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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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Vermittlern beim Liegenschaftsverkehr vorgeschrieben (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 56/08). In das Register werden Angaben<br />

über Privat- und Rechtspersonen eingetragen, die vom Wirtschaftsministerium<br />

einen Bescheid über die Voraussetzungserfüllung zur<br />

Durchführung von Vermittlungen im Liegenschaftsverkehr erhalten<br />

haben. Auf einen schriftlichen Antrag erteilt KWK einen beglaubigten<br />

Registerauszug, der öffentlich ist.<br />

Namensverzeichnis von Vermittlungsagenten im Liegenschaftsverkehr<br />

Aufgrund des Gesetzes über Vermittlung im Liegenschaftsverkehr<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 107/07) führt KWK ein<br />

Namensverzeichnis von Vermittlungsagenten im Liegenschaftsverkehr.<br />

Form, Inhalt und Weise der Namensverzeichnisführung ist durch<br />

die Verordnung über das Namensverzeichnis von Vermittlungsagenten<br />

im Liegenschaftsverkehr vorgeschrieben (Kroatisches Amtsblatt<br />

„Narodne Novine“ 59/08, 137/08). In das Namensverzeichnis werden<br />

Angaben über Vermittlungsagenten im Liegenschaftsverkehr<br />

gemacht, die vom Wirtschaftsministerium einen Bescheid über den<br />

Eintrag in das Namensverzeichnis von Agenten erhalten haben. Auf<br />

einen schriftlichen Antrag erteilt KWK einen beglaubigten Registerauszug,<br />

der öffentlich ist.<br />

Organisation und Durchführung von Fachprüfungen für Vermittlungsagenten<br />

im Liegenschaftsverkehr<br />

Aufgrund des Gesetzes über Vermittlung im Liegenschaftsverkehr<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 107/07) und der Verordnung<br />

über das Programm zur Befähigung von Vermittlungsagenten<br />

im Liegenschaftsverkehr (Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“<br />

56/08) führt KWK Fachprüfungen durch. Bei bestandener Prüfung,<br />

erhält der Kandidat eine Bescheinigung über die bestandene Fachprüfung,<br />

woraufhin er beim Wirtschaftsministerium einen Antrag<br />

auf Eintrag ins Namensverzeichnis von Agenten bzw. ins Register<br />

für Vermittler im Liegenschaftsverkehr stellt.<br />

Register von Vertretern vom Direktverkauf<br />

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Handel (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 87/08, 116/08) und der Verordnung<br />

über besondere Voraussetzungen für die Arbeitsdurchführung von<br />

Direktverkäufen mittels Vertreter (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />

Novine“ 102/09) führt KWK ein Register über Vertreter vom Direktverkauf<br />

in besonderer Form des Produktverkaufs und Kundenservice<br />

direkt von den Herstellern oder registrierten Händlern durch einen<br />

Vertreter, am häufigsten bei denen zu Hause oder bei den Heimen<br />

anderer Personen, aber auch an anderen Orten außerhalb der ständigen<br />

Kleinverkaufsstätten. Der Händler, der seine Arbeit direkt durchführt,<br />

ist verpflichtet, der Kammer über das Formularblatt DV-Direktverkauf<br />

die vorgeschriebenen Angaben zu zustellen.<br />

Aufteilung der Genehmigungen für den internationalen Lasttransport<br />

auf Straßen<br />

KWK teilt Genehmigungen für die Durchführung des internationalen<br />

Lasttransports auf Straßen gemäß den Verordnungen des Gesetzes<br />

über den Transport im Straßenverkehr (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />

Novine“ 178/04, 48/05, 151/05, 111/06, 63/08, 124/09, 91/10,<br />

112/10) und der Verordnung über die Aufteilung von Genehmigungen<br />

für den internationalen Lasttransport (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />

Novine“ 120/05, 102/07, 130/08, 119/11) auf. Maßstäbe, Vorgehensweise<br />

und Art der Aufteilung ausländischer Genehmigungen sind in<br />

der angegeenen Verordnung vorgeschrieben.<br />

Vereinheitlichung von Fahrplänen des Linientransports von<br />

Personen im Straßenverkehr<br />

KWK vereinheitlicht die Fahrpläne für den Linientransport von<br />

Personen für Linien innerhalb der Gespanschaften, zwischen den<br />

Gespanschaften und den internationalen Linien auf der Grundlage<br />

des Gesetzes über den Transport im Straßenverkehr (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 178/04, 48/05, 151/05, 111/06, 63/08,<br />

124/09, 91/10, 112/10) und der Verordnung über die Genehmigungen<br />

für Linientransport von Personen (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />

Novine“ 118/05, 120/10, 112/11).<br />

Vereinheitlichung von Preisen bei den Busbahnhöfen<br />

Die Vereinheitlichung von Preisen bei den Busbahnhöfen führt<br />

KWK aufgrund des Gesetzes über den Transport im Straßenverkehr<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 178/04, 48/05, 151/05,<br />

111/06, 63/08, 124/09, 91/10, 112/10). Im Art. 88 des Gesetzes und der<br />

Verordnung über die Kategorisierung von Busbahnhöfen (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 1717/05, 117/07) wird bestimmt, das<br />

