03.12.2012 Aufrufe

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

öffentlichen Gewaltausführung ausstellt, haben den Charakter und die<br />

Bedeutung öffentlicher Urkunden.<br />

Ausstellen von Bescheinigungen, die zum Wareimport- und export<br />

dienen<br />

Aufgrund des Gesetzes über den Handel (Kroatisches Amtsblatt<br />

„Narodne Novine“ 87/08, 116/08, 76/09) und dem Zollgesetz (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 78/99, 94/99, 117/99, 73/00, 92/01,<br />

47/03, 140/05, 138/06, 60/08, 45/09, 56/10) sowie der Verordnung für<br />

die Durchführung des Zollgesetzes (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />

Novine“ (161/03, 69/06, 5/07, 70/08, 76/09, 29/11), werden folgende<br />

Urkunden durch KWK ausgestellt, beglaubigt und ausgefertigt:<br />

– Bescheinigung FORM A über präferenzbegünstigte Ursprungswaren<br />

gemäß dem Allgemeinem Präferenzsystem (GSP)<br />

– Bescheinigung über kroatische nicht präferenzbegünstigte Ursprungswaren<br />

– Bescheinigung über nicht präferenzbegünstigte Ursprungswaren von<br />

Textilwaren<br />

– Bescheinigung über Ursprungswaren aus Drittländern<br />

– Bescheinigung über Endnutzer für bestimmte Einfuhrwaren<br />

– Bescheinigung über von der KWK geführten Tatsachen<br />

– Bescheinigung über höhrere Gewalt.<br />

KWK führt bei der Ausstellung der Bescheinigungen über den kroatischen<br />

Ursprung Verifikationen von Bescheinigungen über den Ursprung<br />

aus Drittländern aus, beglaubigt nach Bedarf die gesamte Dokumentation,<br />

die die Ware bei der Ausfuhr begleitet wie z.B. Fakturen, Preislisten,<br />

Verträge, technische Dokumentationen, Angebotserstellungen für den<br />

Geschäftsabschluß oder Auszüge aus Gerichtsregistern, Finanzberichte,<br />

Revisorberichte u. A. nach der Beglaubigung von den bevollmächtigten<br />

Institutionen, und das gemäß den Vorschriften der Partnerländer und<br />

der üblichen Praxis weltweit. Mit dem Ziel einer schnelleren Formalabwicklung<br />

bezogen auf die Geschäftsführung mit dem Ausland und<br />

die Kostenreduzierung, hat KWK Gespanschaftskammern für diese<br />

angeführten Tätigkeiten bevollmächtigt. Die Bescheinigungen und<br />

Ursprungszeugnisse werden gemäß den Standarden der Länder, die<br />

Zollermäßigungen aufgrund der Rechte über den Ursprung all dieser<br />

Länder erteilen, erstellt. Da die Zollämter der Länder, die Begünstigungen<br />

bieten, sehr streng Ursprungszeugnisse kontrollieren, verfolgt<br />

KWK kontinuierlich Änderungen und Ergänzungen von Rechten über<br />

den Ursprung und das Ermäßigungssystem, die im Hinblick auf die<br />

Länder, die Ermäßigungen bieten, unterschiedlich sind. Die kroatischen<br />

Unternehmen informieren sich auch über alle Möglichkeiten und Vorzüge,<br />

die ihnen von bestimmten Zollsystemen geboten werden, sowie<br />

die Verträge über den freien Handel.<br />

Ausstellen eines Carnet ATA<br />

Gemäß der Befugnis durch das Finanzministerium – Zollverwaltung – ist<br />

KWK für das Ausstellen von Carnet ATA bevollmächtigt, ein Dokument<br />

für die vorübergehende Aus- und Einfuhr von Waren. Carnet ATA ist ein<br />

internationales Zolldokument, welches zur vereinfachten vorübergehenden<br />

Einfuhr ins Ausland dient mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr.<br />

