1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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Gewisse Bestimmungen des maßgeblichen Gesetzes werden ab<br />
dem Tag des kroatischen Beitritts zur EU angewandt.<br />
pensIonsfonds<br />
Das kroatische Altersvorsorgesystem besteht aus drei Stufen (sog.<br />
Säulen) und wird seit dem 1. Januar 2002 angewandt:<br />
1. Rentenpflichtversicherung auf Grundlage des Generationenvertrags<br />
(I Säule)<br />
2. Alterspflichtversicherung auf Grundlage individueller Vermögensbildung<br />
(II Säule)<br />
3. freiwillige Rentenversicherung auf Grundlage individueller<br />
Vermögensbildung (III. Säule).<br />
Ein Pensionsfonds (Pflicht- oder freiwilliger Pensionsfonds) ist<br />
ein spezieller Fonds bzw. ein separates Vermögen ohne Rechtspersönlichkeit.<br />
Er dient zur Beschaffung von Geldmitteln seiner<br />
Mitglieder und zu ihrer weiteren Investierung zwecks Erhöhung<br />
des Fondsvermögens, was die Auszahlung von Rentenleistungen<br />
sichert.<br />
Der Pensionsfonds wird von einer Rentenversicherungsgesellschaft,<br />
welche die Rechtsform einer Aktien- bzw. Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung haben kann, errichtet und verwaltet.<br />
Das minimale Grund-/Stammkapital für eine Gesellschaft für<br />
Rentenpflichtversicherung beträgt 40 Mio. HRK, und 15 Mio. für<br />
eine Gesellschaft für freiwillige Rentenversicherung.<br />
Jede Rentenversicherungsgesellschaft muss sich eine verwahrende<br />
Bank aussuchen, der das Fondsvermögen anvertraut, und mit der<br />
ein Vertrag über Vermögensverwahrung abgeschlossen wird. Das<br />
Vermögen wird auf einem Sonderkonto der verwahrenden Bank<br />
gehalten. Das Vermögen der Pensionsfonds wird zur Steigerung<br />
der Anlageerträge zugunsten der Fondsmitgliedschaft in Einklang<br />
mit dem Gesetz über Pflicht- und freiwillige Pensionsfonds<br />
angelegt.<br />
Das Zentrale Versichertenregister (REGOS) erhebt Beiträge von<br />
Pensionsfondsmitgliedern, führt Evidenz auf ihren persönlichen<br />
Konten, benachrichtigt Rentenversicherungsgesellschaften über<br />
die Struktur ihrer Mitgliedschaft und erfüllt andere Aufgaben<br />
in Einklang mit dem Gründungsakt und der Satzung. Gewisse<br />
Bestimmungen des Gesetzes über Pflichtpensionsfonds und<br />
freiwillige Pensionsfonds werden ab dem Tag der kroatischen<br />
Eingliederung in die EU als Vollmitglied wirksam.<br />
KRoAtIsCHe AGentUR fÜR dIe ÜbeRwACHUnG<br />
von fInAnZdIenstLeIstUnGen<br />
Kroatische Agentur für die Überwachung von Finanzdienstleistungen<br />
Die Kroatische Agentur für die Überwachung von Finanzdienstleistungen<br />
(HANFA) ist eine Überwachungskörperschaft,<br />
deren Tätigkeitsbereich und Zuständigkeit die Überwachung des<br />
Finanzmarktes, die überwachten Subjekte selbst und ihre Finanzdienstleistungen<br />
umfassen. Die Agentur überwacht die Tätigkeit<br />
folgender Akteure:<br />
� Börsen und geregelte öffentliche Märkte, zugelassene Gesellschaften<br />
und Emittenten von Wertpapieren;<br />
� Gesellschaften zur Verwaltung von Investment-, Privatisierungsinvestment-<br />
und Pensionsfonds, des Fonds der Kroatischen<br />
Veterane des Heimatkrieges und ihrer Familienmitglieder,<br />
sowie des Rentnerfonds;<br />
� Investmentgesellschaften, Makler und Anlageberater;<br />
� institutionelle Anleger;<br />
� SKDD (Zentrale Ausgleichsdepotgesellschaft);<br />
� REGOS (Zentrales Versichertenregister);<br />
� Versicherungsgesellschaften, Rentenversicherungsgesellschaften,<br />
Versicherungsvertreter und – vermittler;<br />
4<br />
� im Leasing und Forderungsankauf tätige juristische Personen,<br />
