1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
maßgeblichen Gesetz, auch eine nicht-rückzahlbare finanzielle<br />
Unterstützung in Höhe von bis zu 5% der realen gerechtfertigten<br />
Kosten für die Investition in das Anlagevermögen gewährt,<br />
und zwar für:<br />
– Kosten für den Bau einer neuen Fabrik oder Industrieanlage,<br />
– Kosten für den Kauf neuer Maschinen bzw. Produktionsmittel<br />
im gesamten HRK-Gegenwert von bis zu 1 Mio. EUR, unter der<br />
Voraussetzung, dass der Anteil der Investition in Maschinen bzw.<br />
Betriebsmitteln mindestens 40% des investierten Gesamtwerts<br />
beträgt, wobei mindestens 50% der gekauften Maschinen bzw.<br />
Produktionsmittel hochtechnologisch sein muss.<br />
Bei großen Investitionsprojekten, deren Verwirklichung den<br />
Bau neuer bzw. den Ausbau oder die Erweiterung bestehender<br />
investitionsgebundener infrastruktureller Objekte und Anschlüsse<br />
voraussetzt, wird eine nicht-rückzahlbare finanzielle<br />
Unterstützung in Höhe von 5% der realen Kosten für den Bau<br />
neuer bzw. den Ausbau oder die Erweiterung bestehender infrastruktureller<br />
Objekte und Anschlüsse gewährt, und zwar im<br />
HRK-Gegenwert von bis zu 0,5 Mio. EUR.<br />
Die Höchstintensitäten der Gesamtunterstützung für große Investitionsprojekte,<br />
bzw. für Investitionen vom wirtschaftlichen<br />
Interesse aus dem Absatz 2 des Gesetzes, sind nach Investitionsbeträgen<br />
abgestuft:<br />
– für den Investitionsteil im HRK-Gegenwert von bis zu 50<br />
Mio. EUR beträgt die Höchstintensität der Gesamtunterstützung<br />
100% der maximalen Förderungsintensität, welche mit<br />
Hilfe der Karte der regionalen staatlichen Unterstützungen<br />
festgestellt wird,<br />
– für den Investitionsteil im HRK-Gegenwert von 50 bis 100<br />
Mio. EUR beträgt die Höchstintensität der Gesamtunterstützung<br />
50% der maximalen Förderungsintensität, welche mit<br />
Hilfe der Karte der regionalen staatlichen Unterstützungen<br />
festgestellt wird,<br />
– für den Investitionsteil im HRK-Gegenwert von über 100<br />
Mio. EUR beträgt die Höchstintensität der Gesamtunterstützung<br />
34% der der maximalen Förderungsintensität, welche<br />
mit Hilfe der Karte der regionalen staatlichen Unterstützungen<br />
festgestellt wird.<br />
Für größere Investitionsprojekte bzw. Investitionen vom wirtschaftlichen<br />
Interesse, bei denen der Wert der gerechtfertigen<br />
Kosten mindestens im HRK-Gegenwert von 50 Millionen<br />
beträgt, kann die Erhöhung der maximalen Förderungsintensität<br />
für kleine und mittlere Unternehmer nicht zugeteilt werden.<br />
BEWilliGuNG uND AuFSiCHt<br />
Handelsgesellschaften und natürliche Personen (Handwerker),die<br />
Mehrwertsteuerpflichtige sind und die Förderungsmaßnahmen<br />
auf Grund dieses Gesetzes zu nutzen beabsichtigen, stellen<br />
den Antrag auf Bewilligung des Status eines Trägers von<br />
Fördermaßnahmen bzw. reichen die Anmeldung zur Nutzung<br />
von Fördermaßnahmen bei dem Wirtschaftsministerium vor<br />
Investitionsbeginn ein.<br />
GEWINNTRANSFER INS AUSlAND<br />
Der Gewinntransfer ins Ausland ist im Devisengesetz geregelt.<br />
Der Gewinn kann nach Begleichung aller gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Verbindlichkeiten in Kroatien frei ins Ausland überwiesen<br />
