1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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kroatische Regierung Antidumpingzölle in Einklang mit<br />
den WTO-Regeln vorschreiben. Antidumpingzölle bleiben<br />
so lange in Kraft, wie es notwendig ist, um solches Dumping<br />
zu verhindern.<br />
Die Kroatische Regierung kann für bestimmte Einfuhrwaren<br />
eine Ausgleichsabgabe vorschreiben, wenn im Ursprungsland<br />
bzw. Ausfuhrland Fördermittel (Subventionen) für die<br />
Herstellung oder Ausfuhr dieser Waren gewährt werden, d.h.<br />
wenn die einheimische Produktion durch die Einfuhr solcher<br />
subventionierten Waren materiellen Schaden erleidet, oder<br />
wenn dieser zu entstehen droht.<br />
Wenn kroatische Vorschriften bzw. mit einer ausländischen<br />
Firma abgeschlossene Verträge oder internationale Verträge<br />
festlegen, dass Ein- und Ausfuhrwaren von einem<br />
Ursprungszeugnis begleitet werden müssen, wird dieses<br />
Zeugnis von der Kroatischen Wirtschaftskammer ausgestellt.<br />
In Einklang mit den internationalen Verträgen über den Präferenzhandel<br />
werden bestimmte Einfuhr- und Ausfuhrwaren<br />
von Warenverkehrsbescheinigungen EUR1 begleitet. Diese<br />
werden vom zuständigen Zollamt ausgestellt.<br />
Als Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und<br />
Qualität müssen bestimmten Einfuhrwaren (Lebensmittel,<br />
Tiere, Konsumgüter, Arzneimittel, u.ä.) besondere Zertifikate<br />
beigefügt werden (Genusstauglichkeits-, Veterinär-, Quali-<br />
3<br />
täts- und phytopathologisches Zeugnis). Diese Zeugnisse<br />
werden von den zuständigen Behörden ausgestellt, je nach<br />
Art der Ware. Die Waren, die dem obligatorischen Begutachtungs-<br />
oder Typenzulassungsverfahren (sog. Homologation)<br />
unterliegen, müssen von einer befugten Institution geprüft<br />
und zertifiziert, sowie vor ihrer Vermarktung entsprechend<br />
gekennzeichnet werden.<br />
ZOLLSYSTEM<br />
Das Zollgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Personen<br />
sowie die Befugnisse des Zolldienstes im Personen-<br />
und Warenverkehr zwischen Kroatien und dem Ausland.<br />
Im Zollverfahren wird die einheitliche Zolldeklaration<br />
verwendet, deren Inhalt und Form den EU-Dokumenten<br />
angepasst sind. Die einheitliche Zolldeklaration findet auch<br />
im Transitverfahren Anwendung und ist für Kroatien als ein<br />
Transitland von großer Bedeutung. Eine Zollwertdeklaration,<br />
deren Vordruck mit den Regeln des Abkommens über die<br />
Anwendung des Artikels VII des GATT aus dem Jahr 1994<br />
völlig übereinstimmt, ist ebenfalls eingeführt worden. Das<br />
Gesetz schreibt folgende Zollverfahren vor: Einführung von<br />
Waren in den freien Verkehr, Transit, Zolllagerung, aktive<br />
Veredelung, Verarbeitung unter Zollaufsicht, vorübergehende<br />
Einfuhr und Ausfuhrverfahren.<br />
Auf nach Kroatien eingeführte Waren werden Zollgebühren<br />
nach dem Zolltarif, dem Zolltarifgesetz und dem Zollgesetz<br />
erhoben.<br />
Seit 2002 wird in Kroatien ein Zolltarif in Übereinstimmung<br />
mit der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union<br />
angewandt. Der Zolltarif für das Jahr 2012 legt Zölle fest,<br />
die bei der Einfuhr von Waren in Einklang mit den Verpflichtungen<br />
gegenüber der Welthandelsorganisation, mit<br />
der Meistbegünstigungsklausel und den abgeschlossenen<br />
Freihandelsabkommen erhoben werden. Im Jahr 2012 liegt<br />
der durchschnittliche Zollsatz für Industrieerzeugnisse<br />
bei 3%, wobei die Zollsätze für Rohstoffe und Produktionsmaterial<br />
niedriger sein müssen als die für fertige und<br />
halbfertige Produkte. Die Obergrenze für den Zollschutz von<br />
landwirschaftlichen Produkten wird nach der kombinierten<br />
Methode festgesetzt (als Prozent pro Mengeneinheit).<br />
Für Saisonprodukte wird der Zollsatz pro Mengeneinheit<br />
und im Voraus für den Anwendungszeitraum festgesetzt, so