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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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maßgeblichen Gesetz, auch eine nicht-rückzahlbare finanzielle<br />

Unterstützung in Höhe von bis zu 5% der realen gerechtfertigten<br />

Kosten für die Investition in das Anlagevermögen gewährt,<br />

und zwar für:<br />

– Kosten für den Bau einer neuen Fabrik oder Industrieanlage,<br />

– Kosten für den Kauf neuer Maschinen bzw. Produktionsmittel<br />

im gesamten HRK-Gegenwert von bis zu 1 Mio. EUR, unter der<br />

Voraussetzung, dass der Anteil der Investition in Maschinen bzw.<br />

Betriebsmitteln mindestens 40% des investierten Gesamtwerts<br />

beträgt, wobei mindestens 50% der gekauften Maschinen bzw.<br />

Produktionsmittel hochtechnologisch sein muss.<br />

Bei großen Investitionsprojekten, deren Verwirklichung den<br />

Bau neuer bzw. den Ausbau oder die Erweiterung bestehender<br />

investitionsgebundener infrastruktureller Objekte und Anschlüsse<br />

voraussetzt, wird eine nicht-rückzahlbare finanzielle<br />

Unterstützung in Höhe von 5% der realen Kosten für den Bau<br />

neuer bzw. den Ausbau oder die Erweiterung bestehender infrastruktureller<br />

Objekte und Anschlüsse gewährt, und zwar im<br />

HRK-Gegenwert von bis zu 0,5 Mio. EUR.<br />

Die Höchstintensitäten der Gesamtunterstützung für große Investitionsprojekte,<br />

bzw. für Investitionen vom wirtschaftlichen<br />

Interesse aus dem Absatz 2 des Gesetzes, sind nach Investitionsbeträgen<br />

abgestuft:<br />

– für den Investitionsteil im HRK-Gegenwert von bis zu 50<br />

Mio. EUR beträgt die Höchstintensität der Gesamtunterstützung<br />

100% der maximalen Förderungsintensität, welche mit<br />

Hilfe der Karte der regionalen staatlichen Unterstützungen<br />

festgestellt wird,<br />

– für den Investitionsteil im HRK-Gegenwert von 50 bis 100<br />

Mio. EUR beträgt die Höchstintensität der Gesamtunterstützung<br />

50% der maximalen Förderungsintensität, welche mit<br />

Hilfe der Karte der regionalen staatlichen Unterstützungen<br />

festgestellt wird,<br />

– für den Investitionsteil im HRK-Gegenwert von über 100<br />

Mio. EUR beträgt die Höchstintensität der Gesamtunterstützung<br />

34% der der maximalen Förderungsintensität, welche<br />

mit Hilfe der Karte der regionalen staatlichen Unterstützungen<br />

festgestellt wird.<br />

Für größere Investitionsprojekte bzw. Investitionen vom wirtschaftlichen<br />

Interesse, bei denen der Wert der gerechtfertigen<br />

Kosten mindestens im HRK-Gegenwert von 50 Millionen<br />

beträgt, kann die Erhöhung der maximalen Förderungsintensität<br />

für kleine und mittlere Unternehmer nicht zugeteilt werden.<br />

BEWilliGuNG uND AuFSiCHt<br />

Handelsgesellschaften und natürliche Personen (Handwerker),die<br />

Mehrwertsteuerpflichtige sind und die Förderungsmaßnahmen<br />

auf Grund dieses Gesetzes zu nutzen beabsichtigen, stellen<br />

den Antrag auf Bewilligung des Status eines Trägers von<br />

Fördermaßnahmen bzw. reichen die Anmeldung zur Nutzung<br />

von Fördermaßnahmen bei dem Wirtschaftsministerium vor<br />

Investitionsbeginn ein.<br />

GEWINNTRANSFER INS AUSlAND<br />

Der Gewinntransfer ins Ausland ist im Devisengesetz geregelt.<br />

Der Gewinn kann nach Begleichung aller gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Verbindlichkeiten in Kroatien frei ins Ausland überwiesen<br />

