragenen Geschäftstätigkeit bei den genannten Transaktionen<br />
Bargeld in Empfang nehmen.