Carnets werden nur von Wirtschaftskammern ausgestellt, die Mitglied der<br />

internationalen ATA-Garantiekette am Internationalen Büro der Handelskammern<br />

mit Sitz in Paris (ICC). Mit diesem Zolldokument wird eine<br />

vorübergehende Einfuhr bestimmter Warenkategorien in Zollgebiete aller<br />

Länder ermöglicht, das die Konvention über vorübergehende Einfuhr ohne<br />

das Ausfüllen nationaler Zolldokumente, zahlen von Zoll oder ablegen<br />

von Depositionen anerkannt hat, was eine Verpflichtung beim regelmäßigen<br />

Verfahren für die vorübergehenden Einfuhr bzw. Ausfuhr verlangt<br />

wird. Carnet ATA deckt drei Hauptkategorien ab: die vorübergehende Einfuhr<br />

von Warenmuster, die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung<br />

und die vorübergehende Einfuhr von Gütern, die zu Ausstellungszwecken,<br />

für Messen, Kongresse u.ä. Manifestationen dienen.<br />

Ausstellen von Bescheinigungen darüber, dass diese nicht in der<br />

Republik Kroatien hergestellt wird<br />

Zum Zweck der Befreiung von Zollzahlungen stellt KWK übereinstimmend<br />

mit dem Art. 187 Abschnitt 1 des Zollgesetzes (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine 78/99,94/99, 117/99, 73/00, 92/01, 47/03,<br />

140/05, 138/06, 60/08, 45/09, 56/10) und der Verordnung über die<br />

Bedingungen und Verfahren der Verwirklichung der Befreiung von<br />

Zollzahlungen (Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 5/07, 153/09,<br />

41/10) die Bescheinigung aus, das die Ware gemäß folgenden Punkten<br />

nicht in der Republik Kroatien hergestellt wird:<br />

Punkt 1. (Art. 3 der Verordnung) – Wird verwirklicht gemäß den<br />

Bedingungen und Verfahren, die durch einen internationalen Vertrag<br />

festgestellt werden- Protokoll (D - bildungsfördernde und wissenschaftliche<br />

Instrumente und Apparate, E – Gegenstände, die für Blinde<br />

und andere beeinträchtigte (handicapierten) Personen gedacht sind, F<br />

- Sportausstattung und –material, G – Musikausstattung und –material,<br />

H - Graphikausstattung und –material für die Herstellung von Büchern,<br />

Publikationen und Dokumenten).<br />

Punkt 6. (Art. 12 der Verordnung) – Humanitäre Organisationen und<br />

Vereingungen von Blinden und Tauben bzw. Schwerhörigen, unter Dialyse<br />

stehenden und Transplantationen durchgeführten Nierenerkrankten<br />

sowie von Personen, die unter Muskel- und Neuro-Muskelerkrankungen<br />

leiden – auf spezifische Ausrüstung, Einrichtungen und Instrumente wie<br />

auch auf Reserveteile und Gebrauchsmaterialen für den Bedarf dieser<br />

Personen, die nicht im Inland hergestellt werden.<br />

Punkt 6.a. (Art. 13 der Verordnung) – Einrichtungen für professionelle<br />

Rehabilitation, Werkstätten/Arbeitsstätten für die Sozialfürsorge oder<br />

Schutzwerkstätten/Schutzarbeitsstätten, errichtet nach besonderen<br />

Vorschriften, und die sich an professionelle Rehabilitationen und an<br />

die Arbeit mit Invaliden richten – für Maschninen, Einrichtungen,<br />

Instrumente und andere Ausstattungen und Reserveteile, die nicht im<br />

Inland hergestellt werden.<br />

Punkt 10. (Art. 16 der Verordnung) – Öffentliche Feuerwehrtruppen<br />

(freiwillige oder Berufsfeuerwehr), freiwillige Feuerwehrtruppen in<br />

der Gesellschaft, Berufsfeuerwehrtruppen in der Wirtschaft, Feuerwehrgemeinschaften<br />

und –vereinigungen sowie Truppen für schnelles<br />

Handeln (Interventionstruppen) auf die Ausrüstung für Prävention und<br />

Feuerlöschungen, die nicht in der Republik Kroatien hergestellt wird,<br />

und die nicht Gegenstand der Kooperation kroatischer Hersteller von<br />

Ausstattung und Maschinen für Prävention und Feuerlöschungen sind.<br />

Punkt 14. (Art. 23 der Verordnung) – Die Ware, die zum Zweck von<br />

Erneuerung, Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern eingeführt<br />

