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Satzung - Diözesanrat Passau

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genen Mitwirkungsrechte im Sinne seiner pastoralen und apostolischenVerantwortung wahr. *)§ 10Sachausschüsse1. Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigenMitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, bildet der PfarrgemeinderatSachausschüsse oder bestellt Beauftragte für diese Sachbereiche, z.B.- Berufe der Kirche- Berufs- und Arbeitswelt- Ehe und Familie- Erwachsenenbildung- Jugendarbeit- Ländliche Entwicklung- Liturgie- Mission, Entwicklung und Frieden- Öffentlichkeitsarbeit- Ökumene- Soziale Dienste und Caritasaufgaben- Umwelt und Bewahrung der Schöpfung.2. Die Mitglieder der Sachausschüsse müssen nicht Mitglieder des Pfarrgemeinderatessein. Die Vorsitzenden der Sachausschüsse oder die Beauftragtensollen dem Pfarrgemeinderat angehören.3. Die Sachausschüsse haben die Aufgabe, in ihrem jeweiligen Sachbereichdie Entwicklung zu beobachten, den Pfarrgemeinderat, Einrichtungender Pfarrgemeinde und die in dem jeweiligen Sachbereich tätigen Verbändeund Institutionen zu beraten sowie Maßnahmen, für die kein Träger vorhandenist, selbständig im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderatdurchzuführen. Erklärungen und Verlautbarungen an die Öffentlichkeitbedürfen der Zustimmung des Pfarrgemeinderatsvorstandes.*) Derzeit gültige Fassung von 1997, Amtsblatt, Folge 4, des Bischöflichen Ordinariates <strong>Passau</strong>24

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