Busbahnhöfe ihre Preise für Bahnhofdienstleistungen im Einklang<br />

mit der festgestellten Kategorie von Busbahnhöfen bringen, die von<br />

der KWK vereinheitlicht und beglaubigt werden.<br />

Fachliche Befähigung für die Durchführung der Tätigkeiten des<br />

öffentlichen Straßentransports<br />

Die Kroatische Wirtschaftskammer und die Kroatische Gewerbekammer<br />

führen die Prüfung über die fachliche Befähigung gemäß den<br />

5<br />

Verordnungen des Gestzes über den Transport im Straßenverkehr<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 178/04, 48/05, 151/05,<br />

111/06, 63/08, 124/09, 91/10, 112/10) und gemäß dem Prüfungsprogramm<br />

über die fachliche Befähigung, das sich aus allgemeinen und<br />

spezifischen Teilen zusammensetzt. Nach bestandener Prüfung über<br />

die fachliche Befähigung wird ein Zeugnis ausgestellt, über das die<br />

KWK Evidenz führt.<br />

Stellungnahme, ob ein Wirtschaftsinteresse darüber besteht,<br />

dass einem ausländischen Boot, Yacht oder Kleinboot der Personen-<br />

und Warentransport zwischen den kroatischen Häfen<br />

erlaubt wird<br />

Stellungnahme wird erstellt auf der Grundlage des Art. 9 des<br />

Seewesengesetzbuches Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“<br />

181/04,76/07, 146/08,61/11).<br />

Außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten<br />

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Verbraucherschutz (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 79/07, 125/07, 79/09, 89/09)<br />

kann im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem<br />

Händler einen Schlichtungsantrag beim Mediationszentrum wie auch<br />

eine Anzeige beim Ehrengericht stellen. Im Gesetz über den Zahlungsverkehr<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 133/09), dem<br />

Gesetz über Kreditinstitute (Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“<br />

117/08, 74/09, 153/09) und dem Gesetz über Verbraucherkreditierung<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 75/09)) ist ebenfalls eine<br />

außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher<br />

und der Institution vor dem Mediationszentrum an der KWK.<br />

Die Schaffung eines gemeinsamen Kontaktpunktes gehört gemäß der<br />

Direktive 2006/123/EZ über die Dienstleistungen im Innenhandel<br />

zu der Pflicht des Staatenmitglieds der Europäischen Union. Den<br />

Verpflichtungen folgend, welche aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen<br />

hervorgehen, hat die Republik Kroatien eine<br />

Reihe von Handlungen in Bezug auf die Vereinheitlichung der nationalen<br />

Gesetzgebung mit den Erfordernissen des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstands der EU unternommen. Aufgrund des Art. 6. Direktive<br />

über Dienstleistungen und des Gesetzes über Dienstleistungen wird<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 80/11) die Schaffung eines<br />

elektroinischen gemeinsamen Kontaktpunktes vorhergesehen. Die<br />

KWK ist die zuständige Stelle für die Organisation des gemeinsamen<br />

Kontaktpunktes in Kroatien. Mittels des angeführten Portals kann der<br />

Dienstleistungsempfänger Informationen über Dienstleistungsanbieter<br />

und über die Dienstleistungen selbst, und der Dienstleistungsanbieter<br />

kann Informationen hinsichtlich des Geschäftserwerbs und<br />

der freien Dienstleistungsgebung, genauer genommen Informationen<br />

darüber, wo und wie man sich in Kroatien registrieren kann. Zu diesem<br />

Zeck wird der gemeinsame Kontaktpunkt Links ((Verbindungen) auf<br />

den Internetseiten der zuständigen Behörden haben, über die man sich<br />

registrieren kann. Der gemeinsame Kontaktpunkt wird kein „Ort“ für<br />

Registrierung sein, sondern lediglich eine Informationsquelle beinhalten,<br />

wo und wie man Registrierung durchführen kann oder was an<br />

Bedingungen zu erfüllen ist,um Dienstleistungen im Inland und der<br />

EU geben zu können. Auch das Verbinden des gemeinsamen Kontaktpunktes<br />

der Republik Kroatien mit gemeinsamen Kontaktpunkten der<br />

Mitgliedsstaaten der EU wird vorgesehen, um das Durchführen von<br />

Geschäften zu erleichtern. Der gemeinsamen Kontaktpunkt wird als<br />

zweisprachiges Portal konzipiert – alle Informationen und alle Formulare<br />

wreden in kroatischer und englischer Sprache zur Verfügung<br />

stehen. Mit dem rechtmäßigen Beitritt der Republik Kroatiens zur<br />

EU soll JKT in voller Funktion sein.<br />

INTERNATIONALE TÄTIGKEIT – ORGANISATIONEN<br />

UND INITIATIVEN<br />

• Internationale Handelskammer / International Chamber of Commerce<br />

- ICC (www.iccwbo.org)<br />

- Kommission der Internationale Handelskammer (www.iccwbo.<br />

org i www2.hgk.hr/icc)<br />

- Internationales Schiedsgericht an der Internationalen Handelskammer<br />

(ICC International Court of Arbitration) - www.iccwbo.<br />

org/court/arbitration/<br />

- Verband von iternationalen Kammern (ICC World Chambers<br />

Federation - WCF) - www.iccwbo.org/wcf<br />

• Kroatischer nationaler Ausschuss an der Internationalen Handelskammer<br />

- ICC <strong>Hrvatska</strong> (www2.hgk.hr/icc)<br />

• Vereinigung europäischer Kammern Eurochambres - www.eurochambres.eu<br />

• Netzwerk internationaler Kammern / World Chambers Network<br />

(www.worldchambers.com)<br />

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