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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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FÖRDERMASSNAHMEN<br />

Fördermaßnahmen sind:<br />

1. Steuervorteile,<br />

2. Zollvorteile,<br />

3. Unterstützung für gerechtfertigte Kosten für<br />

die Schaffung neuer, investitionsgebundener<br />

Arbeitsplätze,<br />

4. Unterstützung für gerechtfertigte, investitionsgebundene<br />

Fortbildungskosten,<br />

5. Fördermaßnahmen für die Gründung und<br />

Entwicklung:<br />

A. technologischer Entwicklungs- und Innovationszentren<br />

und<br />

B. strategischer Tätigkeiten der Geschäftsunterstützung<br />

6. Förderßnahmen für große Investitionsprojekte – Projekte<br />

von bedeutendem wirtschaftlichem Interesse<br />

StEuERvoRtEilE<br />

investitionswert<br />

Gewinnsteuersatz<br />

vergünstigungsdauer<br />

Mindestzahl<br />

der Beschäftigten<br />

300.000 – 1,5<br />

Mio. EUR<br />

10% 10 Jahre 10<br />

1,5 - 4 Mio. EUR 7% 10 Jahre 30<br />

4 - 8 Mio. EUR 3% 10 Jahre 50<br />

über 8 Mio. EUR 0% 10 Jahre 75<br />

Der Gesamtbetrag des dem Träger von Fördermaßnahmen während<br />

der Anspruchszeit zustehenden Steuervorteils wird als ein<br />

absoluter Betrag angegeben, ermittelt als die Spanne zwischen<br />

der geschuldeten, nach dem Gewinnsteuergesetz berechneten<br />

Gewinnsteuer und dem nach dem Investitionsförderungsgesetz<br />

ermittelten Betrag, wobei der zulässige Gesamthöchstbetrag der<br />

Fördermittel berücksichtigt wird.<br />

Falls der Träger von Fördermaßnahmen die Voraussetzung der<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht erfüllt beziehungsweise die<br />

Zahl der neuen Arbeitsplätze vermindert, oder falls in dieser<br />

Zeit der Nutzung von Fördermaßnahmen kein Mehrwertsteuerpflichtige<br />

mehr ist, endet der Anspruch auf Steuervorteile<br />

für die gesamte Anspruchszeit, und es besteht die Pflicht, die<br />

durch die Steuervorteile zurückbehaltenen Mittel zuzüglich der<br />

gesetzlichen Verzugszinsen zurückzuzahlen.<br />

Die Mindestzeit für das Bestehen des Trägers von Fördermaßnahmen<br />

bzw. für den Erhalt der Investition und der neugeschaffenen<br />

investitionsgebundenen Arbeitsplätze beträgt fünf Jahre,<br />

jedoch nicht kürzer als die Dauer der Inanspruchnahme der<br />

Fördermaßnahmen.<br />

ZollvoRtEilE<br />

Auf eingeführte Ausrüstung, die zur Investition gehört, wird<br />

gemäß den Zolltarifkapiteln 84, 85, 86, 87 (ausgenommen<br />

Fahrzeuge, deren Hubraum 1500 cm3 übersteigt), 88, 89 und 90<br />

kein Warenzoll erhoben. Zollvorteile für Investitionen im Sinne<br />

des Gesetzes treten außer Kraft mit dem Tag des kroatischen<br />

EU-Beitritts.<br />

3<br />

uNtERStÜtZuNG FÜR GERECHtFERtiGtE<br />

KoStEN FÜR DiE SCHAFFuNG NEuER,<br />

iNvEStitioNSGEBuNDENER ARBEitSPlÄtZE<br />

Entsprechend den Angaben des Staatlichen Amtes für Statistik<br />

über die offizielle Arbeitslosenquote im Vorjahr nach Gebieten<br />

(sog. Gespanschaften) wird dem Träger von Fördermaßnahmen,<br />

der die Schaffung neuer, investitionsgebundener Arbeitsplätze<br />

sichert, folgende Unterstützung gewährt:<br />

ARBEitSloSEN-<br />

QuotE<br />

NiCHt-RÜCKZAHl-<br />

BARE FiNANZiEllE<br />

uNtERStÜtZuNG<br />

HÖCHStBEtRAG<br />

bis 10% 10% 1.500 EUR<br />

10 – 20% 15% 2.000 EUR<br />

über 20% 20% 3.000 EUR<br />

uNtERStÜtZuNG FÜR GERECHtFERtiGtE,<br />

iNvEStitioNSGEBuNDENE<br />

FoRtBilDuNGSKoStEN<br />

Dem Träger von Fördermaßnahmen, der die Schaffung neuer,<br />

investitionsgebundener Arpeitsplätze sichert, wird eine nichtrückzahlbare<br />

finanzielle Unterstützung für die Fortbildung der<br />

Mitarbeiter, welche die neuen Arbeitsplätze inne haben, gewährt.<br />

Unterstützung für gerechtfertigte, investitionsgebundene Fortbildungskosten<br />

wird in folgenden Formen gewährt:<br />

A. Unterstützung für allgemeine Fortbildung: allgemeine<br />

Fortbildung dient zur Aneignung allgemeinen Wissens<br />

für den aktuellen bzw. zukünftigen Arbeitsplatz bei einem<br />

Träger von staatlichen Fördermaßnahmen, der staatliche<br />

Unterstützung in Anspruch nimmt, wobei dieses Wissen bei<br />

anderen Unternehmen oder im Rahmen anderer Tätigkeiten<br />

Anwendung finden kann und die Beschäftigungsfähigkeit<br />

des Arbeitnehmers wesentlich steigert.<br />

B. Unterstützung für spezielle Fortbildung: spezielle Fortbildung<br />

dient zur Aneignung theoretischen und praktischen<br />

Wissens für den aktuellen bzw. zukünftigen Arbeitsplatz<br />

bei einem Träger von staatlichen Fördermaßnahmen, der<br />

staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt, wobei dieses<br />

Wissen bei anderen Unternehmen keine oder nur begrenzte<br />

Anwendung finden kann.<br />

Je nach Kriterien kann Unterstützung für gerechtfertigte Fortbildungskosten<br />

folgende Höchstintensitäten nicht übersteigen:<br />

A. Bei spezieller Fortbildung beträgt die Unterstützungsintensität<br />

für Großunternehmen bis zu 35% bzw. bis zu 45% für<br />

kleine und mittlere Unternehmen.

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