03.12.2012 Aufrufe

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

kroatische Regierung Antidumpingzölle in Einklang mit<br />

den WTO-Regeln vorschreiben. Antidumpingzölle bleiben<br />

so lange in Kraft, wie es notwendig ist, um solches Dumping<br />

zu verhindern.<br />

Die Kroatische Regierung kann für bestimmte Einfuhrwaren<br />

eine Ausgleichsabgabe vorschreiben, wenn im Ursprungsland<br />

bzw. Ausfuhrland Fördermittel (Subventionen) für die<br />

Herstellung oder Ausfuhr dieser Waren gewährt werden, d.h.<br />

wenn die einheimische Produktion durch die Einfuhr solcher<br />

subventionierten Waren materiellen Schaden erleidet, oder<br />

wenn dieser zu entstehen droht.<br />

Wenn kroatische Vorschriften bzw. mit einer ausländischen<br />

Firma abgeschlossene Verträge oder internationale Verträge<br />

festlegen, dass Ein- und Ausfuhrwaren von einem<br />

Ursprungszeugnis begleitet werden müssen, wird dieses<br />

Zeugnis von der Kroatischen Wirtschaftskammer ausgestellt.<br />

In Einklang mit den internationalen Verträgen über den Präferenzhandel<br />

werden bestimmte Einfuhr- und Ausfuhrwaren<br />

von Warenverkehrsbescheinigungen EUR1 begleitet. Diese<br />

werden vom zuständigen Zollamt ausgestellt.<br />

Als Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und<br />

Qualität müssen bestimmten Einfuhrwaren (Lebensmittel,<br />

Tiere, Konsumgüter, Arzneimittel, u.ä.) besondere Zertifikate<br />

beigefügt werden (Genusstauglichkeits-, Veterinär-, Quali-<br />

3<br />

täts- und phytopathologisches Zeugnis). Diese Zeugnisse<br />

werden von den zuständigen Behörden ausgestellt, je nach<br />

Art der Ware. Die Waren, die dem obligatorischen Begutachtungs-<br />

oder Typenzulassungsverfahren (sog. Homologation)<br />

unterliegen, müssen von einer befugten Institution geprüft<br />

und zertifiziert, sowie vor ihrer Vermarktung entsprechend<br />

gekennzeichnet werden.<br />

ZOLLSYSTEM<br />

Das Zollgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Personen<br />

sowie die Befugnisse des Zolldienstes im Personen-<br />

und Warenverkehr zwischen Kroatien und dem Ausland.<br />

Im Zollverfahren wird die einheitliche Zolldeklaration<br />

verwendet, deren Inhalt und Form den EU-Dokumenten<br />

angepasst sind. Die einheitliche Zolldeklaration findet auch<br />

im Transitverfahren Anwendung und ist für Kroatien als ein<br />

Transitland von großer Bedeutung. Eine Zollwertdeklaration,<br />

deren Vordruck mit den Regeln des Abkommens über die<br />

Anwendung des Artikels VII des GATT aus dem Jahr 1994<br />

völlig übereinstimmt, ist ebenfalls eingeführt worden. Das<br />

Gesetz schreibt folgende Zollverfahren vor: Einführung von<br />

Waren in den freien Verkehr, Transit, Zolllagerung, aktive<br />

Veredelung, Verarbeitung unter Zollaufsicht, vorübergehende<br />

Einfuhr und Ausfuhrverfahren.<br />

Auf nach Kroatien eingeführte Waren werden Zollgebühren<br />

nach dem Zolltarif, dem Zolltarifgesetz und dem Zollgesetz<br />

erhoben.<br />

Seit 2002 wird in Kroatien ein Zolltarif in Übereinstimmung<br />

mit der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union<br />

angewandt. Der Zolltarif für das Jahr 2012 legt Zölle fest,<br />

die bei der Einfuhr von Waren in Einklang mit den Verpflichtungen<br />

gegenüber der Welthandelsorganisation, mit<br />

der Meistbegünstigungsklausel und den abgeschlossenen<br />

Freihandelsabkommen erhoben werden. Im Jahr 2012 liegt<br />

der durchschnittliche Zollsatz für Industrieerzeugnisse<br />

bei 3%, wobei die Zollsätze für Rohstoffe und Produktionsmaterial<br />

niedriger sein müssen als die für fertige und<br />

halbfertige Produkte. Die Obergrenze für den Zollschutz von<br />

landwirschaftlichen Produkten wird nach der kombinierten<br />

Methode festgesetzt (als Prozent pro Mengeneinheit).<br />

Für Saisonprodukte wird der Zollsatz pro Mengeneinheit<br />

und im Voraus für den Anwendungszeitraum festgesetzt, so

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!