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Satzung - Diözesanrat Passau

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) schlägt die Tagesordnung für die Vollversammlung vor,c) schlägt der Vollversammlung Kandidaten/innen für die Vertretungdes Diözesanrates im Landeskomitee und im Zentralkomitee derdeutschen Katholiken sowie Kandidaten/innen für die Zuwahl gemäß3.1 g der <strong>Satzung</strong> vor,d) schlägt dem Bischof die zwei Kandidaten/innen für die Vertretung inder pastoralen Arbeitskommission vor,e) beruft die Mitglieder der Sachausschüsse; Wünsche der Mitgliederdes Diözesanrates hinsichtlich ihrer Mitarbeit in einem bestimmtenSachausschuss sind bei der Besetzung grundsätzlich zu berücksichtigen,f) schlägt dem Ordinariat die Bestellung der/des Geschäftsführers/invor,g) beantragt beim Ordinariat die erforderlichen Mittel für die laufendeArbeit.§ 7Geschäftsführender Vorstand1. Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dendrei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und demBischöflichen Beauftragten.2. Der Geschäftsführende Vorstand bereitet die Sitzungen des Vorstandesdes Diözesanrates vor. Er berät und unterstützt den/die Vorsitzende/n inder Zeit zwischen den Sitzungen des Vorstandes bei der Erledigung derlaufenden Aufgaben.3. Verlangt ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes die Behandlungeines anstehenden Problems vor dem ganzen Vorstand, so ist diesemVerlangen stattzugeben.49

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