1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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KREDITINSTITUTE<br />
Ein Kreditinstitut mit Sitz in der Republik Kroatien ist eine<br />
Rechtsperson, die von der Kroatischen Nationalbank die Erlaubnis<br />
zum Geschäftsbetrieb erhalten hat. Zu seiner Tätigkeit gehören die<br />
Annahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Mitteln der<br />
Öffentlichkeit und die Kreditvergabe auf eigene Rechnung. Ein<br />
Kreditinstitut kann als eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse<br />
gegründet werden.<br />
Das erforderliche Grundkapital einer Bank muss mindestens 40<br />
Mio. HRK, einer Sparkasse 8 Mio. HRK und einer Bausparkasse<br />
20 Mio. HRK betragen. Ein Kreditinstitut hat die Form einer<br />
Aktiengesellschaft. Die Aktien eines Kreditinstituts lauten auf<br />
den Namen und werden in dematerialisierter Form ausgegeben.<br />
Sie müssen voll in bar eingezahlt werden, bevor die Gründung<br />
bzw. eine Erhöhung des Grundkapitals ins Gerichtsregister eingetragen<br />
wird.<br />
Zu den finanziellen Basisdienstleistungen gehören: Hereinnahme<br />
von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Mitteln;<br />
Kredit- und Darlehensvergabe, einschließlich der Konsumkredite<br />
und –darlehen und Hypotekarkredite und –darlehen falls<br />
gesetzlich erlaubt, sowie die Finanzierung von kommerziellen<br />
Geschäften, einschließlich der Forfaitierung, des Factorings und<br />
Finanzierungsleasings; Gewährung von Garantien oder anderen<br />
Sicherheiten; Handel auf eigene Rechnung oder auf Rechnung von<br />
Klienten (mit Geldmarktinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren,<br />
ausländischen Zahlungsmitteln, einschließlich der Wechselgeschäfte,<br />
Finanzterminkontrakte und Optionen, Währungs- und<br />
Zinsinstrumenten); Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im<br />
Inland und mit dem Ausland, wie durch Sondergesetze bestimmt;<br />
Dienstleistungen in Zusammenhang mit Kreditvergabegeschäften,<br />
wie. z.B. die Erstellung von Daten, Erstellung von Analysen<br />
und Erteilung von Informationen über die Kreditwürdigkeit der<br />
juristischen und natürlichen Personen, die einer selbstständigen<br />
Tätigkeit nachgehen; Ausgabe von anderen<br />
Zahlungsinstrumenten und Verwaltung<br />
der Zahlungsinstrumente (in Einklang mit<br />
dem Gesetz); Vermietung von Tresorfächern;<br />
Vermittlung beim Abschluss von<br />
Geschäften am Geldmarkt; Teilnahme an<br />
der Ausgabe von Finanzinstrumenten und<br />
Erbringung von mit der Ausgabe von Finanzinstrumenten<br />
verbundenen Dienstleistungen,<br />
in Einklang mit dem für den Geldmarkt<br />
maßgeblichen Gesetz; Verwaltung des<br />
Vermögens des Klienten und entsprechende<br />
Beratung; Geschäfte der Verwahrung von<br />
Finanzinstrumenten und mit der Verwahrung<br />
von Finanzinstumenten verbundene Dienstleistungen, in<br />
Einklang mit dem für den Kapitalmarkt maßgeblichen Gesetz;<br />
Beratung juristischer Personen in Bezug auf die Kapitalstruktur,<br />
Geschäftsstrategie und ähnliche Fragen sowie die Erbringung von<br />
Dienstleistungen, die sich auf Unternehmenszusammenschlüsse<br />
bzw. den Erwerb von Aktien und Geschäftsanteilen an anderen<br />
Gesellschaften beziehen; Investitions- und ergänzende Dienstleistungen<br />
und Tätigkeiten, die durch das für den Kapitalmarkt<br />
