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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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KREDITINSTITUTE<br />

Ein Kreditinstitut mit Sitz in der Republik Kroatien ist eine<br />

Rechtsperson, die von der Kroatischen Nationalbank die Erlaubnis<br />

zum Geschäftsbetrieb erhalten hat. Zu seiner Tätigkeit gehören die<br />

Annahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Mitteln der<br />

Öffentlichkeit und die Kreditvergabe auf eigene Rechnung. Ein<br />

Kreditinstitut kann als eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse<br />

gegründet werden.<br />

Das erforderliche Grundkapital einer Bank muss mindestens 40<br />

Mio. HRK, einer Sparkasse 8 Mio. HRK und einer Bausparkasse<br />

20 Mio. HRK betragen. Ein Kreditinstitut hat die Form einer<br />

Aktiengesellschaft. Die Aktien eines Kreditinstituts lauten auf<br />

den Namen und werden in dematerialisierter Form ausgegeben.<br />

Sie müssen voll in bar eingezahlt werden, bevor die Gründung<br />

bzw. eine Erhöhung des Grundkapitals ins Gerichtsregister eingetragen<br />

wird.<br />

Zu den finanziellen Basisdienstleistungen gehören: Hereinnahme<br />

von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Mitteln;<br />

Kredit- und Darlehensvergabe, einschließlich der Konsumkredite<br />

und –darlehen und Hypotekarkredite und –darlehen falls<br />

gesetzlich erlaubt, sowie die Finanzierung von kommerziellen<br />

Geschäften, einschließlich der Forfaitierung, des Factorings und<br />

Finanzierungsleasings; Gewährung von Garantien oder anderen<br />

Sicherheiten; Handel auf eigene Rechnung oder auf Rechnung von<br />

Klienten (mit Geldmarktinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren,<br />