werden. Wenn das Unternehmen, in dem der Gewinn erzielt<br />

worden ist, einen Devisenzufluss durch den Export von Waren<br />

5<br />

und Dienstleistungen erzielt, wird der Gewinntransfer zu Lasten<br />

des eigenen Devisenkontos durchgeführt. Der ausländische<br />

Investor kann den Gewinn, den er in kroatischer Währung erzielt<br />

hat, auf einem eigenen Konto in heimischer Währung bei<br />

einer dazu bevollmächtigten inländischen Bank halten. Neben<br />

Auslandstransfers und Inlandszahlungen kann der Anleger den<br />

Gewinn auch für die Kreditvergabe an inländische Personen<br />

(in Einklang mit dem Gesetz) sowie für die Überweisung heimischer<br />

Währung auf das Konto einer anderen ausländischen<br />

Person verwenden.<br />

EIGENTUMSREchTE DER AUSläNDER<br />

Alle in Kroatien gegründeten und eingetragenen juristischen<br />

Personen, unabhängig davon, ob sie mit ausländischem oder<br />

einheimischem Kapital gegründet worden sind, werden als<br />

inländische juristische Personen betrachtet und dürfen Eigentumsrechte<br />

an Immobilien erwerben. Dabei ist es gleichgültig,<br />

ob diese zur Ausübung einer Tätigkeit oder zu anderen Zwecken<br />

genutzt werden. Auch eine Hypothek auf Immobilien zugunsten<br />

der ausländischen Person ist möglich. In Kroatien können<br />

ausländische natürliche oder juristische Personen Immobilien<br />

unter der Bedingung der Gegenseitigkeit und nach Erwerb einer<br />

Zustimmung des Jsutizministeriums (gemäß dem Gesetz über<br />

Eigentum und andere dingliche Rechte) erwerben.<br />

GESchäFTSTäTIGkEIT AUSläNDISchER<br />

hANDElSGESEllSchAFTEN<br />

Das Gesetz über Handelsgesellschaften regelt die Tätigkeit<br />

der Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute (mit Sitz im<br />

Ausland) auf dem kroatischen Gebiet. Ausländische Handelsgesellschaften<br />

und Einzelkaufleute sind in der Regel in ihrer<br />

Tätigkeit in Kroatien den inländischen Personen gleichgestellt.<br />

Die einzige Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit in<br />

Kroatien ist die Gründung von Zweigniederlassungen, die keine<br />

juristischen Personen sind. Alle sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden<br />

Rechte und Verbindlichkeiten erwirbt die Gründergesellschaft.<br />

Die Zweigniederlassung kann alle Tätigkeiten betreiben,<br />

welche die Gründergesellschaft zum Geschäftsgegenstand hat.<br />

VERTRETUNGEN AUSläNDISchER UNTERNEhMEN<br />

Nach dem Handelsgesetz kann eine ausländische Person Vertretungen<br />

zwecks Marktforschung, Werbe- und Informationstätigkeit<br />

sowie zu eigener Vertretung errichten. Die Vertretung<br />

hat nicht die Rechtsstellung einer juristischen Person und kann<br />

somit keine Verträge abschließen. Sie kann ihre Tätigkeit nach<br />

der Eintragung ins Register ausländischer Vertretungen, welches<br />

vom Wirtschaftsministerium geführt wird, aufnehmen sowie ein<br />

Devisenkonto und ein Konto in Kuna bei einer dazu befugten<br />

inländischen Bank eröffnen.<br />

kONzESSIONEN<br />

Da weder ausländische noch einheimische Personen Eigentümer<br />

bestimmter Immobilien werden können (Naturschätze und<br />

andere Güter, die für Kroatien von Interesse sind), wird die wirtschaftliche<br />

Nutzung dieser Immobilien im Konzessionsgesetz

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