1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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INVESTITIONSFORMEN<br />
Investitionsmöglichkeiten für den Ausländer in Kroatien:<br />
– Investition von Kapital auf Vertragsbasis;<br />
– Investition von Kapital in eine Handelsgesellschaft;<br />
– Investition von Kapital in eine Bank oder Versicherung;<br />
– Eröffnung eines Gewerbebetriebs oder Tätigkeit als Einzelkaufmann;<br />
– Erhalt einer Konzession für die wirtschaftliche Nutzung von<br />
Naturschätzen oder anderen Gütern, die für Kroatien von<br />
Interesse sind;<br />
– Beteiligung an BOT- (build-operate-transfer) oder BOOT-<br />
(build-own-operate-transfer) Geschäften.<br />
Nach dem Gesetz über Handelsgesellschaften können in Kroatien<br />
folgende Wirtschaftssubjekte gegründet werden:<br />
– offene Handelsgesellschaft (j.t.d.);<br />
– Kommanditgesellschaft (k.d.);<br />
– Aktiengesellschaft (d.d.);<br />
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.);<br />
– wirtschaftliche Interessenvereinigung (GIU);<br />
– stille Gesellschaft.<br />
Ausländische Personen können Aktien und Anteile an Handelsgesellschaften<br />
erwerben. Alle Handelsgesellschaften müssen ins<br />
Gerichtsregister des örtlich<br />
zuständigen Handelsgerichts<br />
nach ihrem Sitz eingetragen<br />
werden. Bei der Gründung<br />
einer Aktiengesellschaft<br />
oder einer Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung kann<br />
der ausländische Investor<br />
Geld- und Sacheinlagen<br />
bzw. Einlagen von Rechten<br />
als Grund-/Stammkapital<br />
einbringen. Das Grund-/<br />
Stammkapital einer Gesellschaft<br />
muss in Kuna angegeben werden. Das Grundkapital für<br />
die Gründung einer Aktiengesellschaft ist mindestens 200.000<br />
HRK , und der minimale Nennwert einer Aktie 10 HRK.<br />
Das Stammkapital für die Gründung einer Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung muss mindestens 20.000 HRK<br />
betragen,wobei der Nominlbetrag des Geschäftsteiles minimal<br />
200 Kunas betragen muss. Die Handelsgesellschaft kann von<br />
einer oder mehreren Personen gegründet werden.<br />
Ausländische natürliche Personen können in Kroatien ein<br />
Gewerbe betreiben. Für ein freies oder gebundenes Gewerbe<br />
bedarf es eines Gewerbescheins, der vom örtlich zuständigen<br />
Gespanschaftsamt je nach Gewerbesitz ausgestellt wird. Für ein<br />
konzessioniertes Gewerbe wird die Konzession vom zuständigen<br />
Ministerium je nach Gewerbeart erteilt.<br />
INVESTITIONSFÖRDERUNG<br />
Das seit Anfang 2007 geltende Investitionsförderungsgesetz<br />
(NN 138/06, 61/11) regelt die Förderung von Investitionen<br />
in- und ausländischer juristischer oder natürlicher Personen,<br />
die Steuermehrwertpflichitge sind und die einer Wirtschaftstätigkeit<br />
nachgehen bzw. am Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr<br />
teilnehmen.<br />
Die durch dieses Gesetz geregelten Fördermaßnahmen beziehen<br />
sich auf Investitionsprojekte in den Bereichen:<br />
A. Wirtschaftstätigkeit der Herstellung bzw. Verarbeitung,<br />
B. Technologische Entwicklungs- und Innovationszentren, und<br />
C. Strategische Tätigkeiten der Geschäftsunterstützung,<br />
welche gleichzeitig eine umweltfreundliche Ausübung der<br />
Wirschaftstätigkeit sowie die Verwirklichung eines oder mehrerer<br />
der folgenden Ziele betreiben:<br />
– Einbringung neuer Betriebsmittel und moderner<br />
Technologien,<br />
– Einführung neuer Herstellungsverfahren und<br />
Produkte,<br />
– höhere Beschäftigung und Ausbildung der Mitarbeiter,<br />
– Modernisierung und –verbesserung der Betriebstätigkeit,<br />
– Entwicklung von Herstellungsverfahren, die eine<br />
höhere Wertschöpfung ermöglichen,<br />
– Steigerung der internationalen Wirtschaftstätigkeit,<br />
– Gleichgewicht in wirtschaftlichen Verhältnissen mit dem<br />
Ausland<br />
– Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit in den Teilen der<br />
Republik Kroatien, in denen das Wachstum und die Beschäftigungsquote<br />
unter dem staatlichen Durchschnitt liegen,<br />
unter Berücksichtigung der Karte der regionalen staatlichen<br />
Unterstützungen,<br />
– Entwicklung eines neuen Dienstleistungsangebots,<br />
– Energieeinsparung,<br />
– Nutzung der erneubaren Energiequellen<br />
– Stärkung der EDV-Tätigkeit,<br />
– Zusammenarbeit mit Finanzinstituten im Ausland,<br />
– Anpassung der kroatischen Wirtschaft an europäische Normen.<br />
Investition beziehungsweise Erstinvestition im Sinne des<br />
Gesetzes ist eine Investition in das Anlagevermögen im<br />
HRK-Gegenwert von mindestens 300.000 EUR, welches ins<br />
Eigentum des Trägers von Fördermaßnahmen eingetragen wird,<br />
wobei sich die Investition auf die Gründung eines neuen Unternehmers,<br />
die Erweiterung eines bestehenden Unternehmers,<br />
oder die Ingangsetzung einer Tätigkeit, die eine grundlegende<br />
Änderung des Produkts oder des Herstellungsverfahrens eines<br />
bestehenden Unternehmers, impliziert, bezieht. Der Mindestbetrag<br />
der Investition in ein dauerhaftes Vermögen des Fördermaßnahmenträgers<br />
beträgt 100.000 EUR im HRK-Gegenwert.<br />
Eine Ersatzinvestition wird in die Summe der Erstinvestition<br />
nicht eingerechnet. Laut Gesetz können regionale staatliche<br />
Unterstützungen weder den Unternehmern, die sich in Schwierigkeiten<br />
befinden, noch den Unternehmern in der Stahl- und<br />
Chemiefaserindustrie gewährt werden.<br />
Träger von Fördermaßnahmen kann eine natürliche Person,<br />
die Mehrwertsteuerpflichtige ist, sein, wie auch eine in Kroatien<br />
registrierte Handelsgesellschaft die Fördermaßnahmen<br />
in Anspruch nimmt beziehungsweise der Unterstützung für<br />
Erstinvestitionen gewährt wird. Eine natürliche Person, die<br />
Mehrwertsteuerpflichtige ist, bzw. eine Handelsgesellschaft, die<br />
beabsichtigt, Unterstützung für Erstinvestitionen in Anspruch<br />
zu nehmen, stellt einen Antrag auf Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen<br />
beim Wirtschaftsministerium vor Beginn des<br />
Investitionsprojekts.<br />
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