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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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INVESTITIONSFORMEN<br />

Investitionsmöglichkeiten für den Ausländer in Kroatien:<br />

– Investition von Kapital auf Vertragsbasis;<br />

– Investition von Kapital in eine Handelsgesellschaft;<br />

– Investition von Kapital in eine Bank oder Versicherung;<br />

– Eröffnung eines Gewerbebetriebs oder Tätigkeit als Einzelkaufmann;<br />

– Erhalt einer Konzession für die wirtschaftliche Nutzung von<br />

Naturschätzen oder anderen Gütern, die für Kroatien von<br />

Interesse sind;<br />

– Beteiligung an BOT- (build-operate-transfer) oder BOOT-<br />

(build-own-operate-transfer) Geschäften.<br />

Nach dem Gesetz über Handelsgesellschaften können in Kroatien<br />

folgende Wirtschaftssubjekte gegründet werden:<br />

– offene Handelsgesellschaft (j.t.d.);<br />

– Kommanditgesellschaft (k.d.);<br />

– Aktiengesellschaft (d.d.);<br />

– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.);<br />

– wirtschaftliche Interessenvereinigung (GIU);<br />

– stille Gesellschaft.<br />

Ausländische Personen können Aktien und Anteile an Handelsgesellschaften<br />

erwerben. Alle Handelsgesellschaften müssen ins<br />

Gerichtsregister des örtlich<br />

zuständigen Handelsgerichts<br />

nach ihrem Sitz eingetragen<br />

werden. Bei der Gründung<br />

einer Aktiengesellschaft<br />

oder einer Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung kann<br />

der ausländische Investor<br />

Geld- und Sacheinlagen<br />

bzw. Einlagen von Rechten<br />

als Grund-/Stammkapital<br />

einbringen. Das Grund-/<br />

Stammkapital einer Gesellschaft<br />

muss in Kuna angegeben werden. Das Grundkapital für<br />

die Gründung einer Aktiengesellschaft ist mindestens 200.000<br />

HRK , und der minimale Nennwert einer Aktie 10 HRK.<br />

Das Stammkapital für die Gründung einer Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung muss mindestens 20.000 HRK<br />

betragen,wobei der Nominlbetrag des Geschäftsteiles minimal<br />

200 Kunas betragen muss. Die Handelsgesellschaft kann von<br />

einer oder mehreren Personen gegründet werden.<br />

Ausländische natürliche Personen können in Kroatien ein<br />

Gewerbe betreiben. Für ein freies oder gebundenes Gewerbe<br />

bedarf es eines Gewerbescheins, der vom örtlich zuständigen<br />

Gespanschaftsamt je nach Gewerbesitz ausgestellt wird. Für ein<br />

konzessioniertes Gewerbe wird die Konzession vom zuständigen<br />

Ministerium je nach Gewerbeart erteilt.<br />

INVESTITIONSFÖRDERUNG<br />

Das seit Anfang 2007 geltende Investitionsförderungsgesetz<br />

(NN 138/06, 61/11) regelt die Förderung von Investitionen<br />

in- und ausländischer juristischer oder natürlicher Personen,<br />

die Steuermehrwertpflichitge sind und die einer Wirtschaftstätigkeit<br />

nachgehen bzw. am Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr<br />

teilnehmen.<br />

Die durch dieses Gesetz geregelten Fördermaßnahmen beziehen<br />

sich auf Investitionsprojekte in den Bereichen:<br />

A. Wirtschaftstätigkeit der Herstellung bzw. Verarbeitung,<br />

B. Technologische Entwicklungs- und Innovationszentren, und<br />

C. Strategische Tätigkeiten der Geschäftsunterstützung,<br />

welche gleichzeitig eine umweltfreundliche Ausübung der<br />

Wirschaftstätigkeit sowie die Verwirklichung eines oder mehrerer<br />

der folgenden Ziele betreiben:<br />

– Einbringung neuer Betriebsmittel und moderner<br />

Technologien,<br />

– Einführung neuer Herstellungsverfahren und<br />

Produkte,<br />

– höhere Beschäftigung und Ausbildung der Mitarbeiter,<br />

– Modernisierung und –verbesserung der Betriebstätigkeit,<br />

– Entwicklung von Herstellungsverfahren, die eine<br />

höhere Wertschöpfung ermöglichen,<br />

– Steigerung der internationalen Wirtschaftstätigkeit,<br />

– Gleichgewicht in wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem<br />

Ausland<br />

– Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit in den Teilen der<br />

Republik Kroatien, in denen das Wachstum und die Beschäftigungsquote<br />

unter dem staatlichen Durchschnitt liegen,<br />

unter Berücksichtigung der Karte der regionalen staatlichen<br />

Unterstützungen,<br />

– Entwicklung eines neuen Dienstleistungsangebots,<br />

– Energieeinsparung,<br />

– Nutzung der erneubaren Energiequellen<br />

– Stärkung der EDV-Tätigkeit,<br />

– Zusammenarbeit mit Finanzinstituten im Ausland,<br />

– Anpassung der kroatischen Wirtschaft an europäische Normen.<br />

Investition beziehungsweise Erstinvestition im Sinne des<br />

Gesetzes ist eine Investition in das Anlagevermögen im<br />

HRK-Gegenwert von mindestens 300.000 EUR, welches ins<br />

Eigentum des Trägers von Fördermaßnahmen eingetragen wird,<br />

wobei sich die Investition auf die Gründung eines neuen Unternehmers,<br />

die Erweiterung eines bestehenden Unternehmers,<br />

oder die Ingangsetzung einer Tätigkeit, die eine grundlegende<br />

Änderung des Produkts oder des Herstellungsverfahrens eines<br />

bestehenden Unternehmers, impliziert, bezieht. Der Mindestbetrag<br />

der Investition in ein dauerhaftes Vermögen des Fördermaßnahmenträgers<br />

beträgt 100.000 EUR im HRK-Gegenwert.<br />

Eine Ersatzinvestition wird in die Summe der Erstinvestition<br />

nicht eingerechnet. Laut Gesetz können regionale staatliche<br />

Unterstützungen weder den Unternehmern, die sich in Schwierigkeiten<br />

befinden, noch den Unternehmern in der Stahl- und<br />

Chemiefaserindustrie gewährt werden.<br />

Träger von Fördermaßnahmen kann eine natürliche Person,<br />

die Mehrwertsteuerpflichtige ist, sein, wie auch eine in Kroatien<br />

registrierte Handelsgesellschaft die Fördermaßnahmen<br />

in Anspruch nimmt beziehungsweise der Unterstützung für<br />

Erstinvestitionen gewährt wird. Eine natürliche Person, die<br />

Mehrwertsteuerpflichtige ist, bzw. eine Handelsgesellschaft, die<br />

beabsichtigt, Unterstützung für Erstinvestitionen in Anspruch<br />

zu nehmen, stellt einen Antrag auf Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen<br />

beim Wirtschaftsministerium vor Beginn des<br />

Investitionsprojekts.<br />

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