ausländischen Zahlungsmitteln, einschließlich der Wechselgeschäfte,<br />

Finanzterminkontrakte und Optionen, Währungs- und<br />

Zinsinstrumenten); Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im<br />

Inland und mit dem Ausland, wie durch Sondergesetze bestimmt;<br />

Dienstleistungen in Zusammenhang mit Kreditvergabegeschäften,<br />

wie. z.B. die Erstellung von Daten, Erstellung von Analysen<br />

und Erteilung von Informationen über die Kreditwürdigkeit der<br />

juristischen und natürlichen Personen, die einer selbstständigen<br />

Tätigkeit nachgehen; Ausgabe von anderen<br />

Zahlungsinstrumenten und Verwaltung<br />

der Zahlungsinstrumente (in Einklang mit<br />

dem Gesetz); Vermietung von Tresorfächern;<br />

Vermittlung beim Abschluss von<br />

Geschäften am Geldmarkt; Teilnahme an<br />

der Ausgabe von Finanzinstrumenten und<br />

Erbringung von mit der Ausgabe von Finanzinstrumenten<br />

verbundenen Dienstleistungen,<br />

in Einklang mit dem für den Geldmarkt<br />

maßgeblichen Gesetz; Verwaltung des<br />

Vermögens des Klienten und entsprechende<br />

Beratung; Geschäfte der Verwahrung von<br />

Finanzinstrumenten und mit der Verwahrung<br />

von Finanzinstumenten verbundene Dienstleistungen, in<br />

Einklang mit dem für den Kapitalmarkt maßgeblichen Gesetz;<br />

Beratung juristischer Personen in Bezug auf die Kapitalstruktur,<br />

Geschäftsstrategie und ähnliche Fragen sowie die Erbringung von<br />

Dienstleistungen, die sich auf Unternehmenszusammenschlüsse<br />

bzw. den Erwerb von Aktien und Geschäftsanteilen an anderen<br />

Gesellschaften beziehen; Investitions- und ergänzende Dienstleistungen<br />

und Tätigkeiten, die durch das für den Kapitalmarkt<br />

maßgebliche Gesetz festgelegt sind.<br />

Zu den zusätzlichen Finanzdienstleistungen gehören: Geschäfte<br />

im Bereich Verkauf von Versicherungspolicen in Einklang mit den<br />

Versicherungsvorschriften; Erbringung von Dienstleistungen der<br />

Verwaltung der Zahlungsverkehrssysteme in Einklang mit den Bestimmungen<br />

des jeweiligen Sondergesetzes; Dienstleistungen, die<br />

ein Kreditinstitut gemäß den Bestimmungen eines Sondergesetzes<br />

erbringen darf, und andere, den Finanzdienstleistungen ähnliche<br />

Dienstleistungen, welche in der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb<br />

des Kreditinstituts aufgeführt sind.<br />

Die Zweigniederlassung eines Kreditinstituts ist ein rechtlich abhängiger<br />

Teil des Kreditinstituts, der eine oder mehrere Dienstleistungen<br />

aus der Dienstleistungspalette des Kreditinstituts erbringt,<br />

und aus deren Geschäftstätigkeit Rechte und Verbindlichkeiten<br />

für das Kreditinstitut hervorgehen. Zweigniederlassungen haben<br />

keine Rechtspersönlichkeit.<br />

Die Vertretung eines Kreditinstituts ist ein rechtlich abhängiger<br />

Teil des Kreditinstituts. Sie darf nur die Tätigkeit der Marktforschung<br />

bzw. Vertretung, der Werbung und des Informierens über<br />

das Kreditinstitut, welches die Vertretung errichtet hat, ausüben.<br />

Das Gesetz über Kreditinstitute enthält einige Bestimmungen, die<br />

erst am Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen<br />

Union in Kraft treten werden.<br />

KRoAtIsCHe bAnK fÜR wIedeRAUfbAU Und<br />

entwICKLUnG (HboR)<br />

Die Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR)<br />

ist die Entwicklungs- und Exportbank der Republik Kroatien,<br />

deren Zweck die Förderung der Entwicklung der kroatischen<br />

Wirtschaft ist.<br />

Durch ihre Geschäftstätigkeit fördert HBOR eine systematische,<br />

nachhaltige und gleichmäßige wirtschaftliche und gesellschaftliche<br />

Entwicklung, vor allem durch ihre Haupttätigkeiten wie<br />

Finanzierung der Infrastruktur, Exportförderung, Förderung der<br />

Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen, Förderung<br />

des Umweldschutzes, Versicherung kroatischer Exportwaren<br />

und –dienstleistungen gegen nicht-Marktrisiken. HBOR wickelt<br />

ihre Geschäfte direkt und indirekt durch Banken und andere<br />

juristische Personen ab.<br />

KRoAtIsCHe nAtIonALbAnK<br />

Die Kroatische Nationalbank ist die Zentralbank der Republik<br />

Kroatien. Der Hauptzweck der Nationalbank ist Preisstabilität<br />

zu erhalten. Bei der Abwicklung der Geschäfte aus ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

ist die Bank unabhängig und selbstständig.<br />

Zu ihren Aufgaben gehören: die Festlegung und Durchführung<br />

der Währungs- und Devisenpolitik; Verwahrung und Verwaltung<br />

der internationalen Währungsreserven der Republik Kroatien;<br />

Ausgabe von Banknoten und Münzen; Ausstellung und Entzug<br />

von Erlaubnissen und Zustimmungen gemäß den Gesetzen,<br />

welche die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute, Kreditvereine,<br />

Zahlungsverkehrsinstitute und Systeme für den Ausgleich von<br />

Zahlungsgeschäften, sowie Devisengeschäfte und die Tätigkeit<br />

der eingetragenen Wechsler; Aufsicht und Überwachung in<br />

Einklang mit den Gesetzen, welche die Geschäftstätigkeit der<br />

Kreditinstitute, Kreditvereine, Zahlungsverkehrsinstitutionen<br />

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