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Satzung - Diözesanrat Passau

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c) der/die Vorsitzende des Diözesanrates und seine/ihre Stellvertreter/innenfür die Dauer der laufenden Amtsperiode,d) der Bischöfliche Beauftragte,e) der Seelsorgereferent der Diözese,f) der/die Geschäftsführer/in des Diözesanrates,g) weitere Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben, deren Zahl 1/5der Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht übersteigendarf; für die Wahl dieser Mitglieder sind die Mitglieder gemäß a) bisf) des Diözesanrates sowie die Geistlichen Beiräte/innen der Sachausschüsse,soweit sie über die Wahlperiode hinaus ernannt sind,vorschlags- und wahlberechtigt,h) die Vorsitzenden und die Geistlichen Beiräte/innen der Sachausschüssedes Diözesanrates,i) hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Bereich des Laienapostolats; siesind Mitglieder mit beratender Stimme, soweit sie nicht in andererFunktion mit beschließender Stimme dem Diözesanrat angehören.2. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre und endet mit der Konstituierung des neuenDiözesanrates.§ 4OrganeOrgane des Diözesanrates sinda) die Vollversammlung,b) der Vorstand,c) der Geschäftsführende Vorstand,d) der/die Vorsitzende46

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