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Satzung - Diözesanrat Passau

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3. Änderungen der <strong>Satzung</strong> werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitgliederdes Diözesanrates beschlossen und durch den Bischof in Kraftgesetzt.4. Diese <strong>Satzung</strong> wurde vom Diözesanrat am 03.03.1976 beschlossen. Siewird in geänderter Form vom 21.03.1981, vom 10.03.1990 und vom 13.10.2000 bis auf Weiteres in Kraft gesetzt.<strong>Passau</strong>, 22. Februar 2007Wilhelm SchramlBischof27

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