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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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KAPITALMARKT<br />

Das Kapitalmarktgesetz ist am 1. Januar<br />

2009 in Kraft getreten. Es regelt die<br />

Voraussetzungen für die Gründung,<br />

Geschäftstätigkeit, Aufsicht und Stilllegung<br />

von Investmentgesellschaften,<br />

Marktteilnehmern und Subjekten des<br />

Ausgleichs- und Begleichungssystems<br />

in der Republik Kroatien; die Voraussetzungen<br />

für die Erbringung von<br />

Investmentdienstleistungen und Abwicklung<br />

von Investmenttätigkeiten und mit ihnen verbundenen<br />

ergänzenden Dienstleistungen; die Handelsregeln für geregelte<br />

Märkte; die Voraussetzungen für das Anbieten von Wertpapieren<br />

ans Publikum und die Notierung von Wertpapieren am geregelten<br />

Markt; Verpflichtungen in Bezug auf die Veröffentlichung<br />

von Informationen in Zusammenhang mit am geregelten Markt<br />

notierten Wertpapieren; Marktmissbrauch; die Deponierung<br />

von Finanzinstrumenten und den Ausgleich von Geschäften mit<br />

Finanzinstrumenten; sowie die Befugnisse und Verfahren der<br />

Kroatischen Agentur für die Überwachung von Finanzdienstleistungen<br />

(nachfolgend: Agentur) bei der Durchsetzung des<br />

genannten Gesetzes.<br />

Durch das Gesetz werden bestimmte Richtlinien der EU in das<br />

Rechtssystem der Republik Kroatien umgesetzt sowie die Durchsetzung<br />

der EU-Verordnungen näher geregelt.<br />

Das Gesetz präzisiert die Tätigkeit des geregelten Marktes in der<br />

Republik Kroatien, den nur eine Börse als Marktteilnehmer mit<br />

Sitz in der Republik Kroatien auf Grund einer von der Agentur<br />

erhaltenen Genehmigung verwalten kann.<br />

Börsen werden als Aktiengesellschaften errichtet, in Einklang<br />

mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und des entsprechenden<br />

Gesetzes, welches die Gründung und Geschäftstätigkeit der<br />

Handelsgesellschaften regelt. Durch Regeln regelt die Börse die<br />

Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder den Zugang zu dem geregelten<br />

Markt, den sie direkt oder durch Fernzugang verwaltet.<br />

Zu den Finanzinstrumenten gehören:<br />

� übertragbare Wertpapiere (Aktien oder andere gleichwertige<br />

Wertpapiere, die Kapitalanteile oder Mitgliedsrechte an der<br />

Gesellschaft darstellen, sowie Bestätigungen über deponierte<br />

Aktien; alle anderen Wertpapiere, die zum Erwerb oder Verkauf<br />

solcher übertragbaren Wertpapiere berechtigen);<br />

� Geldmarktinstrumente (Schatzscheine, Schatzanweisungen,<br />

Handelswechsel und Einlagenzertifikate, Zahlungsinstrumente<br />

ausgenommen);<br />

� Einheiten innerhalb der Joint-Venture-Subjekte:<br />

� Derivate (Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinstauschgeschäfte<br />

usw.).<br />

Eine Investmentgesellschaft ist eine juristische Person, welche<br />

die Erbringung einer oder mehrerer Investmentdienstleistungen für<br />

Dritte und/oder die Abwicklung einer oder mehrerer Investmenttätigkeiten<br />

auf professioneller Basis zum Geschäftsgegenstand hat.<br />

Der Mindestbetrag des Grundkapitals einer Investmentgesellschaft<br />

hängt von der Art und dem Umfang der Investmentdienstleistungen<br />

und –tätigkeiten ab, für welche die Investmentgesellschaft die<br />

Genehmigung der Agentur beantragt (von 200.000 bis 6.000.000<br />

HRK). Das Grundkapital einer Investmentgesellschaft muss voll<br />

in bar eingezahlt sein, und die Aktien, die das Grundkapital der<br />

Investmentgesellschaft ausmachen, können vor der Einzahlung<br />

des Vollbetrags, den sie bei der Ausgabe darstellen, nicht ausgegeben<br />

werden.<br />

Ein Kreditinstitut darf die Investmentdienstleistungen erbringen<br />

sowie die Tätigkeiten ausüben (und mit ihnen verbundene ergän-<br />

3<br />

zende Dienstleistungen erbringen), die ihm, in Einklang mit dem<br />

Gesetz, von der Kroatischen Nationalbank genehmigt worden sind,<br />

unter Erwerb einer Vorabzustimmung der Agentur.<br />

Die Zentrale Depotstelle ist das zentrale Register dematerialisierter<br />

Wertpapiere für die Eintragung von Rechten aus dematerialisierten<br />

Wertpapieren, Rechtsinhabern und den Rechten,<br />

die Dritte an Wertpapieren haben. Die Zentrale Depotstelle für<br />

dematerialisierte Wertpapiere wird von der Zentralen Ausgleichsdepotgesellschaft<br />

verwaltet.<br />

Das Kapitalmarktgesetz enthält einige Bestimmungen, die am<br />

Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union<br />

außer bzw. in Kraft treten werden.<br />

Investmentfonds<br />

Eine Gesellschaft zur Verwaltung von Investmentfonds (Kapitalanlagegesellschaft)<br />

wird in Form einer Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft errichtet. Zu ihrem<br />

Geschäftszweck gehören ausschließlich die Errichtung und Verwaltung<br />

eines Investmentfonds, die Investierung von Geldmitteln<br />

im eigenen Namen und für Rechnung der Inhaber von Anteilen an<br />

einem offenen Investmentfonds bzw. im Namen und für Rechnung<br />

der Inhaber von Aktien eines geschlossenen Investmentfonds, und<br />

andere Tätigkeiten in Einklang mit dem Gesetz über Investmentfonds.<br />

Falls die Gesellschaft innerhalb von einem Jahr ab Erhalt<br />

der Erlaubnis zur Fondsverwaltung keinen Fonds errichtet, verfällt<br />

die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Die Gesellschaft muss ein<br />

Risikomanagementsystem errichten, welches die Messung und<br />

Verfolgung von Risiken für das jeweilige Instrument im Portfolio<br />

bzw. das gesamte Fondsportfolio jederzeit ermöglicht.<br />

fondstypen<br />

Die Investmentfonds mit öffentlichem Vertrieb (öffentliche Platzierung)<br />

umfassen: geschlossene Investmentfonds, einschließlich<br />

geschlossener Investmentfonds mit öffentlichem Vertrieb zum<br />

Anlegen in nicht-gezeichnete Wertpapiere und geschlossener<br />

Investmentfonds mit öffentlichem Vertrieb zum Anlegen in Immobilien,<br />

sowie offene Investmentfonds.<br />

Die Investmentfonds mit nicht-öffentlichem Vertrieb (Privatplatzierung)<br />

umfassen: offene Investementfonds mit nichtöffentlichem<br />

Vertrieb und offene Risikokapitalfonds mit nichtöffentlichem<br />

Vertrieb.

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