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1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora

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ARBEITSRECHT / VERZEICHNIS DER WICHTIGSTEN GESETZE<br />

ARBEITSRECHT<br />

Arbeitsverhältnisse werden in Kroatien<br />

durch Gesetze, Kollektiv- und<br />

Individualverträge sowie durch die<br />

von Arbeitgebern erlassenen Betriebsordnungen geregelt.<br />

Das Arbeitsgesetz steht in Einklang mit den Abkommen der<br />

Internationalen Arbeitsorganisation. Im Arbeitsgesetz wird<br />

folgendes geregelt:<br />

� die Rechtsgrundlage eines Arbeitsverhältnisses ist der<br />

Arbeitsvertrag (die Form, Dauer sowie der obligatorische<br />

Inhalt des Vertrags sind festgelegt);<br />

� Arbeitszeit (40 Stunden wöchentlich), Überstunden, Urlaub<br />

(mindestens vier Wochen), Mutterschutz und Schutz der<br />

vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähigen Arbeitnehmer;<br />

� Löhne - der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht einen<br />

geringeren Lohn ausszahlen, als im Kollektivvertrag bestimmt<br />

ist; eine Diskriminierung im Lohnsystem ist verboten;<br />

� das Verfahren zur Auflösung des Arbeitsvertrags bzw.<br />

Auflösungsarten, Gründe für eine ordentliche bzw. außerordentliche<br />

Kündigung (es legt die Verpflichtung des Arbeitgebers<br />

fest, bei einem aus wirtschaftlichen, technischen<br />

oder organisatorischen Gründen geplanten Stellenabbau ein<br />

Sozialprogramm für freigesetzte Arbeitskräfte auszuarbeiten),<br />

Kündigungsfristen;<br />

� Erlangen von Rechten und Verpflichtungen aus dem<br />

Arbeitsvertrag (das Entscheiden über die Rechte und Verpflichtungen<br />

und ihr gerichtlicher Schutz)<br />

� Mitentscheidungsrechte der Arbeitnehmer in Bezug auf<br />

ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Interessen<br />

(über gewählte Vertreter im Betriebsrat).<br />

Arbeitgeber (oder ihre Verbände) und Gewerkschaften (oder<br />

Gewerkschaftsverbände) schließen Kollektivverträge ab, in<br />

denen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

festgelegt werden (Kollektivverträge können auch Regeln<br />

über den Eintritt in ein Arbeitsverhältnis, über seinen Inhalt<br />

bzw. Auflösung, über den Betriebsrat, Sozialversicherung und<br />

anderes enthalten). Zum Schutz und zur Förderung der wirtschaftlichen<br />

und sozialen Interessen der Arbeitnehmer haben<br />

Gewerkschaften bzw. ihre Verbände das Recht, einen Streik<br />

zu organisieren, mit der Pflicht, den Streik dem Arebitgeber<br />

oder dem Arbeitgeberverband anzukündigen sowie den Ort,<br />

Tag und die Uhrzeit des Streiks anzugeben.<br />

Um in Kroatien arbeiten zu dürfen, bedürfen Ausländer laut<br />

Ausländergesetz einer Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis,<br />

sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Regierung der<br />

Republik Kroatien legt eine jährliche Quote für die Beschäftigung<br />

der Ausländer. Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für<br />

den Ausländer wird vom Innenministerium auf Anforderung<br />

des Arbeitgebers und entsprechend dem Aufenthaltsort des<br />

Ausländers ausgestellt. Sie wird befristet ausgestellt und gilt<br />

für den Zeitraum, der im Arbeitsvertrag bzw. einem anderen<br />

entsprechenden Vertrag festgelegt ist, höchstens für ein Jahr.<br />

Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis außer der jährlichen Quote<br />

kann auch den Wanderarbeitnehmern unter der Bedingung<br />

der Gegenseitigkeit, dem Führungspersonal, den Dienstleistungsanbietern,<br />

Arbeitern und ihren Familienmitgliedern, deren<br />

Status durch das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen<br />

zwischen Kroatien und der EU reguliert ist, bewilligt<br />

werden, sowie den Ausländern, die Schlüsseltätigkeiten in<br />

den Handelsgesellschaaften ausüben und dem Ausländer, der<br />

sich selbst in eigener Handelsgesellschaft beschäftigt oder in<br />

einer Handelsgesellschaft, in der sein Eigentumsanteil höher<br />

als 51% ist oder im eigenen Handwerk, weiterhin den Professionalsportlern<br />

oder den Beschäftigten im Sportbereich, den<br />

Künstlern, die in den Kulturanstalten in Kroatien beschäftigt<br />

werden, sowie den Professoren-Muttersprachlern, Lektoren<br />

und anderen Lehrern, die den Unterricht an den kroatischen<br />

Hochschulen oder in registrierten Fremdsprachenschulen<br />

ausführen u. Ä.<br />

Die Bescheinigung der Arbeitsanmeldung wird einem Ausländer<br />

aufgrund der Dauer der Arbeitstätigkeit in der Republik<br />

Kroatien erteilt. In diesem Sinne unterscheidet man zwischen<br />

die Bescheinigungen der Arbeitsanmeldung bis 90, 60 und<br />

30 Tagen jährlich. Die juristische oder naürliche Person, die<br />

die Dienstleistungen des Ausländers benutzen wird, ist verpflichtet,<br />

die Bescheinigung der Arbeitsanmeldung von der<br />

zuständigen Polizeidirektion bzw.-station anzuschaffen und<br />

zwar vor dem Beginn der Arbeit. Aufgrund der ausgestellten<br />

Bescheinigung kann der Ausländer für den gleichen Arbeitnehmer<br />

oder Dienstleistungsempfänger auf dem ganzen Gebiet<br />

Kroatiens arbeiten. Die juristische oder natürliche Person,<br />

die einen Ausländer beschäftigt oder seine Dienstleistungen<br />

benutzt, muss einen bestimmen abgeschlossenen Vertrag oder<br />

einen anderen Beweis über die Ausübung der Arbeitstätigkeit<br />

mit dem Ausländer oder einem ausländischen Arbeitgeber, die<br />

einen Ausländer zur Arbeit in die Republik Kroatien besitzen.

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