maßgebliche Gesetz festgelegt sind.<br />
Zu den zusätzlichen Finanzdienstleistungen gehören: Geschäfte<br />
im Bereich Verkauf von Versicherungspolicen in Einklang mit den<br />
Versicherungsvorschriften; Erbringung von Dienstleistungen der<br />
Verwaltung der Zahlungsverkehrssysteme in Einklang mit den Bestimmungen<br />
des jeweiligen Sondergesetzes; Dienstleistungen, die<br />
ein Kreditinstitut gemäß den Bestimmungen eines Sondergesetzes<br />
erbringen darf, und andere, den Finanzdienstleistungen ähnliche<br />
Dienstleistungen, welche in der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb<br />
des Kreditinstituts aufgeführt sind.<br />
Die Zweigniederlassung eines Kreditinstituts ist ein rechtlich abhängiger<br />
Teil des Kreditinstituts, der eine oder mehrere Dienstleistungen<br />
aus der Dienstleistungspalette des Kreditinstituts erbringt,<br />
und aus deren Geschäftstätigkeit Rechte und Verbindlichkeiten<br />
für das Kreditinstitut hervorgehen. Zweigniederlassungen haben<br />
keine Rechtspersönlichkeit.<br />
Die Vertretung eines Kreditinstituts ist ein rechtlich abhängiger<br />
Teil des Kreditinstituts. Sie darf nur die Tätigkeit der Marktforschung<br />
bzw. Vertretung, der Werbung und des Informierens über<br />
das Kreditinstitut, welches die Vertretung errichtet hat, ausüben.<br />
Das Gesetz über Kreditinstitute enthält einige Bestimmungen, die<br />
erst am Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen<br />
Union in Kraft treten werden.<br />
KRoAtIsCHe bAnK fÜR wIedeRAUfbAU Und<br />
entwICKLUnG (HboR)<br />
Die Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR)<br />
ist die Entwicklungs- und Exportbank der Republik Kroatien,<br />
deren Zweck die Förderung der Entwicklung der kroatischen<br />
Wirtschaft ist.<br />
Durch ihre Geschäftstätigkeit fördert HBOR eine systematische,<br />
nachhaltige und gleichmäßige wirtschaftliche und gesellschaftliche<br />
Entwicklung, vor allem durch ihre Haupttätigkeiten wie<br />
Finanzierung der Infrastruktur, Exportförderung, Förderung der<br />
Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen, Förderung<br />
des Umweldschutzes, Versicherung kroatischer Exportwaren<br />
und –dienstleistungen gegen nicht-Marktrisiken. HBOR wickelt<br />
ihre Geschäfte direkt und indirekt durch Banken und andere<br />
juristische Personen ab.<br />
KRoAtIsCHe nAtIonALbAnK<br />
Die Kroatische Nationalbank ist die Zentralbank der Republik<br />
Kroatien. Der Hauptzweck der Nationalbank ist Preisstabilität<br />
zu erhalten. Bei der Abwicklung der Geschäfte aus ihrem Zuständigkeitsbereich<br />
ist die Bank unabhängig und selbstständig.<br />
Zu ihren Aufgaben gehören: die Festlegung und Durchführung<br />
der Währungs- und Devisenpolitik; Verwahrung und Verwaltung<br />
der internationalen Währungsreserven der Republik Kroatien;<br />
Ausgabe von Banknoten und Münzen; Ausstellung und Entzug<br />
von Erlaubnissen und Zustimmungen gemäß den Gesetzen,<br />
welche die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute, Kreditvereine,<br />
Zahlungsverkehrsinstitute und Systeme für den Ausgleich von<br />
Zahlungsgeschäften, sowie Devisengeschäfte und die Tätigkeit<br />
der eingetragenen Wechsler; Aufsicht und Überwachung in<br />
Einklang mit den Gesetzen, welche die Geschäftstätigkeit der<br />
Kreditinstitute, Kreditvereine, Zahlungsverkehrsinstitutionen<br />
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