1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FÖRDERMASSNAHMEN<br />
Fördermaßnahmen sind:<br />
1. Steuervorteile,<br />
2. Zollvorteile,<br />
3. Unterstützung für gerechtfertigte Kosten für<br />
die Schaffung neuer, investitionsgebundener<br />
Arbeitsplätze,<br />
4. Unterstützung für gerechtfertigte, investitionsgebundene<br />
Fortbildungskosten,<br />
5. Fördermaßnahmen für die Gründung und<br />
Entwicklung:<br />
A. technologischer Entwicklungs- und Innovationszentren<br />
und<br />
B. strategischer Tätigkeiten der Geschäftsunterstützung<br />
6. Förderßnahmen für große Investitionsprojekte – Projekte<br />
von bedeutendem wirtschaftlichem Interesse<br />
StEuERvoRtEilE<br />
investitionswert<br />
Gewinnsteuersatz<br />
vergünstigungsdauer<br />
Mindestzahl<br />
der Beschäftigten<br />
300.000 – 1,5<br />
Mio. EUR<br />
10% 10 Jahre 10<br />
1,5 - 4 Mio. EUR 7% 10 Jahre 30<br />
4 - 8 Mio. EUR 3% 10 Jahre 50<br />
über 8 Mio. EUR 0% 10 Jahre 75<br />
Der Gesamtbetrag des dem Träger von Fördermaßnahmen während<br />
der Anspruchszeit zustehenden Steuervorteils wird als ein<br />
absoluter Betrag angegeben, ermittelt als die Spanne zwischen<br />
der geschuldeten, nach dem Gewinnsteuergesetz berechneten<br />
Gewinnsteuer und dem nach dem Investitionsförderungsgesetz<br />
ermittelten Betrag, wobei der zulässige Gesamthöchstbetrag der<br />
Fördermittel berücksichtigt wird.<br />
Falls der Träger von Fördermaßnahmen die Voraussetzung der<br />
Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht erfüllt beziehungsweise die<br />
Zahl der neuen Arbeitsplätze vermindert, oder falls in dieser<br />
Zeit der Nutzung von Fördermaßnahmen kein Mehrwertsteuerpflichtige<br />
mehr ist, endet der Anspruch auf Steuervorteile<br />
für die gesamte Anspruchszeit, und es besteht die Pflicht, die<br />
durch die Steuervorteile zurückbehaltenen Mittel zuzüglich der<br />
gesetzlichen Verzugszinsen zurückzuzahlen.<br />
Die Mindestzeit für das Bestehen des Trägers von Fördermaßnahmen<br />
bzw. für den Erhalt der Investition und der neugeschaffenen<br />
investitionsgebundenen Arbeitsplätze beträgt fünf Jahre,<br />
jedoch nicht kürzer als die Dauer der Inanspruchnahme der<br />
Fördermaßnahmen.<br />
ZollvoRtEilE<br />
Auf eingeführte Ausrüstung, die zur Investition gehört, wird<br />
gemäß den Zolltarifkapiteln 84, 85, 86, 87 (ausgenommen<br />
Fahrzeuge, deren Hubraum 1500 cm3 übersteigt), 88, 89 und 90<br />
kein Warenzoll erhoben. Zollvorteile für Investitionen im Sinne<br />
des Gesetzes treten außer Kraft mit dem Tag des kroatischen<br />
EU-Beitritts.<br />
3<br />
uNtERStÜtZuNG FÜR GERECHtFERtiGtE<br />
KoStEN FÜR DiE SCHAFFuNG NEuER,<br />
iNvEStitioNSGEBuNDENER ARBEitSPlÄtZE<br />
Entsprechend den Angaben des Staatlichen Amtes für Statistik<br />
über die offizielle Arbeitslosenquote im Vorjahr nach Gebieten<br />
(sog. Gespanschaften) wird dem Träger von Fördermaßnahmen,<br />
der die Schaffung neuer, investitionsgebundener Arbeitsplätze<br />
sichert, folgende Unterstützung gewährt:<br />
ARBEitSloSEN-<br />
QuotE<br />
NiCHt-RÜCKZAHl-<br />
BARE FiNANZiEllE<br />
uNtERStÜtZuNG<br />
HÖCHStBEtRAG<br />
bis 10% 10% 1.500 EUR<br />
10 – 20% 15% 2.000 EUR<br />
über 20% 20% 3.000 EUR<br />
uNtERStÜtZuNG FÜR GERECHtFERtiGtE,<br />
iNvEStitioNSGEBuNDENE<br />
FoRtBilDuNGSKoStEN<br />
Dem Träger von Fördermaßnahmen, der die Schaffung neuer,<br />
investitionsgebundener Arpeitsplätze sichert, wird eine nichtrückzahlbare<br />
finanzielle Unterstützung für die Fortbildung der<br />
Mitarbeiter, welche die neuen Arbeitsplätze inne haben, gewährt.<br />
Unterstützung für gerechtfertigte, investitionsgebundene Fortbildungskosten<br />
wird in folgenden Formen gewährt:<br />
A. Unterstützung für allgemeine Fortbildung: allgemeine<br />
Fortbildung dient zur Aneignung allgemeinen Wissens<br />
für den aktuellen bzw. zukünftigen Arbeitsplatz bei einem<br />
Träger von staatlichen Fördermaßnahmen, der staatliche<br />
Unterstützung in Anspruch nimmt, wobei dieses Wissen bei<br />
anderen Unternehmen oder im Rahmen anderer Tätigkeiten<br />
Anwendung finden kann und die Beschäftigungsfähigkeit<br />
des Arbeitnehmers wesentlich steigert.<br />
B. Unterstützung für spezielle Fortbildung: spezielle Fortbildung<br />
dient zur Aneignung theoretischen und praktischen<br />
Wissens für den aktuellen bzw. zukünftigen Arbeitsplatz<br />
bei einem Träger von staatlichen Fördermaßnahmen, der<br />
staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt, wobei dieses<br />
Wissen bei anderen Unternehmen keine oder nur begrenzte<br />
Anwendung finden kann.<br />
Je nach Kriterien kann Unterstützung für gerechtfertigte Fortbildungskosten<br />
folgende Höchstintensitäten nicht übersteigen:<br />
A. Bei spezieller Fortbildung beträgt die Unterstützungsintensität<br />
für Großunternehmen bis zu 35% bzw. bis zu 45% für<br />
kleine und mittlere Unternehmen.