1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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Vermittlern beim Liegenschaftsverkehr vorgeschrieben (Kroatisches<br />
Amtsblatt „Narodne Novine“ 56/08). In das Register werden Angaben<br />
über Privat- und Rechtspersonen eingetragen, die vom Wirtschaftsministerium<br />
einen Bescheid über die Voraussetzungserfüllung zur<br />
Durchführung von Vermittlungen im Liegenschaftsverkehr erhalten<br />
haben. Auf einen schriftlichen Antrag erteilt KWK einen beglaubigten<br />
Registerauszug, der öffentlich ist.<br />
Namensverzeichnis von Vermittlungsagenten im Liegenschaftsverkehr<br />
Aufgrund des Gesetzes über Vermittlung im Liegenschaftsverkehr<br />
(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 107/07) führt KWK ein<br />
Namensverzeichnis von Vermittlungsagenten im Liegenschaftsverkehr.<br />
Form, Inhalt und Weise der Namensverzeichnisführung ist durch<br />
die Verordnung über das Namensverzeichnis von Vermittlungsagenten<br />
im Liegenschaftsverkehr vorgeschrieben (Kroatisches Amtsblatt<br />
„Narodne Novine“ 59/08, 137/08). In das Namensverzeichnis werden<br />
Angaben über Vermittlungsagenten im Liegenschaftsverkehr<br />
gemacht, die vom Wirtschaftsministerium einen Bescheid über den<br />
Eintrag in das Namensverzeichnis von Agenten erhalten haben. Auf<br />
einen schriftlichen Antrag erteilt KWK einen beglaubigten Registerauszug,<br />
der öffentlich ist.<br />
Organisation und Durchführung von Fachprüfungen für Vermittlungsagenten<br />
im Liegenschaftsverkehr<br />
Aufgrund des Gesetzes über Vermittlung im Liegenschaftsverkehr<br />
(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 107/07) und der Verordnung<br />
über das Programm zur Befähigung von Vermittlungsagenten<br />
im Liegenschaftsverkehr (Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“<br />
56/08) führt KWK Fachprüfungen durch. Bei bestandener Prüfung,<br />
erhält der Kandidat eine Bescheinigung über die bestandene Fachprüfung,<br />
woraufhin er beim Wirtschaftsministerium einen Antrag<br />
auf Eintrag ins Namensverzeichnis von Agenten bzw. ins Register<br />
für Vermittler im Liegenschaftsverkehr stellt.<br />
Register von Vertretern vom Direktverkauf<br />
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Handel (Kroatisches<br />
Amtsblatt „Narodne Novine“ 87/08, 116/08) und der Verordnung<br />
über besondere Voraussetzungen für die Arbeitsdurchführung von<br />
Direktverkäufen mittels Vertreter (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />
Novine“ 102/09) führt KWK ein Register über Vertreter vom Direktverkauf<br />
in besonderer Form des Produktverkaufs und Kundenservice<br />
direkt von den Herstellern oder registrierten Händlern durch einen<br />
Vertreter, am häufigsten bei denen zu Hause oder bei den Heimen<br />
anderer Personen, aber auch an anderen Orten außerhalb der ständigen<br />
Kleinverkaufsstätten. Der Händler, der seine Arbeit direkt durchführt,<br />
ist verpflichtet, der Kammer über das Formularblatt DV-Direktverkauf<br />
die vorgeschriebenen Angaben zu zustellen.<br />
Aufteilung der Genehmigungen für den internationalen Lasttransport<br />
auf Straßen<br />
KWK teilt Genehmigungen für die Durchführung des internationalen<br />
Lasttransports auf Straßen gemäß den Verordnungen des Gesetzes<br />
über den Transport im Straßenverkehr (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />
Novine“ 178/04, 48/05, 151/05, 111/06, 63/08, 124/09, 91/10,<br />
112/10) und der Verordnung über die Aufteilung von Genehmigungen<br />
für den internationalen Lasttransport (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />
Novine“ 120/05, 102/07, 130/08, 119/11) auf. Maßstäbe, Vorgehensweise<br />
und Art der Aufteilung ausländischer Genehmigungen sind in<br />
der angegeenen Verordnung vorgeschrieben.<br />
Vereinheitlichung von Fahrplänen des Linientransports von<br />
Personen im Straßenverkehr<br />
KWK vereinheitlicht die Fahrpläne für den Linientransport von<br />
Personen für Linien innerhalb der Gespanschaften, zwischen den<br />
Gespanschaften und den internationalen Linien auf der Grundlage<br />
des Gesetzes über den Transport im Straßenverkehr (Kroatisches<br />
Amtsblatt „Narodne Novine“ 178/04, 48/05, 151/05, 111/06, 63/08,<br />
124/09, 91/10, 112/10) und der Verordnung über die Genehmigungen<br />
für Linientransport von Personen (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />
Novine“ 118/05, 120/10, 112/11).<br />
Vereinheitlichung von Preisen bei den Busbahnhöfen<br />
Die Vereinheitlichung von Preisen bei den Busbahnhöfen führt<br />
KWK aufgrund des Gesetzes über den Transport im Straßenverkehr<br />
(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 178/04, 48/05, 151/05,<br />
111/06, 63/08, 124/09, 91/10, 112/10). Im Art. 88 des Gesetzes und der<br />
Verordnung über die Kategorisierung von Busbahnhöfen (Kroatisches<br />
Amtsblatt „Narodne Novine“ 1717/05, 117/07) wird bestimmt, das<br />
Busbahnhöfe ihre Preise für Bahnhofdienstleistungen im Einklang<br />
mit der festgestellten Kategorie von Busbahnhöfen bringen, die von<br />
der KWK vereinheitlicht und beglaubigt werden.<br />
