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Satzung - Diözesanrat Passau

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2. Der Wahlausschuss wählt sich eine(n) Vorsitzende(n), der/die für Einladung,Sitzungsleitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmenverantwortlich ist.§ 5Kandidatenvorschläge1. Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die Stimmberechtigten spätestens5 Wochen vor der Wahl auf ihr Vorschlagsrecht und auf den Wahlterminaufmerksam zu machen und die Kandidatenliste aufgrund der eingehendenWahlvorschläge aufzustellen. Kandidatenvorschläge müssenbis spätestens 3 Wochen vor der Wahl bei der Geschäftsstelle eingegangensein.2. Stimmberechtigte, die Kandidaten/innen vorschlagen, haben derenschriftliches Einverständnis zur Kandidatur einzuholen. Im Wahlvorschlagsind die Namen der Kandidat/innen in alphabetischer Reihenfolgemit Angabe von Beruf, Alter und Wohnort aufzuführen.§ 6Durchführung der Wahl1. Die Wahl kann als Briefwahl durchgeführt werden. Die Entscheidungdarüber trifft die Vollversammlung des Diözesanrates.2. Im Falle der Briefwahl werden den Stimmberechtigten spätestens 2 Wochenvor der Wahl die Wahlunterlagen zugestellt. Dazu gehören:Stimmzettel, Briefwahlschein, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag.3. Der Briefwähler hat dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief spätestens amWahltag bis 15.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Diözesanrates durchdie Post oder auf andere Weise abgegeben wird. Danach eingehendeWahlbriefe sind ungültig und werden ungeöffnet vernichtet.4. Die Geschäftsstelle sammelt die Wahlbriefe und hält sie ungeöffnet unterVerschluss.54

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