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Satzung - Diözesanrat Passau

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B. Allgemeine <strong>Satzung</strong>§ 1Das gemeinschaftliche ApostolatIm Sinne des II. Vatikanischen Konzils ist im Bereich des Heilsdienstes derLaien neben der Vielfalt von freien Initiativen vor allem die gemeinschaftlicheund organisierte Form des Apostolates in besonderer Weise zu entfalten.Dabei ist das Apostolat der verschiedenen katholischen Verbände, Gemeinschaften,Organisationen und Räte in der rechten Weise in das Apostolatder Gesamtkirche einzuordnen. Die einmütige Zusammenarbeit ist zufordern und die Tätigkeit in angemessener Weise zu koordinieren.§ 2Die Ordnung des gemeinschaftlichen ApostolatesFolgende Organe sind Träger des gemeinschaftlichen Apostolates:1. Allgemeine Organe2. Vereinigungen und kirchliche Mitgliederorganisationen, die überdiözesanorganisiert sind,3. Werke und Einrichtungen, die diözesan geordnet sind und im Auftragdes Diözesanrates im Bistum <strong>Passau</strong> tätig werden.§ 3Die allgemeinen Organe des Laienapostolats1. Die allgemeinen Organe sinda) in den Pfarreien der Pfarrgemeinderatb) in den Dekanaten der Dekanatsratc) in der Diözese der Diözesanrat12

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