Fachliche Befähigung für die Durchführung der Tätigkeiten des<br />
öffentlichen Straßentransports<br />
Die Kroatische Wirtschaftskammer und die Kroatische Gewerbekammer<br />
führen die Prüfung über die fachliche Befähigung gemäß den<br />
5<br />
Verordnungen des Gestzes über den Transport im Straßenverkehr<br />
(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 178/04, 48/05, 151/05,<br />
111/06, 63/08, 124/09, 91/10, 112/10) und gemäß dem Prüfungsprogramm<br />
über die fachliche Befähigung, das sich aus allgemeinen und<br />
spezifischen Teilen zusammensetzt. Nach bestandener Prüfung über<br />
die fachliche Befähigung wird ein Zeugnis ausgestellt, über das die<br />
KWK Evidenz führt.<br />
Stellungnahme, ob ein Wirtschaftsinteresse darüber besteht,<br />
dass einem ausländischen Boot, Yacht oder Kleinboot der Personen-<br />
und Warentransport zwischen den kroatischen Häfen<br />
erlaubt wird<br />
Stellungnahme wird erstellt auf der Grundlage des Art. 9 des<br />
Seewesengesetzbuches Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“<br />
181/04,76/07, 146/08,61/11).<br />
Außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten<br />
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Verbraucherschutz (Kroatisches<br />
Amtsblatt „Narodne Novine“ 79/07, 125/07, 79/09, 89/09)<br />
kann im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem<br />
Händler einen Schlichtungsantrag beim Mediationszentrum wie auch<br />
eine Anzeige beim Ehrengericht stellen. Im Gesetz über den Zahlungsverkehr<br />
(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 133/09), dem<br />
Gesetz über Kreditinstitute (Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“<br />
117/08, 74/09, 153/09) und dem Gesetz über Verbraucherkreditierung<br />
(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 75/09)) ist ebenfalls eine<br />
außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher<br />
und der Institution vor dem Mediationszentrum an der KWK.<br />
Die Schaffung eines gemeinsamen Kontaktpunktes gehört gemäß der<br />
Direktive 2006/123/EZ über die Dienstleistungen im Innenhandel<br />
zu der Pflicht des Staatenmitglieds der Europäischen Union. Den<br />
Verpflichtungen folgend, welche aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen<br />
hervorgehen, hat die Republik Kroatien eine<br />
Reihe von Handlungen in Bezug auf die Vereinheitlichung der nationalen<br />
Gesetzgebung mit den Erfordernissen des gemeinschaftlichen<br />
Besitzstands der EU unternommen. Aufgrund des Art. 6. Direktive<br />
über Dienstleistungen und des Gesetzes über Dienstleistungen wird<br />
(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 80/11) die Schaffung eines<br />
elektroinischen gemeinsamen Kontaktpunktes vorhergesehen. Die<br />
KWK ist die zuständige Stelle für die Organisation des gemeinsamen<br />
Kontaktpunktes in Kroatien. Mittels des angeführten Portals kann der<br />
Dienstleistungsempfänger Informationen über Dienstleistungsanbieter<br />
und über die Dienstleistungen selbst, und der Dienstleistungsanbieter<br />
kann Informationen hinsichtlich des Geschäftserwerbs und<br />
der freien Dienstleistungsgebung, genauer genommen Informationen<br />
darüber, wo und wie man sich in Kroatien registrieren kann. Zu diesem<br />
Zeck wird der gemeinsame Kontaktpunkt Links ((Verbindungen) auf<br />
den Internetseiten der zuständigen Behörden haben, über die man sich<br />
registrieren kann. Der gemeinsame Kontaktpunkt wird kein „Ort“ für<br />
Registrierung sein, sondern lediglich eine Informationsquelle beinhalten,<br />
wo und wie man Registrierung durchführen kann oder was an<br />
Bedingungen zu erfüllen ist,um Dienstleistungen im Inland und der<br />
EU geben zu können. Auch das Verbinden des gemeinsamen Kontaktpunktes<br />
der Republik Kroatien mit gemeinsamen Kontaktpunkten der<br />
Mitgliedsstaaten der EU wird vorgesehen, um das Durchführen von<br />
Geschäften zu erleichtern. Der gemeinsamen Kontaktpunkt wird als<br />
zweisprachiges Portal konzipiert – alle Informationen und alle Formulare<br />
wreden in kroatischer und englischer Sprache zur Verfügung<br />
stehen. Mit dem rechtmäßigen Beitritt der Republik Kroatiens zur<br />
EU soll JKT in voller Funktion sein.<br />
INTERNATIONALE TÄTIGKEIT – ORGANISATIONEN<br />
UND INITIATIVEN<br />
• Internationale Handelskammer / International Chamber of Commerce<br />
- ICC (www.iccwbo.org)<br />
- Kommission der Internationale Handelskammer (www.iccwbo.<br />
org i www2.hgk.hr/icc)<br />
- Internationales Schiedsgericht an der Internationalen Handelskammer<br />
(ICC International Court of Arbitration) - www.iccwbo.<br />
org/court/arbitration/<br />
- Verband von iternationalen Kammern (ICC World Chambers<br />
Federation - WCF) - www.iccwbo.org/wcf<br />
• Kroatischer nationaler Ausschuss an der Internationalen Handelskammer<br />
- ICC <strong>Hrvatska</strong> (www2.hgk.hr/icc)<br />
• Vereinigung europäischer Kammern Eurochambres - www.eurochambres.eu<br />
• Netzwerk internationaler Kammern / World Chambers Network<br />
(www.worldchambers.com)<br />
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