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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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Gewisse Bestimmungen des maßgeblichen Gesetzes werden ab<br />

dem Tag des kroatischen Beitritts zur EU angewandt.<br />

pensIonsfonds<br />

Das kroatische Altersvorsorgesystem besteht aus drei Stufen (sog.<br />

Säulen) und wird seit dem 1. Januar 2002 angewandt:<br />

1. Rentenpflichtversicherung auf Grundlage des Generationenvertrags<br />

(I Säule)<br />

2. Alterspflichtversicherung auf Grundlage individueller Vermögensbildung<br />

(II Säule)<br />

3. freiwillige Rentenversicherung auf Grundlage individueller<br />

Vermögensbildung (III. Säule).<br />

Ein Pensionsfonds (Pflicht- oder freiwilliger Pensionsfonds) ist<br />

ein spezieller Fonds bzw. ein separates Vermögen ohne Rechtspersönlichkeit.<br />

Er dient zur Beschaffung von Geldmitteln seiner<br />

Mitglieder und zu ihrer weiteren Investierung zwecks Erhöhung<br />

des Fondsvermögens, was die Auszahlung von Rentenleistungen<br />

sichert.<br />

Der Pensionsfonds wird von einer Rentenversicherungsgesellschaft,<br />

welche die Rechtsform einer Aktien- bzw. Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung haben kann, errichtet und verwaltet.<br />

Das minimale Grund-/Stammkapital für eine Gesellschaft für<br />

Rentenpflichtversicherung beträgt 40 Mio. HRK, und 15 Mio. für<br />

eine Gesellschaft für freiwillige Rentenversicherung.<br />

Jede Rentenversicherungsgesellschaft muss sich eine verwahrende<br />

Bank aussuchen, der das Fondsvermögen anvertraut, und mit der<br />

ein Vertrag über Vermögensverwahrung abgeschlossen wird. Das<br />

Vermögen wird auf einem Sonderkonto der verwahrenden Bank<br />

gehalten. Das Vermögen der Pensionsfonds wird zur Steigerung<br />

der Anlageerträge zugunsten der Fondsmitgliedschaft in Einklang<br />

mit dem Gesetz über Pflicht- und freiwillige Pensionsfonds<br />

angelegt.<br />

Das Zentrale Versichertenregister (REGOS) erhebt Beiträge von<br />

Pensionsfondsmitgliedern, führt Evidenz auf ihren persönlichen<br />

Konten, benachrichtigt Rentenversicherungsgesellschaften über<br />

die Struktur ihrer Mitgliedschaft und erfüllt andere Aufgaben<br />

in Einklang mit dem Gründungsakt und der Satzung. Gewisse<br />

Bestimmungen des Gesetzes über Pflichtpensionsfonds und<br />

freiwillige Pensionsfonds werden ab dem Tag der kroatischen<br />

Eingliederung in die EU als Vollmitglied wirksam.<br />

KRoAtIsCHe AGentUR fÜR dIe ÜbeRwACHUnG<br />

von fInAnZdIenstLeIstUnGen<br />

Kroatische Agentur für die Überwachung von Finanzdienstleistungen<br />

Die Kroatische Agentur für die Überwachung von Finanzdienstleistungen<br />

(HANFA) ist eine Überwachungskörperschaft,<br />

deren Tätigkeitsbereich und Zuständigkeit die Überwachung des<br />

Finanzmarktes, die überwachten Subjekte selbst und ihre Finanzdienstleistungen<br />

umfassen. Die Agentur überwacht die Tätigkeit<br />

folgender Akteure:<br />

� Börsen und geregelte öffentliche Märkte, zugelassene Gesellschaften<br />

und Emittenten von Wertpapieren;<br />

� Gesellschaften zur Verwaltung von Investment-, Privatisierungsinvestment-<br />

