1 WIRTSCHAFTSPROFIL - Hrvatska gospodarska komora
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ARBEITSRECHT / VERZEICHNIS DER WICHTIGSTEN GESETZE<br />
ARBEITSRECHT<br />
Arbeitsverhältnisse werden in Kroatien<br />
durch Gesetze, Kollektiv- und<br />
Individualverträge sowie durch die<br />
von Arbeitgebern erlassenen Betriebsordnungen geregelt.<br />
Das Arbeitsgesetz steht in Einklang mit den Abkommen der<br />
Internationalen Arbeitsorganisation. Im Arbeitsgesetz wird<br />
folgendes geregelt:<br />
� die Rechtsgrundlage eines Arbeitsverhältnisses ist der<br />
Arbeitsvertrag (die Form, Dauer sowie der obligatorische<br />
Inhalt des Vertrags sind festgelegt);<br />
� Arbeitszeit (40 Stunden wöchentlich), Überstunden, Urlaub<br />
(mindestens vier Wochen), Mutterschutz und Schutz der<br />
vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähigen Arbeitnehmer;<br />
� Löhne - der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht einen<br />
geringeren Lohn ausszahlen, als im Kollektivvertrag bestimmt<br />
ist; eine Diskriminierung im Lohnsystem ist verboten;<br />
� das Verfahren zur Auflösung des Arbeitsvertrags bzw.<br />
Auflösungsarten, Gründe für eine ordentliche bzw. außerordentliche<br />
Kündigung (es legt die Verpflichtung des Arbeitgebers<br />
fest, bei einem aus wirtschaftlichen, technischen<br />
oder organisatorischen Gründen geplanten Stellenabbau ein<br />
Sozialprogramm für freigesetzte Arbeitskräfte auszuarbeiten),<br />
Kündigungsfristen;<br />
� Erlangen von Rechten und Verpflichtungen aus dem<br />
Arbeitsvertrag (das Entscheiden über die Rechte und Verpflichtungen<br />
und ihr gerichtlicher Schutz)<br />
� Mitentscheidungsrechte der Arbeitnehmer in Bezug auf<br />
ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Interessen<br />
(über gewählte Vertreter im Betriebsrat).<br />
Arbeitgeber (oder ihre Verbände) und Gewerkschaften (oder<br />
Gewerkschaftsverbände) schließen Kollektivverträge ab, in<br />
denen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
festgelegt werden (Kollektivverträge können auch Regeln<br />
über den Eintritt in ein Arbeitsverhältnis, über seinen Inhalt<br />
bzw. Auflösung, über den Betriebsrat, Sozialversicherung und<br />
anderes enthalten). Zum Schutz und zur Förderung der wirtschaftlichen<br />
und sozialen Interessen der Arbeitnehmer haben<br />
Gewerkschaften bzw. ihre Verbände das Recht, einen Streik<br />
zu organisieren, mit der Pflicht, den Streik dem Arebitgeber<br />
oder dem Arbeitgeberverband anzukündigen sowie den Ort,<br />
Tag und die Uhrzeit des Streiks anzugeben.<br />
Um in Kroatien arbeiten zu dürfen, bedürfen Ausländer laut<br />
Ausländergesetz einer Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis,<br />
sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Regierung der<br />
Republik Kroatien legt eine jährliche Quote für die Beschäftigung<br />
der Ausländer. Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für<br />
den Ausländer wird vom Innenministerium auf Anforderung<br />
des Arbeitgebers und entsprechend dem Aufenthaltsort des<br />
Ausländers ausgestellt. Sie wird befristet ausgestellt und gilt<br />
für den Zeitraum, der im Arbeitsvertrag bzw. einem anderen<br />
entsprechenden Vertrag festgelegt ist, höchstens für ein Jahr.<br />
Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis außer der jährlichen Quote<br />
kann auch den Wanderarbeitnehmern unter der Bedingung<br />
der Gegenseitigkeit, dem Führungspersonal, den Dienstleistungsanbietern,<br />
Arbeitern und ihren Familienmitgliedern, deren<br />
Status durch das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen<br />
zwischen Kroatien und der EU reguliert ist, bewilligt<br />
werden, sowie den Ausländern, die Schlüsseltätigkeiten in<br />
den Handelsgesellschaaften ausüben und dem Ausländer, der<br />
sich selbst in eigener Handelsgesellschaft beschäftigt oder in<br />
einer Handelsgesellschaft, in der sein Eigentumsanteil höher<br />
als 51% ist oder im eigenen Handwerk, weiterhin den Professionalsportlern<br />
oder den Beschäftigten im Sportbereich, den<br />
Künstlern, die in den Kulturanstalten in Kroatien beschäftigt<br />
werden, sowie den Professoren-Muttersprachlern, Lektoren<br />
und anderen Lehrern, die den Unterricht an den kroatischen<br />
Hochschulen oder in registrierten Fremdsprachenschulen<br />
ausführen u. Ä.<br />
Die Bescheinigung der Arbeitsanmeldung wird einem Ausländer<br />
aufgrund der Dauer der Arbeitstätigkeit in der Republik<br />
Kroatien erteilt. In diesem Sinne unterscheidet man zwischen<br />
die Bescheinigungen der Arbeitsanmeldung bis 90, 60 und<br />
30 Tagen jährlich. Die juristische oder naürliche Person, die<br />
die Dienstleistungen des Ausländers benutzen wird, ist verpflichtet,<br />
die Bescheinigung der Arbeitsanmeldung von der<br />
zuständigen Polizeidirektion bzw.-station anzuschaffen und<br />
zwar vor dem Beginn der Arbeit. Aufgrund der ausgestellten<br />
Bescheinigung kann der Ausländer für den gleichen Arbeitnehmer<br />
oder Dienstleistungsempfänger auf dem ganzen Gebiet<br />
Kroatiens arbeiten. Die juristische oder natürliche Person,<br />
die einen Ausländer beschäftigt oder seine Dienstleistungen<br />
benutzt, muss einen bestimmen abgeschlossenen Vertrag oder<br />
einen anderen Beweis über die Ausübung der Arbeitstätigkeit<br />
mit dem Ausländer oder einem ausländischen Arbeitgeber, die<br />
einen Ausländer zur Arbeit in die Republik Kroatien besitzen.