werden (unbewegliche oder bewegliche Sachen oder Sachgruppen,<br />

die aufgrund ihrer archeologischen, geschichtlichen, soziologischen,<br />

ethnographischen, künstlerischen, architektonischen, urbanistischen,<br />

technischen oder anderer wissenschaftlicher oder kultureller Werte eine<br />

nationale Bedeutung vertreten wie auch andere Gegenstände, die sich<br />

gemäß besonderer Vorschriften als Kulturgüter betrachten).<br />

Punkt 15. (art. 24 der Verordnung) – Gegenstände, die direkt den Ausführungen<br />

von bildendenen, wissenschaftlichen, kulturellen und medizinischen<br />

Tätigkeiten dienen und die nicht in Kroatien hergestellt werden.<br />

Erstellen von Stellungnahmen über das Erfüllen von wirtschaftlichen<br />

Vorausssetzungen für die Genehmigung des Verfahrens von<br />

Außen- und Innenproduktion<br />

KWK erstellt Stellungnahmen über das Erfüllen von wirtschaftlichen<br />

Vorausssetzungen für die Genehmigung des Verfahrens von Außen-<br />

und Innenproduktion auf der Grundlage des Zollgesetzes (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 78/99, 94/99, 117/99, 73/00, 92/01,<br />

47/03, 140/05, 138/06, 60/08, 45/09, 56/10) und der Verordnung für<br />

die Durchführung von Zollgesetzen (Kroatisches Amtsblatt „Narodne<br />

Novine“ 161/2003, 69/06, 5/07, 70/08, 76/09, 29/11). Für Waren aus<br />

dem Abschnitt 1. bis 24. des Zolltarifs (Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukte)<br />

wird die Stellungnahmen für die Durchführung des<br />

Verfahrens von Außen- und Innenproduktion erstellt, und für Waren<br />

aus dem Abschnitt 25. bis 97. des Zolltarifs (Industrieprodukte) wird<br />

die Stellungnahme für die Durchführung des Verfahrens von Außenproduktion<br />

erstellt.<br />

Ausstellen von Bescheinigungen über den Eintrag in das Register<br />

der KWK über das Ausstellen und Distribuieren von Printmedien<br />

Aufgrund des Art. 2. und 12. des Gesetzes über Medien (Kroatisches<br />

Amtsblatt „Narodne Novine“ 59/04, 84/11) meldet der Zeitungsherausgeber<br />

das Ausstellen von Printmedien in das Register, welches von der<br />

KWK geführt wird. In das Register melden sich auch Rechtspersonen<br />

an, die das Distribuiern von Printmedien ausführen.<br />

Register von Immobilien und Mobilien, die in Vollstreckungs- und<br />

Insolvenzverfahren verkauft werden<br />

Aufgrund des Gesetzes über Zwangsvollstreckung (Kroatisches Amtsblatt<br />

„Narodne Novine“ 139/10, 125/11, 150/11, 154/11, 12/12) sowie<br />

des Gesetzes über Konkurs (Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“<br />

82/06) führt KWK ein Register über Immobilien und Mobilien, die in<br />

Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren verkauft werden. Das Register<br />

wird über alle Immobilien geführt, die die in Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren<br />

verkauft werden, und über Mobilien, sofern ihr Wert<br />

über HRK 50.000 geschätzt wird.<br />

Öffentlicher Kommissionär<br />

Die KWK organisiert und führt die Arbeiten des öffentlchen Kommissionören<br />

aufgrund des Gesetzes über Zwangsvollstreckungsgesetz<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 139/10) aus. Mit den Verordnungen<br />

der Art. 194-202 des Gesetzes über Zwangsvollstreckung<br />

sind Organisation und rechtlichen Status, deren Rechte und Pflichten<br />

sowie die Verkaufsweise von Mobilien öffentlcher Kommissionäre<br />

vorgeschrieben.<br />

Register von Vermittlern im Liegenschaftsverkehr<br />

Aufgrund des Gesetzes über Vermittlung im Liegenschaftsverkehr<br />

(Kroatisches Amtsblatt „Narodne Novine“ 107/07) führt KWK ein<br />

Register über Vermittler beim Liegenschaftsverkehr. Form, Inhalt und<br />

Weise der Registerführung ist durch die Verordnung über Register von<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!