und Pensionsfonds, des Fonds der Kroatischen<br />

Veterane des Heimatkrieges und ihrer Familienmitglieder,<br />

sowie des Rentnerfonds;<br />

� Investmentgesellschaften, Makler und Anlageberater;<br />

� institutionelle Anleger;<br />

� SKDD (Zentrale Ausgleichsdepotgesellschaft);<br />

� REGOS (Zentrales Versichertenregister);<br />

� Versicherungsgesellschaften, Rentenversicherungsgesellschaften,<br />

Versicherungsvertreter und – vermittler;<br />

4<br />

� im Leasing und Forderungsankauf tätige juristische Personen,<br />

außer wenn dies von Banken im Rahmen ihrer eingetragenen<br />

Geschäftstätigkeit abgewickelt wird – in Einklang mit den<br />

maßgeblichen Gesetzen.<br />

HANFA ist auch befugt zu erteilen und zu entziehen:<br />

� Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen, Lizenzen<br />

und Autorisierungen, in Einklang mit den Gesetzen, welche<br />

die Tätigkeit der Aufsichtssubjekte regeln.<br />

Desweiteren ist HANFA ermächtigt, Durchführungsvorschriften<br />

zu den Gesetzen, die für Überwachungssubjekte maßgeblich sind,<br />

zu verabschieden. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Ermächtigungen<br />

darf HANFA auch andere Maßnahmen ergreifen und Tätigkeiten<br />

durchführen.<br />

DEVISENSYSTEM<br />

Das Devisengesetz regelt Geschäfte zwischen Devisenin- und<br />

– ausländern in ausländischen Zahlungsmitteln und in Kuna,<br />

zwischen Deviseninländern in ausländischen Zahlungsmitteln<br />

abgewickelte Transaktionen sowie die einseitigen Vermögensübertragungen<br />

aus der und in die Republik Kroatien, die nicht als<br />

Geschäfte zwischen einem Devisenin- und –ausländer betrachtet<br />

werden. Dies umfasst das Abschließen von laufenden und Kapitalgeschäften,<br />

und deren Abwicklung in Form von Zahlungen, Inkasso<br />

und Transfers. Kapitalgeschäfte, die zwischen Devisenin- und<br />

–ausländern abgeschlossen sind, umfassen Direktinvestitionen,<br />

Investitionen in Immobilien, in Wertpapiergeschäfte, Geschäfte<br />

mit Anteilen an Investmentfonds, Kredit- und Depotgeschäfte<br />

sowie Zahlungen auf Grund von Versicherungsverträgen. Einseitige<br />

Vermögensübertragungen zwecks Kapitaltransfer, persönliche<br />

und physische, sind auch Kapitalgeschäfte. Außerdem,<br />

Kapitalgeschäfte sind auch jene, durch welche die beim Anlegen<br />

erworbenen Rechte bzw. Wertpapiere veräußert werden, sowie die<br />

Rückführung von Mitteln und Transfer der verbliebenen Konkurs-<br />

oder Liquidationsmasse.<br />

Laufende Geschäfte sind zwischen Devisenin- und –ausländern<br />

abgeschlossene Geschäfte, deren Zweck kein Kapitaltransfer ist.<br />

Direktinvestitionen der Devisenausländer sind in Kroatien unbeschränkt,<br />

soweit nicht anders geregelt durch ein Sondergesetz.<br />

Der Transfer von Gewinnen, die der Devisenausländer durch<br />

eine Direktinvestition erzielt, ist frei sofern die Gewinnsteuer auf<br />

den ins Ausland zu überweisenden Betrag entrichtet worden ist.<br />

Direktinvestitionen der Deviseninländer im Ausland sind genauso<br />

unbeschränkt.Devisenausländer dürfen bei einer Bank sowohl ein<br />

Devisenkonto als auch ein Konto in Kuna eröffnen.<br />

VERHINDERUNG DER GELDWÄSCHE UND<br />

TERRORISMUSFINANZIERUNG<br />

Die Maßnahmen, Handlungen und Verfahren zur Verhinderung<br />

und Aufdeckung der Terrorismusfinanzierung werden vor und/<br />

oder im Laufe jeder Transaktion sowie beim Abschluss von jenen<br />

Rechtsgeschäften durchgeführt, die zum Erwerb oder zur Nutzung<br />

von Vermögen führen, sowie bei anderen Formen der Verfügung<br />

über Geld, Rechte und anderes Eigentum, welches zum Zweck der<br />

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen kann.<br />

Zur Durchführung der Maβnahmen und Handlungen sind folgende<br />

Subjekte verpflichtet: Banken und ihre Zweigniederlassungen;<br />

Sparkassen; Bausparkassen; Kreditvereine; Gesellschaften, die<br />

bestimmte Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs erbringen,<br />

einschließlich der Geldtransfers; <strong>Hrvatska</strong> pošta (Kroatische<br />

Post); Gesellschaften zur Verwaltung von Investmentfonds; Geschäftseinheiten<br />

der Verwaltungsgesellschaften aus Drittländern,

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