außer wenn dies von Banken im Rahmen ihrer eingetragenen<br />
Geschäftstätigkeit abgewickelt wird – in Einklang mit den<br />
maßgeblichen Gesetzen.<br />
HANFA ist auch befugt zu erteilen und zu entziehen:<br />
� Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen, Lizenzen<br />
und Autorisierungen, in Einklang mit den Gesetzen, welche<br />
die Tätigkeit der Aufsichtssubjekte regeln.<br />
Desweiteren ist HANFA ermächtigt, Durchführungsvorschriften<br />
zu den Gesetzen, die für Überwachungssubjekte maßgeblich sind,<br />
zu verabschieden. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Ermächtigungen<br />
darf HANFA auch andere Maßnahmen ergreifen und Tätigkeiten<br />
durchführen.<br />
DEVISENSYSTEM<br />
Das Devisengesetz regelt Geschäfte zwischen Devisenin- und<br />
– ausländern in ausländischen Zahlungsmitteln und in Kuna,<br />
zwischen Deviseninländern in ausländischen Zahlungsmitteln<br />
abgewickelte Transaktionen sowie die einseitigen Vermögensübertragungen<br />
aus der und in die Republik Kroatien, die nicht als<br />
Geschäfte zwischen einem Devisenin- und –ausländer betrachtet<br />
werden. Dies umfasst das Abschließen von laufenden und Kapitalgeschäften,<br />
und deren Abwicklung in Form von Zahlungen, Inkasso<br />
und Transfers. Kapitalgeschäfte, die zwischen Devisenin- und<br />
–ausländern abgeschlossen sind, umfassen Direktinvestitionen,<br />
Investitionen in Immobilien, in Wertpapiergeschäfte, Geschäfte<br />
mit Anteilen an Investmentfonds, Kredit- und Depotgeschäfte<br />
sowie Zahlungen auf Grund von Versicherungsverträgen. Einseitige<br />
Vermögensübertragungen zwecks Kapitaltransfer, persönliche<br />
und physische, sind auch Kapitalgeschäfte. Außerdem,<br />
Kapitalgeschäfte sind auch jene, durch welche die beim Anlegen<br />
erworbenen Rechte bzw. Wertpapiere veräußert werden, sowie die<br />
Rückführung von Mitteln und Transfer der verbliebenen Konkurs-<br />
oder Liquidationsmasse.<br />
Laufende Geschäfte sind zwischen Devisenin- und –ausländern<br />
abgeschlossene Geschäfte, deren Zweck kein Kapitaltransfer ist.<br />
Direktinvestitionen der Devisenausländer sind in Kroatien unbeschränkt,<br />
soweit nicht anders geregelt durch ein Sondergesetz.<br />
Der Transfer von Gewinnen, die der Devisenausländer durch<br />
eine Direktinvestition erzielt, ist frei sofern die Gewinnsteuer auf<br />
den ins Ausland zu überweisenden Betrag entrichtet worden ist.<br />
Direktinvestitionen der Deviseninländer im Ausland sind genauso<br />
unbeschränkt.Devisenausländer dürfen bei einer Bank sowohl ein<br />
Devisenkonto als auch ein Konto in Kuna eröffnen.<br />
VERHINDERUNG DER GELDWÄSCHE UND<br />
TERRORISMUSFINANZIERUNG<br />
Die Maßnahmen, Handlungen und Verfahren zur Verhinderung<br />
und Aufdeckung der Terrorismusfinanzierung werden vor und/<br />
oder im Laufe jeder Transaktion sowie beim Abschluss von jenen<br />
Rechtsgeschäften durchgeführt, die zum Erwerb oder zur Nutzung<br />
von Vermögen führen, sowie bei anderen Formen der Verfügung<br />
über Geld, Rechte und anderes Eigentum, welches zum Zweck der<br />
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen kann.<br />
Zur Durchführung der Maβnahmen und Handlungen sind folgende<br />
Subjekte verpflichtet: Banken und ihre Zweigniederlassungen;<br />
Sparkassen; Bausparkassen; Kreditvereine; Gesellschaften, die<br />
bestimmte Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs erbringen,<br />
einschließlich der Geldtransfers; <strong>Hrvatska</strong> pošta (Kroatische<br />
Post); Gesellschaften zur Verwaltung von Investmentfonds; Geschäftseinheiten<br />
der Verwaltungsgesellschaften aus Drittländern,