Satzung - Diözesanrat Passau
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Dementsprechend wurde im Januar 1968 auch für unsere Diözese eine neue„Ordnung für das Apostolat der Laien im Bistum <strong>Passau</strong>“ vom damaligenBischof Simon Konrad erlassen.Eine Neufassung und Weiterentwicklung dieser Ordnung wurde nach dergemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland notwendig,um die Ergebnisse dieser Synode mit ein zu beziehen. Es handeltesich dabei vor allem um die Anordnungen und Empfehlungen, die im Beschluss„Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche“enthalten sind.Die vorliegende Ordnung geht im wesentlichen auf Mustersatzungen desZentralkomitees zurück, sie wurde von der Vollversammlung des Diözesanratsder Katholiken im Bistum <strong>Passau</strong> am 03.04.1976 angenommen, vonBischof Antonius bestätigt und geändert durch die Vollversammlung desDiözesanrates am 21.03.1981, 10.03.1990 und 21.03.1992.Durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Oktober 2000 wurden die<strong>Satzung</strong>en der Pfarrgemeinderäte, Dekanatsräte und Diözesanrat unter Umsetzungder Vorgaben des <strong>Passau</strong>er Pastoralplans 2000 in einer überarbeitetenForm neu beschlossen.4