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Satzung - Diözesanrat Passau

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6. Zur Beratung aktueller Fragen kann die Vollversammlung ad-hoc-Ausschüsse bilden.7. Die Vollversammlung wählt den/die Vorsitzende(n), drei stellvertretendeVorsitzende und 8 Mitglieder des Vorstandes sowie die Vertreter/innendes Bistums im Landeskomitee der Katholiken und im Zentralkomiteeder deutschen Katholiken. Der bisherige Vorstand macht hierzuVorschläge. Bei der Wahl der Mitglieder des Vorstandes sollen die Mitgliedergruppender Vollversammlung angemessen berücksichtigt werden.Die Wahl des/der Vorsitzenden bedarf der Bestätigung durch denBischof.8. Die Vollversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des/der Vorsitzendenentgegen.1. Der Vorstand besteht ausa) dem/der Vorsitzenden,§ 6Vorstandb) drei stellvertretenden Vorsitzendenc) acht weiteren von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern,d) dem Bischöflichen Beauftragten,e) dem/der Geschäftsführer/in des Diözesanrates,f) den Vertreter/innen des Diözesanrates im Landeskomitee und Zentralkomitee,g) den Vorsitzenden der Sachausschüsse des Diözesanrates, soweit sienicht schon Mitglieder nach a) bis f) sind.2. Der Vorstanda) entscheidet in Fragen, die nicht der Vollversammlung vorbehaltenoder die zwischen den Sitzungen der Vollversammlung zu regelnsind, und in allen Fragen, die ihm diese <strong>Satzung</strong> oder die Vollversammlungüberträgt; er sorgt für die Verwirklichung der Beschlüsseder Vollversammlung,48

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