werden. Wenn das Unternehmen, in dem der Gewinn erzielt<br />
worden ist, einen Devisenzufluss durch den Export von Waren<br />
5<br />
und Dienstleistungen erzielt, wird der Gewinntransfer zu Lasten<br />
des eigenen Devisenkontos durchgeführt. Der ausländische<br />
Investor kann den Gewinn, den er in kroatischer Währung erzielt<br />
hat, auf einem eigenen Konto in heimischer Währung bei<br />
einer dazu bevollmächtigten inländischen Bank halten. Neben<br />
Auslandstransfers und Inlandszahlungen kann der Anleger den<br />
Gewinn auch für die Kreditvergabe an inländische Personen<br />
(in Einklang mit dem Gesetz) sowie für die Überweisung heimischer<br />
Währung auf das Konto einer anderen ausländischen<br />
Person verwenden.<br />
EIGENTUMSREchTE DER AUSläNDER<br />
Alle in Kroatien gegründeten und eingetragenen juristischen<br />
Personen, unabhängig davon, ob sie mit ausländischem oder<br />
einheimischem Kapital gegründet worden sind, werden als<br />
inländische juristische Personen betrachtet und dürfen Eigentumsrechte<br />
an Immobilien erwerben. Dabei ist es gleichgültig,<br />
ob diese zur Ausübung einer Tätigkeit oder zu anderen Zwecken<br />
genutzt werden. Auch eine Hypothek auf Immobilien zugunsten<br />
der ausländischen Person ist möglich. In Kroatien können<br />
ausländische natürliche oder juristische Personen Immobilien<br />
unter der Bedingung der Gegenseitigkeit und nach Erwerb einer<br />
Zustimmung des Jsutizministeriums (gemäß dem Gesetz über<br />
Eigentum und andere dingliche Rechte) erwerben.<br />
GESchäFTSTäTIGkEIT AUSläNDISchER<br />
hANDElSGESEllSchAFTEN<br />
Das Gesetz über Handelsgesellschaften regelt die Tätigkeit<br />
der Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute (mit Sitz im<br />
Ausland) auf dem kroatischen Gebiet. Ausländische Handelsgesellschaften<br />
und Einzelkaufleute sind in der Regel in ihrer<br />
Tätigkeit in Kroatien den inländischen Personen gleichgestellt.<br />
Die einzige Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit in<br />
Kroatien ist die Gründung von Zweigniederlassungen, die keine<br />
juristischen Personen sind. Alle sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden<br />
Rechte und Verbindlichkeiten erwirbt die Gründergesellschaft.<br />
Die Zweigniederlassung kann alle Tätigkeiten betreiben,<br />
welche die Gründergesellschaft zum Geschäftsgegenstand hat.<br />
VERTRETUNGEN AUSläNDISchER UNTERNEhMEN<br />
Nach dem Handelsgesetz kann eine ausländische Person Vertretungen<br />
zwecks Marktforschung, Werbe- und Informationstätigkeit<br />
sowie zu eigener Vertretung errichten. Die Vertretung<br />
hat nicht die Rechtsstellung einer juristischen Person und kann<br />
somit keine Verträge abschließen. Sie kann ihre Tätigkeit nach<br />
der Eintragung ins Register ausländischer Vertretungen, welches<br />
vom Wirtschaftsministerium geführt wird, aufnehmen sowie ein<br />
Devisenkonto und ein Konto in Kuna bei einer dazu befugten<br />
inländischen Bank eröffnen.<br />
kONzESSIONEN<br />
Da weder ausländische noch einheimische Personen Eigentümer<br />
bestimmter Immobilien werden können (Naturschätze und<br />
andere Güter, die für Kroatien von Interesse sind), wird die wirtschaftliche<br />
Nutzung dieser Immobilien im Konzessionsgesetz