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Satzung - Diözesanrat Passau

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2. Der/Die vom Bistum auf Vorschlag des Vorstandes angestellte Geschäftsführer/inist entsprechend den Weisungen des/der Vorsitzendenfür die Durchführung der Beschlüsse verantwortlich.§ 11SachausschüsseDie Sachausschüsse haben die Aufgabe in ihrem Sachbereich die Entwicklungkontinuierlich zu beobachten, die Organe des Diözesanrates, des Priesterratesund die in der Diözese bestehenden Einrichtungen zu beraten, überdie Entwicklung in diesem Sachbereich zu informieren und ggf. Vorlagenzu erstellen sowie die Sachausschüsse der Dekanatsräte und Pfarrgemeinderätein ihrer Arbeit zu unterstützen.Über die Ergebnisse der Sachausschüsse ist der Vorstand in Kenntnis zusetzen. Stellungnahmen und Aktionen nach außen erfolgen durch den/dieVorsitzende/n des Diözesanrates.Die Sachausschüsse bestehen aus Mitgliedern des Diözesanrates und hinzuberufenenMitgliedern.Die Sachausschüsse wählen aus ihrer Mitte für jeweils 2 Jahre den/die Vorsitzende/nund ggf. eine/n Stellvertreter/in.Die Sachausschüsse sind der Vollversammlung verantwortlich.§ 12ProtokollÜber die Sitzungen des Diözesanrates ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen,das von dem/der jeweiligen Vorsitzenden und dem/der jeweiligen Protokollführer/inzu unterschreiben und vom jeweiligen Gremium zu genehmigenist.Die Protokolle des Diözesanrates gehören zu den amtlichen Akten und sindim Diözesanarchiv aufzubewahren.51

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